Welche Felgen /-größe?!

  • Angehängt noch die Gutachten, die ich nach der Bestellung von felgenoutlet bekommen habe. Irgendwie kann ich jetzt nicht erkennen, ob da bezüglich Karosseriearbeiten etwas drin steht.

  • Ausgehend von deiner Sigantur fährst du ja einen GDH.


    Also unter "Reifenbezogene Auflagen und Hinweise" stehen ja alle nötigen Infos:


    Zitat

    K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


    K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


    K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

    usw usw du musst je nach Reifen die angegebenen Hinweise durchgehen. UNd irgendwann liest du dann bestimmt folgendes

    Zitat

    K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen.

    oder


    Zitat

    K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

    und


    Zitat

    K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

    usw... da hast du deine Karooseriearbeiten ;)

    Ich habe niemals "Sag niemals niemals" gesagt. Niemals!

  • Danke für deine Hilfe. :D
    Also 19 Zoll kommt wohl nicht in Frage.


    Ich habe Tomason direkt angeschrieben und gefragt, welches die größte Felge wäre, die ich anbringen kann, ohne Karosseriearbeiten machen zu müssen.


    Mal abwarten.

  • Ich habe Tomason direkt angeschrieben und gefragt, welches die größte Felge wäre, die ich anbringen kann, ohne Karosseriearbeiten machen zu müssen.

    Das kann man aber auch den beigefügten und im Internet ersichtlichen Gutachten feststellen.

    Gruß Axel


    E-Autos, die Prophezeiung für Umweltidioten
    Ich fürchte keine Kreatur ausser einer.......den Menschen, und zur Zeit die Grünen.=O

  • Erstmal ein passendes Modell raussuchen und dann schauen...


    Es müssten 18-19“ sein, je nach Variante. Bei Tomason sind es bestimmt „nur“ 18“ ohne Karosseriearbeiten.


    Glaube kaum, dass Tomason so eine pauschale Aussage bei zig verschiedenen Modellen gibt.

    Ich habe niemals "Sag niemals niemals" gesagt. Niemals!

  • Also ich habe alle möglichen Felgengrößen angeschaut und in Frage kommt die, die du mir oben schon genannt hattest: :D 7,5 x 17 Zoll 5x114,3 ET47.


    Im Gutachten sind zwei Spalten "Reifenbezogene Auflagen und Hinweise" und "Auflagen und Hinweise": (siehe angehängtes Bild)


    Gemäß der Spalte "Reifenbezogene Auflagen und Hinweise" kann ich 215/45R17 ohne Auflagen nutzen. Aber gemäß der Spalte "Auflagen und Hinweise" gibt es doch wieder Auflagen. An welche Spalte kann ich mich orientieren?


    Na ja, wenn Tomason Geld verdienen möchte, sollten sie schon sagen, welche Felge in Frage kommt.

  • Warum machst Du es dir so schwer? Fahre doch einfach mal zu einem versierten Reifen und Felgenhändler vor Ort und lass dich beraten!!!!!!!!!!!

    Gruß Axel


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  • Das wäre das Einfachste.


    Ansonsten musst du dir, wie schon erwähnt die Auflagen hinten im Dokument anschauen. Bei der Größe dürften nur allgemeine Hinweise bzgl. Schneeketten usw. vorgesehen sein. Karosseriearbeiten hast du meist kn der ersten Spalte bei den Reifen...

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  • 7,5er Breite mit ET um die 50 ist ja von Hyundai freigegeben. Also ET47-ET51 dürfte da vollkommen im grünen Bereich sein. Ob nun 17,18,19 oder 20 Zoll dürfte da keine Rolle spielen, man muss halt den Abrollumfang einhalten bzw in der Toleranz bleiben

  • Selten so einen Quatsch gelesen. Nach deiner Logik dürfte man also alle Felgen mit der gleichen ET fahren??? Und einen Spielraum hat man auch nicht ... weil ET47 geht geht ET51 auch, auch wenn eine Freigabe nur für ET50 da ist :Mauer: :Mauer: :Mauer:


    Der Abrollumfang ist dann sein geringstes Problem...


    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal nichts sagen. Und schon gar nicht als Tipp geben.


    Bsp. Freigabe 15“ et45 (Breite x)


    Dann kaufe ich mir 20“ mit 45 (Breite x)???? Und das darf ich dann nach deiner Aussage fahren? Ohne bördeln und weitere Arbeiten???


