Um den Inspektionsthread nicht voll zu müllen, habe ich jetzt einen eigenen Thread eröffnet.
Speziell geht es um den Austausch meines Lenkrades, was ich hier bereits geschrieben hatte... Link
Das Fahrzeug wurde vorgestern beim Vertragshändler abgegeben um den Schaltknauf zu erneuern und die Sitzschiene zu lackieren... Gerade kam der Anruf dass das Auto abholbereit ist. Für das Lenkrad wurde jetzt ein separater Garantieantrag gestellt.
Und jetzt kommts... Lt. Aussage des Autohauses werden reklamierte Teile nur 1x auf Garantie getauscht, anschließend hat man keine Garantie mehr auf das (Bau)Teil, da es ja schon einmal getauscht wurde. Wo gibts denn so etwas, das habe ich noch nie gehört?!? Auf ein ruhiges und gelassenes Gespräch von beiden Seiten wurde über Garantie, Gewährleistungs- und Sachmangelthemen gesprochen.
Hier wurde nochmals betont das bei Schulungen das genauso kommuniziert wird. Wird ein Teil auf Garantie (nicht Gewährleistung) getauscht, hat man anschließend keine Garantie mehr auf genau dieses Teil.
Ich glaube der Mitarbeiter war nicht auf einer Hyundai Schulung sondern eine von den Gebrüdern Grimm für die Märchenstunde. Alleine das der Schaltknauf ein zweites mal getauscht wird, widerspricht diese Aussage!
Hat da jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder weis zufällig ob sich wirklich in den unendlichen Weiten vom Kleingedruckten der Garantiebedingungen so ein Passus wiederfindet?
Danke
Roland