Es geht in der Diskussion aber nicht um die schuldige Person, sondern um die schuldige Versicherung (und deren Pflichten bezüglich Gutachter-/ Anwaltskosten), und diese Schuldfrage ist eindeutig!
Für die betreffende Versicherung muss es erstmal egal sein, welche Person das schuldige Fahrzeug bewegt hat, sie muss in Vorlage treten (HaftPFLICHTversicherung!), kann danach Regress bei einzelnen Personen nehmen (falsche(r) Fahrer(in), Alkohol, ...)