Jap, habe den in NRW bestellt. Bin mal gespannt wie der Händler den fehlenden Regensensor kompensiert
Edition 20, neues Sondermodell
-
-
Könnte mir vorstellen das es auf Insp. Gutscheine rausläuft.
Ansonsten FSE oder Zubehör was man nicht wirklich braucht.
Preisnachlaß wird schwierig.
Es bleibt die Frage was wichtiger ist Styling ( große Alu`s ) oder Komfort ( Regensensor ) -
kennt sich den jemand gut mit vertragsrecht aus ?
Ich habe ja auch den Style CRDI 90 PS bestehlt und geliefert wird ja nun der Edition 20 mit Jubi Packet aber eben ohne den Regensensor und ohne die TPMS Reifendruckkontrolle... dafür sind eben 17 Zoll Felgen drauf.
Ich habe jetzt meinem Händler gesagt das ich vom Vertrag zurück tretten möchte.
Warte im moment auf Rückruf des Händlers weil er es mit seinem Chef wohl klären muss.
Nun die frage kann ich zurücktretten oder nicht ?
mir wäre der Regensensor schon wichtig.Lg
-
Mir geht es da ähnlich. Ich habe meinen Händler bereits in Verzug gesetzt, da der Wagen 8 Wochen überfällig ist.
Die Frage wird wahrscheinlich sein, ob der nicht vorandene Regensensor eine zumutbare Abweichung in der Ausstattung ist. Ich sehe das aber so, dass du (und der ein oder andere) einen Style bestellt hat und einen Edition 20 geliefert bekommt. Das die Produktion vom Style im Moment eingestellt ist, kann nicht unser Problem sein denke ich.
Ich hatte z.B. auch den Wagen in Crystal White bestellt, nun kommt Creamy White. Das ist eine zumutbare Farbabweichung. An für sich ist das aber auch recht eindeutig auf der Rückseite vom Kaufvertrag in den AGB's geregelt.
Wäre ja in etwa so, als ob du einen Style bestellt hättest, und einen Comfort geliefert bekommst.
So verstehe ich das zumindest. Vor allem haben die 17" Räder ja evtl. für den ein oder anderen auch keinen Vorteil. Klar sehen sie schick aus, aber der Wagen federt härter (ja haut mich ruhig, ich merke da einen Unterschied) und ein neuer Reifen kostet im Vergleich zu einem 16" Reifen meist 20-40 Euro mehr.
-
Hallo,
Das sind ja zwei ganz wichtige Sachen ,die bei diesem Modell fehlen.
Regensensor ist zwar lustig aber auch nicht so wichtig.Wenn er auf Automatik gestellt ist, geht der Scheibenwischer bei jedem Startvorgang des Wagens erneut an(auch wen die Scheiben trocken sind).Tmps leuchtet meistens erst dann auf wenn der Reifen schon platt ist , also viel zu spät.
Darauf kann man getrost verzichten.Dann ist das Problem noch wenn man die Reifen wechselt (z.b Winterreifen),da fehlen einem die Sensoren, was bedeutet, das die Anzeige dauernd leuchtet.Das würde man wissen, wen man so etwas schon mal gehabt hätte.Aber es ist auf jedenfall bestimmt
kein Grund (jedenfalls aus meiner Sicht) hier jetzt so einen Aufriß zu machen.Dann bestellt doch ab und gut ist (das sind Probleme)
MfG.
Jogi -
Hi Jogi
Es geht um Sachen die man nicht dringend braucht.
Hi phini99
Versuch doch durch die Änderung einen Vorteil rauszuholen.
Ich würde wegen Tmps und Regensensor nicht rumstreiten ist ja
nicht sicherheitsrelevant. -
Naja es geht ja auch nicht darum was ihr wichtig findet oder nicht.
Mich würde nur im Allgemeinen interressieren ob ich zurücktreten kann wenn der wagen anders kommt als ich ihn bestellt habe.
Finde es sehr schade das man keine vernünftigen antworten bekommt von Jogi.
Also ich stell die frage noch mal kann ich vom Vertrag zurücktreten wenn die Aussattung von der bestellten abweicht ?
Wäre gut wenn jemand auch den Paragraphen aus dem BGB weis der dazu passen würde.Lg
-
Na ich könnte ja Klugscheissen, dass das TMPS und der Regensensor zur aktiven Sicherheit gehören , aber evtl. liegt das ja auch im Auge des Betrachters
In erster Linie sind halt jedem andere Sachen wichtig denke ich mal einfach so.
-
Zitat
Original von kante01
Naja es geht ja auch nicht darum was ihr wichtig findet oder nicht.
