Beiträge von giorgos

    Ist es länger als 6 Monate her, dass Du den Wagen gekauft hast?


    §477 BGB:

    "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."


    Ob 10 Monate Lebensdauer von Fernlicht Leuchtmittel typisch sind, lasse ich mal unkommentiert, hängt unter Umständen auch von der Zeit ab, während der das Fernlicht seit Kauf eingeschaltet war.


    Bei der Antenne würde ich aber auf Anwendung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Händlers bestehen und mich nicht mit irgendwelcher Ausrede oder Verweis auf die (bei Verbrauchern immer zusätzlich und nie ersatzweise geltenden Herstellergarantie) abspeisen lassen. Ich würde den "Ist"-Zustand der Antenne mit einem Foto dokumentieren. Sollte der Zustand innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf schlechter werden, würde ich den Händler auffordern, entweder nachzuweisen, dass Vögel dahinter stecken oder den Mangel zu beheben.

    Bis auf den letzten Punkt bin ich vollständig bei Dir:

    Da ich (!) Scheiben und Bremsbeläge selbst täusche, würde ich (!) in so einem Fall sehr wohl das Gespräch mit der Werkstattleitung suchen und ein angemessenes Entgegenkommen bei den zusätzlichen Kosten erwarten.


    Von der Höhe des "Entgegenkommens" würde ich auch abhängig machen, ob ich in Zukunft eine andere Werkstatt aufsuche.

    Fühlst Du dich auf den Schlips getreten? Ich dachte, es geht hier um einen fiktiven Fall und darum, ob und wer "das Gegenteil" beweisen soll (wenn es denn so weit kommen sollte).


    Und unter vorbildlich arbeitende und mitdenkende Werkstatt wie Du sie (von Dir?) schilderst verstehe ich eine, die den Kunden zumindest versucht anzurufen wenn nicht beauftragte Arbeiten den ursprünglichen Kostenvoranschlag verdoppeln.


    Edit: Was bitte ist ein "Amokdemokrat"?

    Die Freigabe wurde vom Kunden vorab mündlich erteilt. Beweise das Gegenteil....

    Offensichtlich war das nicht der Fall bei Seberto.


    Für einen von Dir angesprochenen fiktiven Fall gilt nach deutschem Recht: der, der Ansprüche stellt, muss diese nachweisen. Sind Beweise, Zeugen und Indizien nicht vorhanden, gilt Aussage gegen Aussage. Die Werkstatt wäre in so einen Fall im Zugzwang. Erst recht, wenn sie sich einen schriftlichen Auftrag hat erteilen und unterschreiben lassen, in dem nichts dergleichen erwähnt wird.

    die Wekstatt hat ohne Rücksprache (Tel-Nr. war hinterlegt) gleich beide Bremsscheiben hinten komplett gewechselt

    ...

    ich überlege ob ich die Arbeitsleistung überhaupt bezahle?

    Wurdest Du bei der Auftragserteilung darauf hingewiesen, dass vom TÜV bestätigte Mängel ohne weitere Rücksprache behoben werden, bzw. wurde eine Obergrenze genannt, bis zu der eine Rücksprache nicht erforderlich ist?


    Falls nein oder die Obergrenze liegt unter den Kosten für den Austausch, würde ich mir das Kleingedruckte im Arbeitsauftrag genau durchlesen. Geht daraus nicht ausdrücklich hervor, dass vom TÜV bestätigte Mängel ohne weitere Rücksprache behoben werden sollen, sehe ich keine Zahlungspflicht.

    Nicht, dass jetzt jemand anders sich hier meldet und von einem fehlenden Antennenstab berichtet...

    :)


    Ne, nur Spaß!


    Senga wird sich wohl einen Antennenstab aus den freien Handel besorgt haben. Falls ja, kann ich ihm nur raten, die Schraubverbindung regelmäßig gegen Rost zu überprüfen.

    Z3bastian

    Allerdings weiß eben derjenige mit Erfahrung das es völliger Schwachsinn ist die Beläge neu zu machen wenn ein paar Tausend KM danach Rechtlich gesehen die Bremsscheibe fällig wird.

