Leider scheint beim ADAC Rechtschutz solch ein Thema nicht dabei zu sein, sondern lediglich Verkehrsdelikte. Insofern weiß ich leider nicht genau, wie hier die rechtliche Lage ist, ob ich überhaupt jetzt vom Vertrag zurücktreten könnte.
Der vertraglich festgehaltene unverbindliche Liefertermin muss ja erst um 6 Wochen überschritten werden, um die Verkäufer in Verzug zu setzten. Hier sehe ich eigentlich keine Möglichkeiten. Als Hobbyjurist käme mir noch die arglistige Täuschung als Rücktrittsgrund in den Sinn, aber Arglistigkeit werde ich ihm nicht unterstellen können, da er einfach behaupten wird, dass er nicht um die Situation des Fahrzeugbriefs Bescheid wusste...
Heute Morgen kam eine Mail, dass eine Auslieferung erst ab KW17 möglich ist. Wird also diese Woche nichts mehr und ab KW17 lässt nach hinten natürlich alles offen...