Mich würde nur im Allgemeinen interressieren ob ich zurücktreten kann wenn der wagen anders kommt als ich ihn bestellt habe.
Finde es sehr schade das man keine vernünftigen antworten bekommt von Jogi.
Also ich stell die frage noch mal kann ich vom Vertrag zurücktreten wenn die Aussattung von der bestellten abweicht ?
Wäre gut wenn jemand auch den Paragraphen aus dem BGB weis der dazu passen würde.Lg
In erster Linie musst du da in die AGB's (Bedinungen zum Kauf von Neuwagen) deines Vertrages schaun. An für sich sollte dort klar geregelt sein, wann du vom Kauf zurücktreten kannst.
-
Also ich finde den Regensensor so "unwichtig" dass ich auf keinen Fall mehr drauf verzichten möchte. Nachrüsten lassen würde ich ihn jedoch bei einem Neuwagen auf keinen Fall da Händlereinbauten idR nicht so vernünftig sind wie Werkseinbauten.
Und wenn ich einen Style bestelle und dafür irgendein Sondermodell bekommen sollte würde ich den Vertrag wandeln wollen oder einen deftigen (!!) Preisnachlass fordern. Immerhin muss man ja auch an den Wiederverkaufswert denken und da wird ein Style immer über irgendeinem Sondermodell liegen.
-
Zitat
Original von phini99
Bin mal gespannt wie der Händler den fehlenden Regensensor kompensiertMit hochwertigere Felgen.
Und die sind sogar schon drauf, um die Händler das Leben zu erleichtern.Ansprüche auf mehr sind nach meiner Einschätzung nicht zwingend durchzusetzen. Wenn der Händler für dich noch eine Zugabe in Petto hat, hast du Glück.
Sonst: Rücktritt oder Abnahme, wie schon geschrieben.Die fehlende Sensoren bei Winterräder sind für mich schon ein Grund kein Reifendruckkontrolle zu wählen, wenn möglich.
Und ein Regensensor habe ich schon selber. 2 Stück sogar, und damit kann ich auch z.B. lesen oder Fernseh gücken. Sind Wartungsarm, und freuen sich wenn regelmäßig weibliche Schönheit in deren Sichtweite auftaucht.
Um die Scheibenwischer anzumachen habe ich ausserdem noch zwei Hände bekommen.Hattest du einen Style aus dem Sonderkontigent bestellt, oder ein normal konfigurierter zum höheren Preis?
-
Zitat
Original von kante01
Also ich stell die frage noch mal kann ich vom Vertrag zurücktreten wenn die Aussattung von der bestellten abweicht ?
Wäre gut wenn jemand auch den Paragraphen aus dem BGB weis der dazu passen würde.
Frag es einen RA. Hier werden unzuverlässige Laienantworte kommen, oder eine unzulässige Rechtsberatung. Beides nix gut.ZitatOriginal von zonk77
Und wenn ich einen Style bestelle und dafür irgendein Sondermodell bekommen
Der Style 1.6CRDI 90PS (wie auch einen 1.4Style) war auch schon ein Sondermodell. Bei einer Betroffene hier im Thread handelt es sich um dieses Auto, bei die Anderen höchstwarscheinlich auch.Zu dem Preis ein solches Fahrzeug zu bekommen, und dann auf solche Kleinigkeiten rumzureiten, und gegebenenfalls daraus noch mal Kapital schlagen zu wollen, finde ich schon typisch für das heutige Deutschland. "Kotzkrankverwöhnt" nenne ich das persönlich.
Mal ganz allgemein:
Ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass auf Hyundai eine neue Käuferschicht zukommt, die imho bei sogenannte Premiummarken incl. deren angebliche Top-Service in solche Fällen von Pingeligkeit, besser aufgehoben ist.
Beim iX35 Käuferschicht beobachte ich es schon länger, und beim i30 fängts jetzt auch an. -
Ich glaube es kam nicht deutlich rüber. Der Händler soll mir einfach einen Style liefern wie ich den bestellt habe bzw. wie er bei Ihm im Vorlauf war. Die 17" Felgen will ich doch gar nicht. Somit reite ich nicht auf Kleinigkeiten rum oder will Kapital daraus schlagen, sondern das Fahrzeug das ich bestellt habe. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Und jap, ich habe den auch aus dem Sonderkontingent bestellt. Und was heißt zu dem Preis? Wenn ich mir nen Dacia bestelle wäre es dann also egal wenn der z.B. keine Servo hat obwohl ich die mitbestellt habe? Klar ist das "Kleinscheiss" mit dem Regensensor, aber wenn ich ihn bestelle, will ich ihn auch haben.
