Ich habe eine Fragen und würde mich freuen, wenn viele Leute mit diskutieren würden.
Bei meinen I30 ist die Lenkradbedienung ausgefallen. Mein PKW ist 3,5 Jahre alt (EU-IMPORT).
Ich habe alle Inspektionen sowie Unfallreparaturen (Frontschaden ist mir eine Frau Rückwärzt drauf und mein Nachbar wollte mit seinem Wagen mein Wagen ohne Schlüssel versetzen und hat den Wagen ramponiert) bei dem Hyundai Händler machen lassen.
Nach der letzen Inspektion vor einigen Monaten stellte ich fest das die Bedienung ausgefallen ist, da ich jedoch für eine Zeit im Ausland war und beruflich stark eingebunden war, habe ich das schlabbern lassen (gibt ja wichtigeres als eine Lenkradbedienung).
Nun sagt der Händler, dass Hyundai für den Schaden nicht aufkommt und, dass die Garantieverlängerung die ich als Neufahrzeug abgeschlossen hatte dafür auch nicht haften würde. Der Schaden beläuft sich auf knapp unter 300€.
Nun hätte ich an euch die Frage, wann haften die Garantieverlängerung üerhaupt bzw. wofür nicht?
Nach meinem Verständniss handelt es sich um eine Sachversicherung, die bei einem Defekt, der vorliegt haften sollte, oder?
Wenn ich in der Garantiephase gewesen wäre, hätte Hyundai ja auch dafür geradegestanden.
Ich verstehe den Unterschied nicht wirklich zwischen einer Werksgarantie und eine Garantieverlängerung (Zusatzversicherung).
Vielen Dank für die Info und eure Teilnahme. VG