    (Fett von mir hervorgehoben, auch im folgenden Zitat)


    Ich muss JEDERZEIT im gesetzlichen Rahmen mein Fahrzeug betreiben

    (impliziert, dass eine andere als die von Dir vorgeschlagene Vorgehensweise nicht jederzeit legal ist)


    Des Weiteren (Zitate aus deinem letzten Beitrag in "kursiv und fett":


    "Keine Einrichtung von beiden wird sagen "Das ist ihr zweiter Satz Bremsbeläge?!, ja ok fahren sie die erst mal runter, das Maß der Bremsscheibe juckt uns nicht"


    Wer hat behauptet, dass zum Zeitpunkt einer Durchsicht oder HU der Verschleißgrad der Scheibe "nicht juckt"? Ich halte lediglich dagegen, dass es (noch dazu "immer" wie von Dir geschildert) nicht immer sinnvoll und erst recht nicht verpflichtend ist, verfrüht Scheiben zu wechseln.



    "wenn absehbar ist das in spätestens 2 Jahren die Scheiben fällig sind. Dann müsste ich nach der Theorie von vielen von euch ja nur die Scheiben tauschen und die gebrauchten Beläge wieder einbauen."


    Auch hier: wer hat behauptet, dass alte Beläge auf neuen Scheiben montiert werden sollen?



    "Tauscht von mir aus immer nur Beläge und lasst die Alten Scheibe drinn, aber meine Art von Reparaturen ist das nicht."


    Die Hersteller lassen es zu und die Prüforganisationen genehmigen es. Du weichst davon ab, obwohl es u.U. unnötigerweiße:

    a. Deinen Kunden mehr Geld kostet (ein Schelm, wer böses dabei denkt) und

    b. die Umwelt mehr belastet



    Wenn absehbahr ist, dass vor der nächsten HU oder Bremseninspektion die Verschleißgrenze der Scheibe erreicht ist, kann (!) es sinnvoll sein, die Scheibe gleich mit zu wechseln. Ob dies jedoch immer zutrifft?


    Beispiel: bei meinem Mini mussten die vorderen Bremsbeläge zum ersten Mal im 7. Jahr getauscht werden, die hinteren im 9. Jahr. Wenn ich jetzt von Deinen Erfahrungswerten ausgehe (obwohl eine Pauschalisierung die nicht immer zutreffend ist), dass ein Satz Bremsbeläge 75% der Scheiben abnutzt, würden die restlichen 25% noch knapp zwei Jahre (vordere Achse) oder knapp über zwei Jahre (hintere Achse) halten, bevor die Verschleißgrenze erreicht ist. Warum sollte ich die Scheiben mit den Bremsbelägen schon wechseln, wenn doch der nächste HU Termin innerhalb weniger als zwei Jahren lag?

    (Übrigens: seitdem haben weder der TÜV Süd, die Dekra noch die BMW Niederlassung Berlin bei den HU/Durchsichten den Zustand der Scheiben bemängelt)


    PS.: Bitte habe Verständnis dafür, dass ich Deine (ebenfalls pauschalisierenden) Äußerungen zu BMW und MINI weniger Vertrauen schenke al

    - meinen eigenen Erfahrungen,

    - Erfahrungswerten von anderen Besitzern (die keinen Interessenskonflikt haben) und

    - der offiziellen Dokumentation von BMW/MINI an deren Werkstätten

    @Doug Heffernan


    Nochmal: woraus schließt Du, dass irgendeine Zulassung oder Freigabe für ein Fahrzeug erlischt, wenn innerhalb der zwei Jahre vor der nächsten HU die Verschleißgrenze der Scheiben unterschritten wird?


    Du lässt außen vor, dass die vom Hersteller vorgegebene "Verschleißgrenze" zum Zeitpunkt der Durchsicht, bzw. Untersuchung Anwendung findet. Wird eine Unterschreitung zu dem Zeitpunkt festgestellt, ist ein Austausch vorgesehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass zu einem späteren Zeitpunkt (der vor der nächsten Durchsicht liegt) eine Scheibe laut Hersteller sofort auszutauschen ist, wenn sie dann unter diese "Verschleißgrenze" fällt.


    Und selbst wenn eine Prüforganisation die "Verschleißgrenze" des Herstellers als Beanstandungskriterium übernimmt: auch da gilt dies nur zum Zeitpunkt der Überprüfung. Wird eine HU bestanden, muss der Halter erst nach zwei Jahren wieder zur HU. Nicht früher.