    Das Passt nicht einmal mehr in den Radkasten :kopfschüttel:

    Ich habe niemals "Sag niemals niemals" gesagt. Niemals!

  • Silvr:
    Woher nimmst Du die Weisheit, das Hyundai nur eine Freigabe für ET50 hat? Das ist vollkommen Blödsinn.
    Hyundai bietet für den GDH zB. 7,5x18 ET48 und 7,5x18 ET49 an. Und Hyundai-angebotene Felgen aus dem Zubehör erfordern keine Karosseriearbeiten. Dann müssten die ja auch schon ganz schön blöd sein.
    Und ob es sich nun um eine 7,5x17 ET49 handelt oder um eine 7,5x15 ET49, das macht keinen Unterschied. Beide Felgen stehen exakt identisch gleich in und aus dem Radhaus heraus.
    Genau das war mein Reden bzgl. der ET50 oder wie ich schrieb ET47-51, so in der Kante liegen die von Hyundai freigegebenen Felgen in der Regel.
    Natürlich kann man keine 8,5x18 ET49 drunter klatschen, wenn 7,5x18 ET49 passen, aber davon war auch nie die Rede!
    Also vorher mal richtig lesen, danach erst seinen Senf dazugeben!
    Mein Reden war nahezu IDENTISCHE ET bei IDENTISCHER Breite.

  • 7,5er Breite mit ET um die 50 ist ja von Hyundai freigegeben. Also ET47-ET51 dürfte da vollkommen im grünen Bereich sein. Ob nun 17,18,19 oder 20 Zoll dürfte da keine Rolle spielen, man muss halt den Abrollumfang einhalten bzw in der Toleranz bleiben

    Deinen Post hast du aber schon selber geschrieben???


    Und das mit ET50 als Beispiel für deine von-bis-Angabe gemacht...


    Oh man, schraub dir ran, was du willst, wenn du meinst, dass Zoll-Größen keine Rolle spielen, wenn die anderen Werte stimmen... ;( :thumbdown:

    Ich habe niemals "Sag niemals niemals" gesagt. Niemals!

  • Ich habe geschrieben, das Zollgrössen (Durchmesser, nicht Breite) prinzipiell keine Rolle spielen, sofern die Toleranz im Abrollumfang eingehalten wird. Eine 18" Felge liegt im Abrollumfang gleich bzw nahezu gleich der 15" Felge, da der Querschnitt des Reifens viel geringer ist.
    Ich habe auch nie gesagt, das die Zollgrösse egal ist. 22" wirst Du wohl nicht auf den i30 bekommen, bis 19" ist definitiv kein Problem. 20" könnte auch noch funktionieren, aber wer möchte sich die Preise der Reifen dann schon antun?


    @ Silvr Ps: Ich schraube mir nicht dran, was ich möchte sondern bin mit den 18" erst mal ganz zufrieden ;-) Ich wollte nur mal klarstellen das meine Aussagen kein Blödsinn waren und auch kein Halbwissen, weil Du direkt so am rum Posaunen warst.
    Vielleicht solltest Du Dich noch mal ein wenig mit der Thematik Felgenbreite und Einpresstiefe auseinandersetzen, dann würdest Du meinen Post auch richtig verstehen.

  • Schönen Abend zusammen,


    ich bin gerade auf der Suche nach Winterreifen+Felgen für meinen i30 Kombi, 1.4 CRDi, 90PS, BJ 2016 (heuer im Sommer gekauft - allerdings ohne Winterreifen). Im Zulassungsschein steht unter Punkt 35./Bereifung: 205/55R16 91H auf Felge 6.5Jx16 ET 50.


    Im Punkt 52./Anmerkungen stehen aber auch:
    195/65R15 91H auf Felge 6.0Jx15 ET 46 und
    195/65R15 91H auf Felge 6.0Jx15 ET 43 und
    225/45R17 91V auf Felge 7.0Jx17 ET 53.


    Eine elektrische Hand/Parkbremse habe ich nicht.


    Nun meine Frage: Kann ich mich darauf verlassen, dass 15 Zoll Felgen groß genug sind?


    Freue mich über eure Hilfe.


