"Hyundai mahnt gewerbliche Verkäufer von Reimporten ab"

  • Was hat den das Fahrzeugalter mit einem Werkstattermin zu tun? Selbst wenn die Garantie abgelaufen wäre, darf man doch mit einem EU-Auto noch in eine Werkstatt. Dann eben zum Selbstzahlertarif :)

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Der Händler hätte beim Service doch das Serviceheft stempeln müssen. Und das hätte nach Meinung des Mitarbeiters halt eine Fälschung sein müssen, weshalb er das Auto nicht anrühren wollte.



    Gruß Michael

  • Das ist aber schon ein extremer Einzelfall. Manche dieser seltenen "Erlebnisse" entspringen auch nur der Phantasie gelangweilter User.....wie schon richtig erwähnt lässt sich das Fahrzeugalter über die FIN zweifelsfrei feststellen - zudem ist das Datum der Erstzulassung im Fahrzeugschein zu finden, genauso wie das Datum der Zulassung auf den aktuellen Halter. Im Scheckheft steht (EU-Version) das Datum der Auslieferung an den Händler, und (D-Version) das Datum der Übergabeinspektion vor Auslieferung an den 1. Halter.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Oh, keine Angst, dafür braucht man keine Phantasie. Es handelte sich um einen Fiat 600, der bis 2009 produziert und in verschiedenen Ländern Europas noch verkauft wurde. In Deutschland bekam man ihn die letzten 2 oder 3 Jahre nur noch als EU-Fahrzeug, da ihn Fiat Deutschland nicht mehr im Programm hatte. Der Mensch vom Fiat-Vertragshändler wußte nur dass es den Kleinwagen irgendwann mal gab, aber irgendwie schon ein paar Jahre nicht mehr... Ich schrieb es ja: Keine Ahnung, aber davon viel.


    Das Markenlogo dieser EU-Importe gab es übrigens an deutschen 600ern nie. Fiat hatte es mal wieder überarbeitet als das deutsche Modell schon eingestellt war. Die letzten deutschen Modelle hatten blaue Logos, bei diesem Modell war es rot:



    In naher Zukunft kann das so ähnlich auch VW Kunden passieren. Bei den Vertragshändlern ist der Beetle als Limousine nicht mehr bestellbar. Auslaufmodell. In anderen Ländern der Welt - auch in verschiedenen Ländern Europas - bleibt das Modell jedoch im Programm. Das in einigen Wochen anstehende kleine Facelift wird es an deutschen Modellen nie geben, an den EU-Importen schon. In Deutschland wird nur das Cabrio das Facelift erhalten, denn das bleibt in Deutschland offiziell im Handel.



    Gruß Michael

  • Die Antwort auf die Frage nach dem warum dieser Aktion dürfte doch die Allereinfachste sein: pure Not.

  • Hallo zusammen,


    möchte mir einen Tucson kaufen, den man mit 177 PS Benziner und Vollausstattung als EU Import für ca. 30.000 EUR bekommt, zumindest das was ich suche. Jetzt war ich beim Händler in Ingolstadt und der meinte, dass Hyundai keine 5 Jahre Garantie auf EU Importe mehr gibt seit diesem Jahr.


    Ist das so und wie bekomme ich das valide raus ob das stimmt, denn der Händler in meiner Nähe verlangt 35-36.000 EUR.


    Wäre cool wenn uns da jemand aufklären könnte.


    Gruß
    Willi


    Habs gefunden dank Tante Google: Link


    Finde ich eine Frechheit, somit ist der Vorteil von ca. 5.000 EUR dahin und ich kaufe keinen Hyundai, selbst schuld Hyundai.

  • Soll wohl so sein, für Fahrzeuge, die seit März 2017 ausgeliefert werden.


    Nutz doch mal die Suchfunktion, ich glaube, das wurde hier schon diskutiert. Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es auch eine Pressemitteilung seitens Hyundai.

  • Finde ich eine Frechheit, somit ist der Vorteil von ca. 5.000 EUR dahin und ich kaufe keinen Hyndai, selbst schuld Hyndai

    Und schon hat sich Hyundai 5000€ gespart! :D

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Da fehlt ein Wort. So könnte es stimmen: Und schon hat sich Hyundai 5000€ Gewinn gespart! :D


    Im Augenblick ist aber noch nicht klar, ob diese Klausel überhaupt Gültigkeit hat. Hyundai hebelt damit ja Vebraucherschutzrechte aus. Ich gehe davon aus, dass das mittelfristig gerichtlich geklärt werden dürfte. Nur kann das einige Zeit dauern. Ein oder zwei Jahre? Oder noch länger? Bis dahin ist der Kauf eines EU-Hyundais riskant für den Käufer.