Ich könnte jetzt etliche Beispiele anführen, aber das spare ich mir mal.
Übrigens hat das eher wenig mit "Kotzkrankverwöhnt" sondern in erster Linie was mit "Oh hier steht was ich gebe meinen Senf dazu obwohl ich nix zum zum Thema beitragen kann"
-
Zitat
Original von phini99
Der Händler soll mir einfach einen Style liefern wie ich den bestellt habe .....
.......Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Wird er nicht mehr können, wenn Hyundai keine mehr produziert.-Trete vom Vertrag zurück.
-Hole dir Rechtsbeistand, wenn der Händler damit nicht einverstanden ist.
-Suche dir ein anderes Auto.Mehr sinnvolles gibts an dieser Stelle zum Thema nicht beizutragen.
-
Richtig. Tat doch gar nicht weh
-
Also mein Händler will natürlich ein Auto verkaufen und hat sich drum gekümmert das ich noch einen Style bekomme...
Also alles gut bei mir und bekomm ihn wie ich ihn bestellt habe.
Zu dem Thema 17 Zoll klar sehen die gut aus aber bin ich gewillt den mehrverbrauch und den höheren Reifenpreis bei Verschleiß zu zahlen ... Ich sage nein.Lg
-
An Kante 01,
Na siehste es löst sich doch vieles in Wohlgefallen auf.Da war doch die ganze Aufregung umsonst.
Aber immer erst die Holzhammer Methode.
Außerdem war das eine vernünftige Antwort von mir.Nach wie vor stehe ich zu der Aussage, das Tmps
und der Regensensor Spielerei ist .Die Begründung findest du im post.MfG.
Jogi -
Zitat
Original von Nissan-Mann
...Zu dem Preis ein solches Fahrzeug zu bekommen, und dann auf solche Kleinigkeiten rumzureiten, und gegebenenfalls daraus noch mal Kapital schlagen zu wollen, finde ich schon typisch für das heutige Deutschland. "Kotzkrankverwöhnt" nenne ich das persönlich...ZitatOriginal von Nissan-Mann
Das ist mir klar. Ich kann kein Deutsch. Bin Einwanderer und habe es nie wirklich gelernt.Ja ich weiß nicht, ob ich das noch kommentieren muss. Der Sprache nicht mächtig sein, aber "Kotzkrankverwöhnt" als typisch für das heutige Deutschland empfinden...
Wurdest du eigentlich gezwungen, hierher zu kommen? -
Wo hab ich mich den aufgeregt ich wollte doch nur wissen was ich für rechte im fall der fälle hätte ist ja auch für andere interessant.
-
Zitat
Original von Nissan-MannDer Style 1.6CRDI 90PS (wie auch einen 1.4Style) war auch schon ein Sondermodell. Bei einer Betroffene hier im Thread handelt es sich um dieses Auto, bei die Anderen höchstwarscheinlich auch.
Zu dem Preis ein solches Fahrzeug zu bekommen, und dann auf solche Kleinigkeiten rumzureiten, und gegebenenfalls daraus noch mal Kapital schlagen zu wollen, finde ich schon typisch für das heutige Deutschland. "Kotzkrankverwöhnt" nenne ich das persönlich.
Ob Sondermodell oder nicht, man trifft die Kaufentscheidung anhand der angepriesenen Eigenschaften und zahlt dafür einen Betrag X. Wenn diese Eigenschaften plötzlich nicht mehr stimmen muss auch der Betrag X angepasst werden. Es kann nicht sein dass man ein Fahrzeug bekommt was vom ursprünglichen Vertrag abweicht. Ergo Nachverhandlung oder Wandlung!
ZitatMal ganz allgemein:
Ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass auf Hyundai eine neue Käuferschicht zukommt, die imho bei sogenannte Premiummarken incl. deren angebliche Top-Service in solche Fällen von Pingeligkeit, besser aufgehoben ist.
Beim iX35 Käuferschicht beobachte ich es schon länger, und beim i30 fängts jetzt auch an.Sorry aber selbst der letzte Hinterhofhersteller bekommt es gebacken ein Fahrzeug so auszuliefern wie es bestellt wurde. Wenn ein Fahrzeug mit weniger oder falscher Ausstattung ausgeliefert wird und man sich darüber ärgert hat dies nichts mit Pingeligkeit zu tun. Im Gegenteil, es wäre dumm wenn man den vollen Preis für ein nicht vollständiges Produkt bezahlen würde.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!