LED-Innenbeleuchtung
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Danke dir - setze mich dann am Wochenende mal an die neue Kennzeichenbeleuchtung und das neue Fernlicht
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Wie gestern Abend versprochen, hier die Bilder der Kennzeichenbeleuchtung und der Rückfahrscheinwerfer. Das zweite Bild ist leider durch die Blendwirkung etwas verschwommen. Aber ich denke man kann es erkennen.
@ Volkerchen
Deinen Beitrag lass ich mal lieber unkommentiert, sonst schweift der Thread hier völlig ab -
warum werden jetzt die Bilder nicht angezeigt ???
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Weil die Forensoftware Fotos von illegalen Umbauten, die mit ein bisschen Pech auch mal einen vierstelligen Eurobetrag kosten können, automatisiert schwärzt.
*SCNR*
Maat et joot un bess demnähx
Volker -
darf ich über diesen Mist auch morgen erst lachen ....
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@Tuci62
Was haben die LED für die Rückfahrscheinwerfer für eine Bezeichnung ?
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LED T5 W16W Canbus ( fehlerfrei ) 700 lumen.
Gekauft bei LIMOX LED
Gruß
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Moralapostel-Alarm *würg* Wie aufwendig ist es, das Rückfahrscheinwerfer-Leuchtmittel zu tauschen?
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Laut der Bedienungsanleitung wohl Schwierigkeitsgrad "Grünschnabel"
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@ Volkerchen
Nicht die durchsetzenden Staatsdiener sind die Idioten (bzw die wenigstens davon), sondern die die für teils völlig willkürlichen Verordnungen und Reglementierungen verantwortlich sind. Was spricht nach klarem Menschenverstand dagegen, eine bessere Kennzeichenausleuchtung anzubringen? -
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An für sich kann ich das schon nachvollziehen. bei der Leuchtstärke gibt es ja auch ziemliche Unterschiede, manche sieht man überhaupt nicht, dass sie leuchten. Andere wirken wie ein der Beamer-Strahl vom nächsten Ufo.
Da finde ich klare Regeln schon wichtig.Was ich nicht verstehe ist, dass das Gehäuse der Kennzeichenbeleuchtung eben nur für z.B. W5W in Halogen zugelassen werden kann / darf. Deshalb bringt auch Philips & Co keine legale Alternative auf den Markt weil es eben keine legale Möglichkeit gibt. Wenn dann muss man das Gehäuse gegen ein neues tauschen.
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da die LED`s im Prinzip "" Kaltlampen "" sind, d.h. keine so hohe Wärmeabstrahlung wie eine "" Normal- Lampe ""haben, halten die Lampengehäuse das völlig problemlos aus. Des weiteren werden bei seriösen Anbietern die verbauten LED / SMD so gewählt, das sie die Wattzahl der OEM-Leuchtmittel nicht übersteigen.
Das LED´s immer heller wie Halogenlampen sind, ist ja logisch.
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Absolut, es muss reglementiert werden in welchem Zustand das Licht ist, aber nicht woher das Licht stammt.
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LED T5 W16W Canbus ( fehlerfrei ) 700 lumen.
Gekauft bei LIMOX LED ...
Danke !
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[...] teils völlig willkürlichen Verordnungen und Reglementierungen [...]
Ich halte die allermeisten Reglementierungen der Stvzo nicht für "willkürlich" - schon gar nicht den Teil, der sich mit den lichttechnischen Einrichtungen befasst.Aber dazu darf natürlich jeder seine eigene Meinung haben, das ist ja das schöne an Meinungen.
Man muss aber auch zwischen Meinungen und Fakten zu unterscheiden lernen! Man darf also gerne der "Meinung" sein, dass die Regelungen alle (oder zumindest im hier in Rede stehenden Fall) willkürlich sind und man deswegen keinerlei moralische Skrupel hat, diese zu übertreten. Man muss sich dann aber auch darüber klar sein, welche Folgen das ggf. hat. Und da meine ich nicht die läppischen 75 Euro und der eine lächerliche Punkt, der bei einer Kontrolle fällig wird - zumal wir alle wissen wie selten und wie wenig sorgfältig in DE kontrolliert wird, sondern z.B. die finanzielle Folge, wenn bei einem Auffahrunfall der Richter dann plötzlich 20% Teilschuld verteilt, weil der Auffahrende durch die illegale Blendgranate irritiert war. Und 20% vom Schaden kann dann leicht vierstellig werden.
Was spricht nach klarem Menschenverstand dagegen, eine bessere Kennzeichenausleuchtung anzubringen?