    Übrigens: BMW/Mini schreibt ein Durchsichtsinterall von 4 Jahren vor. Meinst Du nicht, dass die sich etwas dabei gedacht haben, wenn bei einer Inspektion die Bremsbeläge getauscht werden und Scheiben, die auch nur knapp oberhalb der "Verschleißgrenze" liegen, (ganz offiziell und gemäß Herstellerrichtlinie an die eigenen Werkstätten) dran gelassen werden?

    Ich habe immer gesagt, ein zweiter Satz Bremsbeläge überlebt von den Grenzwerten her KEINE Serienscheibe. Die Bremsscheibe wird mit dem zweiten Satz zu 100% ins Untermaß gehen, ist FaktKEINER!

    Allein die Tatsache, dass BMW und andere Hersteller separate Verschleißgrenzen angeben widerlegt Deine pauschale Aussage. Wäre es so, würden die Hersteller einfach den stets gleichzeitigen Tausch der Klötze und Scheiben vorschreiben.


    Selbst BMW kommt mit seiner 20,4 Regel ins Untermaß. Wenn die neu 22 mm hat und dann ca. 20,4 mm vor dem Einbau der 2. Beläge, dann sind 1,6 mm verbraucht worden, absolut realistisch. Sprich mit den 2. Beläge komme ich dann auf ein Maß von max 18,8 mm, also dann weit unter dem Grenzwert von 19,6. Dann liege ich doch richtig mit meiner Aussage, dass die Scheibe KEINE 2 Sätze Beläge überlebt. Natürlich schafft sie das mechanisch, aber nicht gesetzlich, das ist der Punkt

    1. Woraus schließt Du, dass ein Satz Klötze (noch dazu immer) die Scheibe auf die erste Verschleißgrenze bringt?
    2. Bitte verweise auf entsprechende gesetzliche Richtlinien, bzw. Quellen.


    Des Weiteren bedeutet nicht, dass die zweite Verschleißgrenze das absolute Mindestmaß darstellt (egal ob aus Sicht der Sicherheit oder irgendwelche gesetzlichen Anforderungen). Es ist lediglich der Punkt, an dem der Hersteller den Austausch der Scheiben vorsieht und nicht, wenn die Scheiben nicht mehr verwendbar sind (nehme gerne Verweise zu Hersteller- oder Vorschriften entgegen, die das Gegenteil zeigen). Dass sowohl aus technischer als auch rechtlicher Sicht (siehe meinen Post von gestern zu Haftungspflichten der Hersteller) da noch ausreichend "Puffer" vorhanden ist, dürfte unstrittig sein.


    Und wenn dein Vertrauen in Werkstätten dadurch erschüttert wird, dass man hier lieber mal etwas in die Zukunft schaut, anstatt den Kunden dann zu einer erneuten Bremsenreparatur in die Werkstatt bittet, dann verstehe ich das nicht so ganz.

    Es ist ganz einfach: Wer mit pauschalen Argumenten anstelle des tatsächlichen Zustands meines Fahrzeugs mich überzeugen möchte, ist für mich nicht mehr vertrauenswürdig. Erst recht nicht, wenn Vorgaben des Herstellers als "zu lasch" dargestellt werden und dabei zusätzliche Einnahmen (auf meinen Kosten) für die Werkstatt entstehen.


    Und immer wieder kommt du dieser ganzen Diskussion noch das KEIN Fachmann die Mischung aus alten und neuen Bremsteilen empfiehlt. KEINER!

    Tausende Ingenieure die für zig Hersteller tätig sind, sind für Dich keine Fachmänner? Spätestens jetzt wären Fakten und/oder wissenschaftliche Belege für Deine These angebracht.

    @Doug Heffernan
    Das ist unstrittig (von Anfang an). Allerdings hast du in Deinen Beiträgen auch folgende Aussagen getroffen, die so nicht ganz richtig sind, bzw. zumindest von BMW widerlegt werden:


    Meine Erfahrung ist das die Bremsscheiben sich, wenn man in den Vorgaben bleiben will, niemals für einen zweiten Belagsatz eigenen

    Und es ist defacto so: Mit einem zweiten Satz Beläge auf der ersten Bremsschreibe bremst du über die Zeit ins Untermaß.

    Bremsscheiben aus Serienfahrzeugen eignen sich NICHT für den 2. Satz Bremsbeläge, Punkt fertig aus.


