ZitatAlles anzeigenOriginal von hassi60
Hier nochmal was zum Thema Zulassung von EU - Fahrzeugen
Nachdem ich die Papiere von meiinen Händler per Einschreiben bekommen habe , wollte ich meinen IX auch gleich zulassen damit ich morgen mit den Schildern beim Händler vor der Tür stehen kann.
Aber ich habe die Rechnung ohne unseren Strassenverkehrsamt gemacht ( Landkreis Barnim )
Die freundliche Dame erkärte mir das eine Zulasssung nur möglich wäre wenn das Fahrzeug vor Ort wäre , damit man prüfen könne ob die Ident .Nr. auch stimmt.
Meine Einlassung das es in anderen Bundesländern auch möglich sei sein Fahrzeug mit den vorgeschriebenen Papieren zu zulassen wurde radikal unterbrochen mit dem Hinweis das wir uns im Land Brandenburg befinden
Naja nun hab ich ein Kurzkennzeichen und darf dann noch mal mit Auto dort erscheinen .
Also für alle Brandenburger die sich mit dem Gedanken tragen sich ein EU- Fahrzeug zu holen
moin
na Klasse !
Der "freundliche" Sachbearbeiter verfährt dann sicherlich bei jeder Zulassung so, nicht nur bei EU-FZ.
Im Prinzip hat er ja Recht, dass er das Fz. grundsätzl. in Augenschein zu nehmen hat.
ab 01.08.2008 gilt:
"§ 6 Abs. 8 FZV schreibt vor, dass das Fahrzeug vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren ist. Die Entscheidung, wie zu identifizieren ist, obliegt der Zulassungsbehörde. Die Fahrzeugvorführung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn dem Neufahrzeug durch den Hersteller eine Zulassungsbescheinigung Teil II zugeordnet oder wenn das Fahrzeug bereits einer Haupt- oder Abgasuntersuchung unterzogen wurde."
Dieses ist bei 30 Fz, die ich jeweils neu zugelassen habe, noch nie erfolgt. Stets haben die Papiere ausgereicht.
Und das war in Niedersachsen