ruckelt beim Beschleunigen

  • Hallo an Alle,


    Im Dezember 2021 haben wir uns bei einem Hyundai Vertragshändler (war nicht ganz bei uns in der Nähe) einen Tucson mit Km Stand 400 km gekauft, also fast wie neu. Das Auto war ein Vorführwagen. Somit gab es einen Vorbesitzer, den Händler selbst. Das Auto hat also noch Garantie (5 Jahre gesamt).


    Im Juni 2022 ging die Warnlampe an, es ruckelte beim Beschleunigen und eine andere Hyundai Vertragswerkstatt in unserer Nähe hat versucht, den Fehler zu beseitigen. Es wurde festgestellt, dass es eine Zündspule war. Die Warnlampe erscheint nun nicht mehr, jedoch ruckelt der Tucson immer noch. Erst wollte man uns in der Werkstatt nicht glauben. Erst nach ein paar Probefahrten trat das Problem wieder auf und dann wurde es uns bestätigt.


    Jetzt kommt das eigentliche Problem. Es wurden nun 4 Zündspulen ausgetauscht und das Problem besteht noch immer. Wir haben nun insgesamt 3 Wochen das Fahrzeug dort ohne das wir damit fahren können. Sie finden den Fehler nicht.


    Weiss das jemand?

    1) Habe ich in der Garantiezeit ein Anrecht auf ein kostenloses Mietfahrzeug? Finde nichts in den Bedingungen

    2) Wie lange muss man sich das "Gefallen" lassen bzw. was für Alternativen gibt es denn noch, wenn sie den Fehler nicht finden? Was kann ich noch tun? Ich bin ja froh, wenn sie alles versuchen, aber wir brauchen ja irgendwann mal wieder unser Auto.


    Danke an alle für eure Meinungen und Tips.


    LG Markus

  • Moining!

    Keinen Anspruch auf einen Mietwagen bei Garantie...!

    Heißt nicht, dass es nicht auch Händler gibt, die selbst einen anderen Wagen kostenlos raus rücken (aber sicherlich eher die Ausnahme).

    Rechtlich hast Du natürlich durchaus recht zahlreiche Möglichkeiten...

    In erster Linie kommt hier ein Rücktritt nach mindestens zwei, eher drei erfolglosen Reparaturversuchen und nach vorheriger (schriftlicher) Ankündigung Deinerseits, dass Du von Deinem Recht auf Rücktritt Gebrauch machen wirst...

    Entweder einigt man sich dann wirklich auf eine Rückabwicklung des Vertrages oder man einigt sich monetär... :winke:

  • Ich würde dem Händler eine angemessene Frist setzen, bis wann das Fahrzeug fehlerfrei zu funktionieren hat. Wird diese Frist erfolglos überschritten, geht das Fahrzeug in den W.U.M.S.*


    * = Wandlung, Umtausch, Minderung, Schadensersatz.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Wir unterscheiden ganz strickt zwischen Gewährleistung und Garantie.

    Für Gewährleistung ist der Ansprechpartner der Verkäufer und es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Leider hier Kauf in 2021 und nicht innerhalb der ersten 6 Monate gemeldet, das macht die Sache schwer. Theoretisch hast du 1-2 Jahre Gewährleistung, je nach Vertrag. Bei Garantie ist der Ansprechpartner der Garantiegeber, hier Hyundai. Es gelten die vereinbarten Garantiebedingungen. Ersatzwagen ist bei deinem Fehler bei Hyundai Garantie nicht vorgesehen, denn der Wagen konnte selbst in die Werkstatt gefahren werden.

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