Was bedeutet eigentlich der Vermerk des Geschäftsführers zu den "Zwischenverkäufern"? Was ist damit genau gemeint?
Betrifft das bsp. die Vermittler wie autoeckers usw?
Komme da irgendwie nicht so richtig mit...Vor allem muss ja ein Käufer klare Rechtssicherheit für sein Auto haben. Was nützt mir der Preisvorteil von einigen tausend Euro, wenn ich danach von der kompletten Marke in Deutschland im Regen stehen gelassen werde?
Und wenn wir in der EU leben, dann muss auch klar sein, dass Menschen über die Grenze gehen und ihr Fahrzeug eben im Nachbarland kaufen. So das Nachteile mit sich bringt ist das sicher kaum mit dem EU-Handelsrecht vereinbar.
Aber was kümmert sich in Krisenzeiten jemand schon um Vorschriften...