Antwort: wenn meine Frau das auch will,ja.Aber erst nächstes Jahr.Denn ....
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zunächst möchte mein selbst gebauter RC 6 Radpanzer fertiggestellt werden.
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noch fast 20
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viele sinds nicht mehr
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das Ende ist Nah
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und das Letzte
Grüße an Alle -
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pipapa9
MoinsHuih, da bewegst Du Dich aber in DE auf bereits geschmolzenem Eis.
Die private Videoüberwachung eines öffentlichen Raums ist grundsätzlich nicht zulässig. Und wenn sie denn zulässig sein sollte (was sie eben nicht ist), müsste sie durch sofort erkennbare ausreichend grosse Schilder gekennzeichnet werden.
Folgen für Dich:
1) Du fängst Dir einen Parkrempler ein und versuchst, mit Hilfe des Videomaterial nicht nur den Verursacher, sondern auch dessen direkte Schuld zu beweisen. Wenn es dumm läuft, wird Material und Aufnahmegerätschaft (zu Beweiszwecken) beschlagnahmt (und wenn die Cams nicht extra zu beschlagnahmen sind, dann das ganze Fahrzeug) und Du bekommst ein fettes Strafverfahren an den Hals, das für Dich übel ausgehen kann.
Was den Parkrempler angeht - wenn Du keine anderen Beweise hast als das Video, siehst Du vermutlich in die Röhre.
2) Jemand merkt zufällig, dass in Deinem Auto Cams laufen, und hängt Dich hin. Den Rest siehe oben.
Wenn Dir der Spass das wert ist ...
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Noch falscher.
Mal abgesehen davon, dass der Text in dem von Dir gesetzten Link
a) nicht von juristischem Fachwissen trieft
b) nur den Aspekt der Dashcam im Strassenverkehr berücksichtigt
c) nicht alle ergangenen Urteile berücksichtigt
d) noch nicht mal den Unterschied zwischen einer DashCam und einer ActionCam kenntging es in meiner Antwort ganz bewusst um die Videoüberwachung des öffentlichen Raums.
Denn - ein Fahrzeug, welches geparkt ist, nimmt NICHT am öffentlichen Strassenverkehr teil. Genausowenig wie ein Baum, der neben der Strasse steht. Und ergo läuft diese von Dir gebrachte Thematik völlig ins Leere. Solltest Du im Thema weiterdiskutieren wollen, empfehle ich Dir, die Rechtssprechung z.B. zu Wildbeobachtungscameras mal genauer zu studieren. Oder die zum Einsatz vom Cameras von Privatleuten bzw. Unternehmen zur Objektüberwachung/sicherung.
Viel Spass.
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Vigilia pretium libertatis.....
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Und die Übersetzung dafür: die Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit
cum grano salis - cum gra|no sa|lis nicht ganz wörtlich zu nehmen, mit einer gewissen Einschränkung ● das ist \cum grano salis zu verstehen [lat., „mit einem Körnchen Salz“]
Die Weisheiten hat mir Tante google näher gebracht, kann ja (fast) kein Mensch Latein.
Grüße an Alle
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Ja ... 1984 wird es zu spät sein, den Irrtum zu erkennen.
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...Mal abgesehen davon dass der Text in dem von Dir gesetzten Link
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b) nur den Aspekt der Dashcam im Strassenverkehr berücksichtigtKorrekt! Du kannst gern deinem Verfolgungswahn frönen, aber hier, und zumindest in diesem Thread, geht es um Dashcams im Straßenverkehr! Dass die Sache dort diffizil ist, bestreite ich nicht, aber wer mag und das Thema unvoreingenommen angeht, findet bei den verlinkten Urteilen interessanten Lesestoff.
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Hallo
@ schlicki
Ich find die Gerichtsurteile sind da doch noch nicht ganz eindeutig. 1. Meine Kamera ist mit einem Ein/Aus Schalter versehen. Ich zeichne also nicht beständig auf. 2. Meine Aufnahmen werden nicht veröffentlich,sonder sind rein zum privaten Gebrauch. Zum Beispiel die Schöhnheit einer Landschaft aufzuzeichnen, Genau wie Videoaufnahmen am Strand im Urlaub. 3. Ich kann die Aufnahme am PC so bearbeiten das alle Gesichter der Personen oder KFz-Kennzeichen verpixelt sind. 4. Ich kann auch von dem Video einzelne Fotos ausarbeiten um sie einem Gericht als Beweismittel vorzulegen.
Ich habe mal gegoogelt und festgestellt das einzelne Gerichte bereits Videos oder auch Fotos als Beweismaterial zugelassen haben.Ich gebe dir natürlich recht was die dauerhafte Aufzeichnung angeht und danke dir auch für deine Hinweise.
MfG
Uli
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Hallo Karl
Respekt!!! Top Anleitung. Danke auch für deine Arbeit.
4.Fragen
1. Kannst du etwas zu den Kosten sagen?
2. Wie scharf bzw unscharf sind die Bilder der Frontkamera bei Regen/Nebel ?
3. Wie gut sind die Aufnahmen bei Dämmerung oder Dunkelheit ?
4. Wie gut sind die KFz-Kennzeichen entgegenkommender Fahrzeuge zu erkennen?Sobald du entsprechende Erfahrungen gesammelt hast, laß es und wissen?
An dich und die gesamte Hyundai-Gemeinde: Einen feuchtfröhlichen Rutsch ins neue Jahr.Und mögt ihr immer eine Handbreite Teer und dem Pneus haben.
Uli
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pjotr_weliki
Ich habs noch nicht probiert, schätze aber, dass das Navi mit den 2 gleichzeitigen AV Signalen doch ein wenig überfordert wäre (hat keinen Splitscreen). Ich werds aber auch nicht ausprobierenpipapa9
Freut mich sehr, dass meine, doch ein wenig befremdliche Anleitung (wer baut sich schon 2 Kameras vorn hin?) Interesse findet.Frage 1: zu den Kosten: der Y-Adapter ca. 3€, je Kamera aus dem Reich der Mitte ca. 8-9 €, 2 Schalter je 0,50€, Kleinteile (die meisten hat man zuhause) hoch geschätzt 3€.
Deine Fragen 2-4 werde ich demnächst beantworten.Zur INFO: die Kamerabilder werden nicht gespeichert. Einparkmanöver ist noch nicht durchgeführt, werde aber berichten.
kleiner Hinweis zu den Kameras: Kameras sind nicht für Dauerbetrieb ausgelegt. Gilt für die, die ich verwendet habe, bei teueren weis ich es nicht, die dürften das eigentlich schon aushalten.
Grüße Karl
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pjotr_weliki
habs gerade probiert - Bild bricht ein, sprich,kein Bild mehr zu sehen.pipapa9
bin gerade eine kurze Runde gefahren,mein Resultat:
zu Frage 3: für mein empfinden sehr gut
zu Frage 4: Kennzeichen kann man nicht erkennnen,da blenden die entgegen kommenden Fahrzeuge die Kameras zu sehr ( mich jetzt nicht,ich bin aber auch keine Kamera
Frage 2 wird beantwortet wenns wieder mal Regen/Nebel hat,Grüße karl
auch an dich einen guten Rutsch ins neue Jahr und selbstverständlich auch an die Gemeinde -
mir ist bei der Testfahrt aufgefallen,das die Bilder der Kameras seitenverkehrt ( li+re vertauscht )sind.Macht jedoch Sinn, da für rückwärts fahren gebaut.
Sollte ich diesen Zustand im Navi nicht umkehren können,werde ich einfach die 2 Pole des AV Kabels tauschen, dann müsste das auch passen.
Grüße karl
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