Gar nichts! Ich kenne mich jetzt im Zubehörprogramm für den Tucson nicht bis ins letzte Detail aus, aber da es selbst für meinen kleinen i10 sowas gibt, wird es ja wohl auch für den Tucson eine legale Umrüstmöglichkeit geben. Aber ich befürchte, dass eine solche gar nicht gewünscht ist. Es geht hier doch wieder mal um die Befriedigung persönlicher Egoismen auf Kosten der Allgemeinheit. Die Leute haben keine Kohle für vernünftiges Licht (oder wollen die zumindest nicht ausgeben), sondern wollen lieber selber was billiges illegales zurechtfrickeln.Sorry, aber wenn ich mir die gewünschte Beleuchtung nicht leisten kann (oder will), dann fahre ich halt weiter mit der alten Kennzeichenbeleuchtung durch die Gegend. So unzumutbar erscheint mir das nicht - oder?
Maat et joot un bess demnähx
Volker -
Hast du dir den ganzen Post durchgelesen und bewusst nur die dir passenden Passagen herausgegriffen?
Zum einen bin ich weit davon entfernt, das alle Verordnungen willkürlich sind, dies geht eindeutig aus dem Post hervor, ebenfalls geht eindeutig daraus hervor dass es nicht um willkürliche Harakiri umbauten geht.Hättest du die Diskussion verstehen wollen, hättest du bemerkt dass es mir nicht darum ging willkürlich alles verbauen zu dürfen was jeder möchte, sondern dass solche Änderungen bspw. einer Abnahme durch den TÜV bedarf.
Somit wäre die Ordnungsmäßigkeit der Sache sichergestellt und die Gefahr für den Straßenverkehr nicht mehr gegeben.
Du hast es sicherlich gelesen, nur wolltest es nicht mehr erwähnen da du sonst dein völlig an den Haaren herbei gezogenen Vergleich mit "billiges illegales zurechtfickeln" als Argumentation nicht mehr in den Raum stellen könntest!Zitatdie Befriedigung persönlicher Egoismen auf Kosten der Allgemeinheit
Nochmal, welche Kosten muss die Allgemeinheit bei der angesprochenen Kennzeichenbeleuchtung tragen? -
Hast du dir den ganzen Post durchgelesen und bewusst nur die dir passenden Passagen herausgegriffen?
Zum einen bin ich weit davon entfernt, das alle Verordnungen willkürlich sind, dies geht eindeutig aus dem Post hervor, ebenfalls geht eindeutig daraus hervor dass es nicht um willkürliche Harakiri umbauten geht.
Selbstverständlich habe ich Dein Posting komplett gelesen. Bei insgesamt zwei Sätzen hielt sich der Aufwand ja auch in Grenzen. Und dass Du alle Verordnungen für willkürlich halten würdest, habe ich an keiner Stelle behauptet. Es ist aber ohnehin für die Diskussion völlig irrelevant, welche Meinung Du oder ich oder sonstwer in diesem Punkt vertritt. Wichtig ist alleine, welche Umbauten zulässig sind und welche nicht und was die Folgen sind, wenn man unzulässige Umbauten vornimmt. Um dies zur Kenntnis zu nehmen, ist es letztlich nicht notwendig, dass man versteht, _warum_ dies unzulässig ist.[...] sondern dass solche Änderungen bspw. einer Abnahme durch den TÜV bedarf.
Warum sollte man wegen einer lächerlichen Kennzeichenbeleuchtung zur Einzelabnahme zum TÜV müssen? Eine für LED zulässige Beleuchtungseinrichtung wird einmal bei der Bauartabnahme geprüft, das reicht doch völlig. Und die kann ich dann einbauen (oder einbauen lassen).Somit wäre die Ordnungsmäßigkeit der Sache sichergestellt und die Gefahr für den Straßenverkehr nicht mehr gegeben.
Klar, durch eine Einzelabnahme wäre dies sichergestellt. Allerdings mit einem unverhältnismäßig viel größeren Aufwand (auch in finanzieller Hinsicht) als wenn man gleich eine zulässige Lösung verbaut. Da kann ich jetzt keinen Vorteil erkennen.
Nochmal, welche Kosten muss die Allgemeinheit bei der angesprochenen Kennzeichenbeleuchtung tragen?
Die Bezeichnung "auf Kosten der Allgemeinheit" steht nicht alleine für Kosten im finanziellen Sinne, sondern ist als "zum Nachteil von ..." zu verstehen. Und selbstverständlich ist es für die Allgemeinheit von Nachteil, wenn mit nicht zugelassenen lichttechnischen Veränderungen am PKW durch die Gegend gefahren wird. Denn diese sind ja gerade deshalb nicht zugelassen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer belästigt, behindert oder gar gefährdet werden!Maat et joot un bess demnähx
Volker -
Na und wenn nicht? Wenn niemand belästigt, behindert oder geschädigt wird, sondern nur ein schöner leuchtendes Leuchtmittel verbaut wurde? Ich hasse diese Moralapostel...
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