    Ich weiß ja nicht welche Werkstätten tatsächlich auf alte Bremsscheiben neue Beläge montieren, aber da wo ich herkommen, macht man das nicht, und ich mache das auch nicht. Es ist Schwachsinn weil die Scheiben zu 100% ins Untermaß damit kommt und definitiv beim TÜV in Probleme kommen wird und dann sprechen auch noch andere Gründe wie das, dass die Beläge niemals nach dem Austausch parallel anliegen werden, weil sich NICHTS gleichmäßig abnutzt.

    Und wenn mir ein persönlicher Kommentar erlaubt ist: Solche Aussagen führen dazu, dass mein Vertrauen in eine Werkstatt zerfällt.

    Habe vor mir die BMW Service Software ISTA+ zu meinem Mini:


    Nominelle Stärke der Scheiben (Neuzustand, selbstverständlich bezogen auf Werksausrüstung): 22 mm
    Mindeststärke zum Verbauen neuer Bremsklötze ohne Austausch der Scheiben: max. 1,6 mm unter der nominellen Stärke (also 20,4 mm)
    Mindeststärke bei deren Unterschreitung neue Scheiben verbaut werden müssen: 2,4 mm unter nominellen Stärke (also 19,6 mm)
    Mindestmaß bis zu dem das "Drehen" der Scheiben zulässig ist: 20,4 mm


    Wer mich jetzt davon überzeugen möchte, bei einer Stärke von 20,4mm oder mehr beim Wechsel der Beläge zusätzlich auch neue Scheiben zu verbauen, möchte mir bitte fundierte Argumente liefern.


    PS.: Soweit ich weiß, gibt BMW bei allen seinen Modellen ähnliche Vorgaben (also separate Verschleißgrenzen für den gleichzeitigen Wechsel mit Bremsklötzen und zulässige Mindeststärke der Scheiben).

    @Doug Heffernan
    Vorausgesetzt, die 18mm stellen das absolute Mindestmaß für den sicheren Betrieb der Scheibe dar: Von einem Einzelfall auf die Allgemeinheit zu schließen, ist nicht immer zielführend.


    Wenn der Hersteller vorgibt, dass bei Maß x neue Bremsklötze ohne Tausch der Scheiben verbaut werden können, dann gehe ich davon aus, dass er erschöpfend hat prüfen lassen, ob während des anschließenden Verschleißes das absolute Mindestmaß der Scheiben unterschritten wird. Gesetze zur Produkthaftung können in vielen Ländern empfindliche Ansprüche nach sich ziehen.


    Wer trotzdem neue Scheiben verbauen möchte (oder die Scheiben auch ohne Messen deren Stärke gleich austauscht) kann dies gerne tun. Der Zulieferbranche und den Werkstätten freut es, der Umwelt (und dem eigenen Geldbeutel) eher weniger.

    In den vergangenen 20 Jahren ist es mir kein einziges Mal vorgekommen, dass ein Vertragshändler (Mercedes/Smart, BMW/Mini und Toyota Niederlassungen Berlin sowie Hyundai, Mazda und Toyota Griechenland) den Austausch von Bremsscheiben beim erstmaligen Wechsel der Bremsklötze durchgeführt hat. Das betrifft vier eigene sowie über zwei Dutzend geleaste Firmenwagen (letztere wurden ziemlich hart im Stadtverkehr "rangenommen"). Bis auf ein Fahrzeug, allesamt neu von den jeweiligen Vertragshändlern bezogen.


    Ein einziges Mal wurde der Wechsel der Scheiben bei der Annahmebesprechung "empfohlen" (Smart Berlin) jedoch nicht durchgeführt. Der darauffolgende TÜV Termin verlief ohne Bemerkungen oder gar Mängel.


    Z3bastian's Hinweis zur BMW Vorgabe (zumindest in Bezug auf Mini's der zweiten Generation) kann ich übrigens bestätigen.

    Wieso "hingegen"? Ich hatte doch in meinem Beitrag geschrieben:
    "Ob einzelne Arbeiten erforderlich und/oder sinnvoll sind lasse ich außen vor."


    Wie jemand im Einzelfall konkret vorgeht, ist doch auch nach meiner Darstellung aus einer rechtlichen Perspektive immer noch jedem selbst überlassen. Nur halt mit mehr Vorwissen.

