Ich habe vor einigen Wochen mal zwei EU-Händler (die auf den gleichen Fahrzeugpool zurückgreifen) angerufen und wegen der Garantieregelung nachgefragt. Ergebnis einer entgegnete mir die Einschränkung gilt nur für den neuen i30 (ich hatte konkret i20er im Auge), der andere behauptete, dass sie es schriftlich von Hyundai hätten, das ihre Autos nicht von einer Einschränkung betroffen wären, Also weiterhin mit fünfjähriger Garantie für den Endkunden (ab individuell je Auto nach ---Datum).
Also ob bis zum Setzen der Unterschrift unter einem Kaufvertrag jeweils dieser Punkt rechtssicher geklärt und fixiert werden kann, keine Ahnung. Es herrschen unterschiedliche Auffassungen.
Mein anvisierten Autos stehen aber, wie sich dann herausstellte, schon weit über ein Jahr auf Halde, so dass ich nicht weiter nachhakte, weil ich vermutete, dass diese "GebrauchtAutos" eh garantielos (aufgrund fehlender Inspektionen) gekauft werden müssen.
Übrigens: Ich hab es nicht eilig mit dem Kauf. Der 2009er i10 mit HU 2018 und 250tkm aufm Tacho läuft mit bisher annehmbaren Reparaturen quasi tadellos (wenn der Sommer kühl bleibt, weil defekte Klima wird nicht mehr ausgetauscht.).