    Das hat zur Folge, dass es vier Gruppen gibt, die unter dieser kundenfeindlichen Aktion von Hyundai zu leiden haben: Die Kunden, die ein EU-Fahrzeug kaufen wollten, die (EU-) Händler, die das Auto in Deutschland verkaufen wollten, die (Vertrags-) Händler in Europa, die das Auto geliefert hätten und die (Vertrags-) Händler in Deutschland, die an den Inspektionen und den zum Glück seltenen, aber möglichen Reparaturen verdient hätten.


    Ich gehe davon aus, dass am Ende sogar der Hersteller und Importeur Nachteile davon haben werden, denn die Verkäufe werden zurückgehen und das Image leidet massiv. Nachdem bei Peugeot drei Köpfe wohl wegen der Werbeaktion mit Sixt und 1+1 gerollt sind würde es mich nicht wundern, wenn es auch bei einem bekannten Unternehmen mit koreanischen Wurzeln bald Änderungen bei den Beschäftigen geben würde...


    Mein Vertrauen zu Hyundai ist nachhaltig gestört und im Augenblick kann ich mir nicht vorstellen, dass dem zweiten Hyundai Neuwagen (ein EU-Fahrzeug; der erste war ein Fahrzeug für den deutschen Markt) noch ein dritter oder vierter folgen wird. Vor ein paar Wochen war ich noch sicher, dass der aktuelle i20 nicht unser letztes Neufahrzeug von Hyundai sein würde - das ist vorbei. Selbst wenn irgendwann gerichtlich festgestellt werden sollte, dass die Garantien nicht derart beschnitten werden dürfen habe ich doch immer im Hinterkopf, dass man bei Hyundai mit allen Mitteln - sogar mit welchen in einer rechtlichen Grauzone! - versuchen wird, die Verbraucher über den Tisch zu ziehen und ihnen ihre Rechte vorzuenthalten.


    willi: Schau Dir doch mal den Kia Sportage an. Den gibt es auch mit dem 177 PS Benziner und auch die Preise sind ähnlich. Der Kia hat aber sogar 7 Jahre Garantie und die gilt bisher auch bei den EU-Fahrzeugen. Und das obwohl Kia zu Hyundai gehört.


    Gruß Michael

  • Solang das Fahrzeug in der EU (EWR) gekauft wurde von wem auch immer, haste 5 Jahre Garantie. Den Hyundai wirbt mit einer EU-weiten Garnantie.

    Zitat

    Das Hyundai Garantiepaket* für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde**


    ** Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde. Unter „Europa“ ist der europäische Wirtschaftsraum (EWR) und die Schweiz zu verstehen. Die 5 Jahres-Garantie ohne Kilometerbegrenzung wurde insoweit geändert. In Abhängigkeit von Produktionsdatum und der Lagerzeit kann für ein Fahrzeug noch die frühere Garantieregelung gelten, wenn dies so im Garantie- und Wartungsheft bestimmt ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren autorisierten Hyundai Händler.

    • Was du nicht bekommt bei einem EU-Fahrzeug ist die Mobilitätsgarantie - Gedeckt von Schutzbrief oder Automobilclub Mitgliedschaft
    • Und deine Softwareupdates (auch Kartenupdate) bekommste du nur kostenlos in den ersten 5 Jahren während einer Inspektion.

    Damit meine Aussage gültig ist, brauchst du das Garantieheft mit Stempel von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler mit Datum.

  • Ich habe vor einigen Wochen mal zwei EU-Händler (die auf den gleichen Fahrzeugpool zurückgreifen) angerufen und wegen der Garantieregelung nachgefragt. Ergebnis einer entgegnete mir die Einschränkung gilt nur für den neuen i30 (ich hatte konkret i20er im Auge), der andere behauptete, dass sie es schriftlich von Hyundai hätten, das ihre Autos nicht von einer Einschränkung betroffen wären, Also weiterhin mit fünfjähriger Garantie für den Endkunden (ab individuell je Auto nach ---Datum).


    Also ob bis zum Setzen der Unterschrift unter einem Kaufvertrag jeweils dieser Punkt rechtssicher geklärt und fixiert werden kann, keine Ahnung. Es herrschen unterschiedliche Auffassungen.