    Mir persönlich nicht. Aber was hat das für eine Bedeutung? Einen Rückschluss daraus ziehen könnte man nicht (das Gegenteil einer Annahme zu beweisen hat keine Beweiskraft in Bezug auf die Annahme an sich).


    Aber selbst wenn zutreffend sein sollte, dass sämtliche Garantiefälle bisher anstandslos angenommen worden sind: es wäre dennoch Betrug und auch keine Garantie dafür, dass es in Zukunft anders laufen könnte.

    Korrekt, wobei der Hersteller bei einem Verdachtsfall die Kosten für die Schadensbehebung mit den Kosten für die Feststellung der genauen Schadensursache gegeneinander abwägen dürfte.


    Ändert aber trotzdem nichts an dem, was ich oben geschrieben habe.

    Also allein beim Öl-/Filterwechsel halbiert Hyundai die Intervalle im Vergleich zu der Werkstattliste, ebenso die Filterwechsel unterscheiden sich: im original Serviceheft stand es noch etwas ausführlicher, zB der Wechsel aller Filter bei der 1. Wartung, es sollte Getriebe- und Hydrauliköl ebenfalls bei der 1. Wartung gewechselt werden, all dies sieht die Werkstattliste nach 15 tkm nicht vor.
    ...
    Ich habe für eine 1. Hauptwartung gemäß Herstellerangaben...

    Siehst Du den Widerspruch?


    Ich fahre zu einer freien Werkstatt.

    Und genau hier ist der Knackpunkt: "freie Werkstatt". Ob einzelne Arbeiten erforderlich und/oder sinnvoll sind lasse ich außen vor. Sollte jedoch an Deinem Auto ein Schaden eintreten, der mit einer hinausgezogenen Wartungsarbeit in Zusammenhang gebracht werden kann, bist Du in der Beweislast, bzw. ist Hyundai fein raus. Und zwar unabhängig davon, ob der Schaden tatsächlich aus dem geänderten Wartungsintervall resultiert ist oder nicht. Nennt sich Vertragsrecht. Es liegt in deinem Verantwortungsbereich, dass die Herstellervorgaben eingehalten werden. Die Einträge im Serviceheft dienen lediglich als Nachweis.


    Deine Beiträge lese ich folgendermaßen: Es ist günstiger, Wartungsarbeiten bei freien Werkstätten durchführen zu lassen. Noch günstiger ist es, bei freien Werkstätten einzelne Wartungsarbeiten nicht nach Herstellervorgaben sondern später ausführen zu lassen.


    Volle Zustimmung zu beiden Aussagen. Dass die Verpflichtung des Herstellers, Garantieleistungen in speziellen Fällen zu erbringen davon unberührt bleibt, möchte ich allerdings anzweifeln.


    In meinem "Handbuch" von Hyundai steht ja drin, was bei der Inspektion gemacht werden muss. Und genau so wird es im Serviceheft und auf der Rechnung auch stehen. Da geht es natürlich um die Garantieerhaltung

    es zählt einzig und allein was im Serviceheft eingetragen vom Meisterbetrieb steht. Daran muss sich selbst Hyundai orientieren. Hyundai überlässt es ja dem Kunden, wo er seinen Wagen warten lässt, logisch, das müssen sie auch. Und nun der nächste Kulturschock für dich, obwohl ich einen Hyundai fahre, habe ich noch nie einen Hyundaihändler kennen gelernt. Ich habe das Auto bei einem freien Autohändler gekauft, ich sehe mich Hyundai gegenüber in keinerlei Pflicht. Es wird getan was im von Hyundai selbst verfassten Serviceheft steht, so wird das ins Heft eingetragen und peng!, das wars. Somit habe ich getan was gefordert wurde und werde keinerlei Probleme bekommen.

    Ich bin kein Anwalt, auch möchte ich nicht Dir irgendeine Absicht unterstellen. Allerdings bin ich der Meinung, dass in einem (hypothetischen) Fall, in dem ein nicht wahrheitsgetreu ausgefülltes Serviceheft bei einem Hersteller zwecks Inanspruchnahme von Garantieleistungen vorgelegt wird, der Tatbestand von Betrug erfüllt ist.


