Hallo liebe Hyundai-Experten,
ich hole demnächst meinen "neuen", gebrauchten Hyundai i30 im Autohaus ab. Dabei handelt es sich aber um keinen Hyundai Service-Partner.
Nun zur Frage:
Das Auto ist ca. 20 Monate alt und die erste Inspektion wurde nach 12 Monaten in einer Hyundai Fachwerkstatt durchgeführt. Damit ich nun in 4 Monaten nicht wieder zur Inspektion muss, wird mein Händler die 2-Jahresinspektion vor der Übergabe vorziehen.
Habt ihr Erfahrungen damit inwieweit Hyundai sich bei der Garantie quer stellt wenn die Inspektion zwar "nach Herstellervorgaben", aber nicht in einer Hyundai-Werkstatt stattgefunden hat? Laut Gerichtsurteilen / EU-Verordnung (?) sollte dies ja offiziell anerkannt werden?!
Im schlimmsten Fall könnte ich in 4 Monaten ja theoretisch noch einmal zur Inspektion in der Hyundai Fachwerkstatt fahren, wobei das in meinen Augen ziemlicher Unsinn wäre...
Danke für eure Erfahrungen
Nebenfrage: Wie finde ich eigentlich heraus, ob das Auto bereits in Deutschland zur Garantie angemeldet ist?