    Mein anvisierten Autos stehen aber, wie sich dann herausstellte, schon weit über ein Jahr auf Halde, so dass ich nicht weiter nachhakte, weil ich vermutete, dass diese "GebrauchtAutos" eh garantielos (aufgrund fehlender Inspektionen) gekauft werden müssen.
    Übrigens: Ich hab es nicht eilig mit dem Kauf. Der 2009er i10 mit HU 2018 und 250tkm aufm Tacho läuft mit bisher annehmbaren Reparaturen quasi tadellos (wenn der Sommer kühl bleibt, weil defekte Klima wird nicht mehr ausgetauscht.).

  • Auch wenn ein Fahrzeug auf "Halde" stand, hat es die volle Garantie - eine Garantie aufgrund fehlendem Service verliert man nur, wenn das Fahrzeug zugelassen ist/wurde. Allerdings beginnt b ei EU-Modellen die Garantielaufzeit mit Fahrzeugauslieferung an den Händler. Steht das Auto also schon ein Jahr beim EU-Händler, muß man das von den 5 Jahren Garantie abziehen. 5 Jahre minus ein Jahr = (verdammt, wo ist mein Taschenrechner?)....also so irgendwas um die 4 Jahre. :D

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  • Mein anvisierten Autos stehen aber, wie sich dann herausstellte, schon weit über ein Jahr auf Halde, so dass ich nicht weiter nachhakte, weil ich vermutete, dass diese "GebrauchtAutos" eh garantielos (aufgrund fehlender Inspektionen) gekauft werden müssen.

    Die Garantie beginnt nicht in allen Ländern mit der Erstzulassung. Auch bei einem noch nie zugelassenen Fahrzeug kann die Garantie schon laufen! Sie beginnt mit der Übergabeinspektion. Die ist im originalen Serviceheft dokumentiert. Daher bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland immer das Serviceheft zeigen lassen.


    Was die Sache mit der von Hyundai eingeschränkten Garantie angeht: Das ist unter http://www.hyundai.de/Beratung-Kauf/Garantien.html auf der Website nachzulesen. Da steht nichts von "nur i30" - warum sollte das auch für den i20 anders sein? Das mit dem "schriftlich" kann dagegen irgendwie stimmen: Auf der Website steht jeweils klipp und klar, dass die Bedingungen im Garantie- und Serviceheft gelten. Gibt es diese Klausel darin nicht, gilt die volle Garantie ohne Wenn und Aber. Das hätte der Händler also in Form des Garantie- und Serviceheftes schriftlich erhalten.


    Gruß Michael

  • Wenn ich es noch richtig nachvollziehen kann, hieß es doch dass bei EU Modelle ohne Garantie die Händler bei Auslieferung an den Kunden die Scheckhefte einbehalten sollen.
    Ergo: Hast du Scheckheft, hast du Garantie!

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Das halte ich für eine urban legend wie es auf denglisch so schön heißt. Das macht ja keinen Sinn, wenn man darüber nachdenkt: Wie bisher möchte der Vertragshändler irgendwo in Europa ein Geschäft machen und verkauft den Wagen an den deutschen EU-Importeur. Daher wird der Vertragshändler dem EU-Importeur alle Unterlagen mitgeben. Der EU-Importeur wird sich auch nicht selber schaden und das Serviceheft einbehalten. Im Grunde wäre das das klassische Bock zum Gärtner machen.


    Ich denke mal, dass einfach in den neuesten Garantie- und Serviceheften in ganz Europa stehen wird, dass die Garantien nur gelten, wenn ein Endverbraucher den Wagen ohne Zwischenhändler vom Vertragshändler erworben hat. Ob die Garantie bestehen bleibt kann man anhand des Garantie- und Serviceheftes klären.


    Gruß Michael

  • Hallo, ich habe bei meinem Hyundai Vertragshändler einen Tuscon EU Modell aus Österreich bestellt. Laut seiner Aussage haben alle EU Modelle aus EU Mitgliedsstaaten die volle 5 Jahresgarantie. Hyundai Modelle aus Nicht EU Staaten haben das nicht und das wäre ihm zu riskant.
    Ergo: EU Modell = volle 5 Jahre Garantie ab Erstzulassung im Ursprungsland! :D

  • Es geht hier aber momentan nicht um Fahrzeuge, die für Länder außerhalb der EU bestimmt waren. Deren Garantiebestimmungen weichen wiederum von den EU-Modellen ab - das ist richtig!

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  • Das sage ich doch damit: EU Fahrzeug = volle 5 Jahre Garantie ab Erstzulassung!
    Hat mein FHH bestätigt :evil:


    Also mit Serviceheft logischerweise :teach:

  • Nicht ab Erstzulassung im Ursprungsland, sondern die Garantielaufzeit beginnt mit Auslieferung an den 1. Händler - auch ohne Zulassung.

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