    Danke, Tom

  • Hallo und willkommen,


    welche Größe ist denn derzeit montiert und wieviel Platz ist augenscheinlich zwischen Felge und Bremssattel?


    Ich gehe mal davon aus, du meinst die EG-Zulassungsbescheinigung (COC), der Punkt 35 entspricht in dt. Zulassungspapieren für gewöhnlich der kleinsten Reifengröße, somit sind keine 15" auf deinem Auto möglich.

  • Ceed, sorry, aber da irrst Du Dich.


    Wenn unter Pukt 52 weitere Rad/Reifenkombis herstellerseitig eingetragen sind, dann sind die grundsätzlich möglich. Bei einer beabsichtigten Umbereifung ist dann vom Fachbetrieb (=Reifenhändler/Autohaus/Werkstatt) zu prüfen, welche Rad/Reifenkombi aus 52 tatsächlich passt.


    Massgebend dafür ist primär die verbaute Bremsanlage und sekundär der verfügbare Platz im Radkasten unter sämtlichen möglichen Betriebsbedingungen (Freigang muss gewährleistet sein).

  • Das CoC-Dokument wird ausschliesslich für "Dein" Auto ausgestellt und beinhaltet ausschliesslich die für dieses Fahrzeug erlaubten Größen.


    Was aber grade bei Rad-Reifen-kombinationen drinstehen kann sind Zusätze wie etwa: "nicht erlaubt mit Elektronischer Parkbremse"


    Heisst auf deutsch: steht zwar als erlaubt drin, jedoch nur unter der Vorraussetzung, dass du eben keine EPB hast.


    Genauso kann die Grösse mit 15" drinstehen mit nem Zusatz: nur in Verbindung mit Bremsanlage 280mm


    Bei meinem ix20 stehen zum Beispiel Punkte drin, wo Reifendimensionen entfallen, wenn das Fahrzeug werksseitig mit 17"-Rädern ausgeliefert wurde (ich gehe mal stark davon aus, das in diesem Fall dort eine größere Bremse verbaut ist)


    Dieses Dokument richtet sich nach dem Baumuster des jeweiligen Fahrzeuges. Und da kann es zu kleinen Abweichungen kommen, weil ja jeder eine für sich passende Zusatzausstattung bestellen kann.


    Daher diese Zusätze.


    Ich kann das jetzt mal nur für Mercedes sagen, wo ab einer gewissen Motorengrösse keine Schaltwagen mehr angeboten werden und sich somit diverse Zusatzaustattungen ergeben. Die Angaben, die nur für Schaltgetriebe gelten, entfallen in diesen CoC-Dokumenten automatisch und werden gar nicht erst aufgeführt.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Mich interessiert das Thema auch. Ich fahre einen GDH und somit das Facelift. An einigen Orten im Netz bekommt man zu lesen, dass das Facelift beispielsweise grundsätzlich mit 16" Felgen und 300er Bremsscheiben (vorn) ausgeliefert wird.


    Das ist schlichtweg falsch!


    Mein 1.6er CRDi GDH hat definitiv 15" Felgen (Stahl) von Werk aus montiert, eingetragen und auch im CoC notiert. Somit sind es (wenn ich nicht völlig falsch liege) die 280er Scheiben. Mich persönlich stört eigentlich nicht ob jetzt 15 oder 16 Zöller, aber ich könnte mir vorstellen, für den kommenden Sommer ein paar Alus zu besorgen.


    Meine Frage ist jetzt eher: Wenn es den i30 mit originalen Alus in 16" oder gar 17" gibt, kann ich diese ja ohne Gutachten, ABE oder Eintragung auf meinem Fahrzeug fahren. Richtig? Ich gehe zumindest mal davon aus, dass mir niemand einen Strick daraus drehen wird, wenn ich anstelle der 15"er gar 16/17" Herstellerfelgen fahre. Ob das jetzt i30, i40 oder sonstige (Hyundai) Felgen oder sonstige (Lochkreis passende) Modelle sind, ist wohl unter Voraussetzung der Traglast egal?!

  • Wenn 15" draufpassen, ist die 280`er Bremse vorn drin.


    Und so lange die Felgen dem Eintrag im CoC entspricht (Felge und Reifendimension), dann kannste die ohne Probleme fahren. Aber Vorsicht, eine ABE brauchst du!! (ausser du hast ne originale Hyundaifelge, da brauchste die nicht).

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