    ##
    (Nachtrag: das gleiche gilt, wenn ein solches Heft beim Verkauf des Fahrzeugs als Nachweis verwendet wird, dass sämtliche Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe durchgeführt worden sind).
    ##


    Gutgläubigkeit könnte dem Vorwurf auch nicht entgegen gesetzt werden, da die freie Werkstatt ja sogar schriftlich mitgeteilt hat, welche Arbeiten tatsächlich (und zwar abweichend von den Herstellervorgaben) durchgeführt werden. Von Äußerungen in öffentlich einsehbaren Internetforen (die mit hoher Wahrscheinlichkeit von Hyundai still mitgelesen werden) mal ganz abgesehen...

    Das Kabel ist am Taster vorbei geführt.
    Der Taster ist wasserdicht vergossen.
    Die Tülle ist quasi die Trennstelle zwischen nass und Trocken.


    Meinst Du mit "Taster" nur den eindrückbaren Bereich aus Gummi? Das Kamerakabel ist dünn genug, um seitlich daran vorbei (zwischen Gummi und Kunststoff) verlegt zu werden? Oder wird es zwischen dem schwarzen Kunststoff und dem Blech geführt?


    Wichtig ist noch, dass die Kamera eine kleine Steckverbindung zwischen Cam und Chinch hat, geht dann besser durch die Tülle.
    Anschluss an ein Doppel DIN Radio, Bild ist ziemlich sofort da bei Signaleingang, die Radios haben einen extra Video Eingang für die rear cam.
    Plug and Play ohne zusätzliches Umschalten.

    :super:
    (wobei unserer das Werksnavi hat, da käme eher ein separater Bildschirm, ev. im Rückspiegel integriert, in Betracht.


    Es gibt auch cams, die passen direkt auf das Hyundai Emblem und integrieren sich relativ gut.


    Deine Lösung ist sehr gut integriert!


    Ich finde im Netz nur zwei Fotos von Kameras die ähnlich Deiner am Taster angebracht sind (leider ohne jegliche Informationen darüber, wie/wo sie bezogen werden können). Ansonsten habe ich nur Fotos von Kameras gefunden, die an der Kennzeichenbeleuchtung (also viel weiter unten) angebracht werden. Hast Du vielleicht einen Link zu einer Kamera für das Emblem?

    Vielen Dank!


    Sehr beeindruckend und in der Tat nachahmungsfähig! Zwar kann ich ein passendes Gehäuse weder fräsen noch drucken, dennoch würde mich interessieren wie das Kabel der Kamera durch den Taster geführt wird. Hast Du da nicht bohren/schneiden müssen? Und falls ja, wie hast Du die Wasserdichtigkeit wieder sichergestellt?


    Wo wird das Bild angezeigt?
    Falls Navi: ist der Anschluss plug-n-play? Und wie schnell ist das Bild da, wenn Du der Kamera bzw. dem System Strom zuschaltest? Schaltet das Navi automatisch zur Kamera um oder muss das manuell gemacht werden?


    Vor drei Jahren hatten meine Eltern noch keinen i10, da war ich noch nicht hier unterwegs. Waren in dem Thread von damals nützliche Hinweise/Informationen?


    Bezüglich der ablehnenden Meinungen: wieviele von denen, die eine Rückfahrkamera beim i10 rabiat ablehnen:
    - müssen bei Dunkelheit in sehr engen Straßenverhältnissen und/oder Parkhaussituationen regelmäßig parken UND
    - haben dabei eigene (!) Erfahrungswerte mit der Nutzung einer Rückfahrkamera im Vergleich zu einer billigen Nachrüst-Einparkhilfe bzw. ohne jegliche Einparkhilfe bereits sammeln können?


    In der Praxis sehen viele Sachen anders aus als in der Theorie. Dass eine Einparkhilfe (ob optisch oder akustisch) beim i10 sehr wohl nützlich sein kann, dürfte aufgrund der relativ schlechten Aussicht nach hinten (insbesondere für weniger große Fahrer/innen bei Autos mit getönter Heckscheibe) unbestritten sein.

    Geldsparer:
    Vielen Dank für Deinen Bericht!


    Ich habe mir einen Halter für die Cam gebaut, den ich in die Griffmulde der Heckklappe integriert habe.
    ...
    Kabeldurchführung durch die Tülle, wo das Kabel für den Heckklappenöffner durch geht


    Könntest Du bitte Fotos einstellen?


    Welches Modell genau hast Du verbaut? Bist Du vollauf zufrieden oder gibt es auch etwaige Kritikpunkte?


    Ich möchte die Cam nicht missen.


    :thumbup: