Hallo,
anlässlich meiner 1. Inspektion habe ich auf H-Homepage folgendes gelesen:
"Power-Train-Garantie
Neufahrzeuge des Typs i30 und i30cw besitzen einen hohen technischen Standard und bietet ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit. Sollte es jedoch nach Ablauf der werkseitigen Fahrzeuggarantie trotzdem zu einem Defekt kommen, so schützt Sie die HYUNDAI Power-Train-Garantie vor unliebsamen Überraschungen an bestimmten Bauteilen des Motors und Antriebsstrangs und sichert Sie für weitere 24 Monate ohne Kilometerbegrenzung ab. Gültig ab Erstauslieferungs-/Erstzulassungsdatum 01.01.2009. Ausgenommen von dieser Regelung sind Taxis und Mietfahrzeuge"
Hat jemand eine Ahnung welche Teile genau geschützt sind. Evtl kann man sich ja nun die Anschlussgarantie sparen.
LG
W.