Ich habe Federn beim TÜV abnehmen lassen, und bei der nächsten HU den TÜV-Bericht beigelegt. 2x hat es funktioniert, beim 3. TÜV-Termin hat mir der Prüfer geringe Mängel attestiert. Durch meine guten Kontakte wurde mir das auch nach über 5 Jahren noch eingetragen, normalerweise geht das aber nicht.
Tieferlegung
-
- Typ PD
- Thora
-
-
Wenn eine sog. Anbaubescheinigung (nach §19.3) der entsprechenden Organisation ausgestellt wurde, reicht es, diese mitzuführen. Man kann sie bei nächster Befassung (bsp. Umzug usw.) in den Schein/Teil 1 eintragen lassen, eine wirkliche Pflicht besteht nicht. Anders sieht es aus bei einer Abnahme nach §19.2 (21er/ Einzelabnahme), die sollte unverzüglich in die Papiere eingetragen werden.
-
Also bei meinen Federn steht im Gutachten 19.3 also nur zum TÜV und gut ist?
-
-
Auf der Internetseite vom TÜV Hessen steht:
"Ist der Ein- oder Anbau ordnungsgemäß, erhalten Sie von uns eine Anbaubescheinigung. Legen Sie diese am besten zu Ihren Fahrzeugpapieren. Ihre Fahrzeugpapiere müssen nicht geändert werden."
Also muss nicht in den Schein eingetragen werden.
-
Na dann sind wir ja alle legal unterwegs Optimal
-
Ja, die Abnahme beim TÜV ist meines Wissens nur 2 Wochen gültig, die Zeit hast du, um es in den Schein eintragen zu lassen.
Das war nach einem halben Jahr auch noch gültig oder hat sich da kürzlich was geändert?
-
Ich habe gehört das die Bescheinigung vom TÜV nur 2 Wochen gültig sei sofern man sie im Schein eintragen lassen müsste.
Bei den Federn ist es keine Pflicht im Schein stehen zu haben, es reicht das mitführen der TÜV Bescheinigung.
Ich kann mich auch irren, bin da nicht so drin in der Materie, kann nur mit Halbwissen aus dem Internet glänzen
-
Siehe #321 - das gilt für den TÜV SÜD.
-
Was genau? jeder sagt was anderes, im Internet steht überall was anderes ... mir geht es eigentlich nur darum das ich nicht die Zeit habe mir noch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu machen dank Corona.
Also nochmal, muss ich es in den Schein eintragen lassen oder nicht? Bin langsam verwirrt
-
Wenn du die Papiere mitführst, ist es der Polizei egal. Nur bei der nächsten HU kann ein Prüfer schlechte Laune haben, und der verlangt daß du die Federn eintragen lässt. So war es bei mir vor 2 Jahren. Und im Prüfbericht stand: geringe Mängel.
-
Da kocht doch dann jeder sein eigenes Süppchen?! Wenn es nirgends steht, dass es im Schein stehen muss, dann lasse ich es auch nicht eintragen.Der TÜV hat es ja abgenommen und gut ist.
-
Leg die Bescheinigung ins Auto und gut is
-
Ja das sowieso, wenn jemand was sagt dann sag ich der TÜV Prüfer hat das so gesagt 😄
-
Wie schon gesagt, bei einer Verkehrskontrolle gibt es keinerlei Probleme wenn du die Papiere der TÜV-Abnahme dabei hast. Bei der nächsten HU KANN es anders sein. Muss aber nicht.
-
Ich war nun gestern beim TÜV und hab die Federn abnehmen lassen. Alles in Ordnung. Auf der Abnahme steht drauf das es bei der nächsten Gelegenheit in die Papiere eingetragen werden muss, der Prüfer meinte es ist aber keine Pflicht, es reicht den Wisch mitzuführen 👍
-
Genau wie ich es beschrieben habe - und der 3. Prüfer hat auf eine Eintragung bestanden.
-
Dann werde ich nach einem anderen Prüfer verlangen oder zu einem anderen TÜV fahren, da mach ich mir kein Stress, kann mein Maul bei sowas eh nicht halten 😄🙊
-
Ich war einfach zu faul, um zur Zulassungsstelle zu gehen. Und mit Zetteln im Handschuhfach fahre ich sowieso nicht spazieren.
-
Kenn ich 😄
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!