Hey,
ich habe kein bewusstes Handlerbashing betrieben. Das ich mich zusätzlich mit anderen Marken beschäftige und an dieser Stelle Vergleiche niederschreibe hat folgende Bewandtnis:
Da ich beim Kauf keine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Autohaus vereinbart habe, bin ich auf der Suche nach Antworten auf die Frage, ob mein Auto eine sogenannte "übliche Beschaffenheit" hat. Eine Beantwortung dieser Frage ist für mich als Gewerbekunde im Streitfall für die Rückabwicklung unerlässlich.
Das bedeutet: Die Beschaffenheit ist "üblich", wenn das Auto nicht vom technischen Stand der Serie (im Vergleich mit typ- und modellgleichen Autos des selben Herstellers) UND nicht vom aktuellen Stand der Technik (herstellerübergreifender Vergleich) abweicht. Sollte nämlich die Beschaffenheit "üblich" sein, das Auto also dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, so ist es kein Grund für einen Wandel, wenn die Systeme lediglich nicht meinen bzw. den durchschnittlichen Käufererwartungen entsprechen.
(OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2014
(Az. 28 U 162/13))
Da ich leider keine Ahnung von Autos habe und mir von verschiedenen Seiten lediglich "is halt so" zugerufen wird, muss ich mich durchs Ausprobieren selber an die Lösung tasten. ...oder für teures Geld nen Gutachter bezahlen... Und da gehört es leider dazu, dass ich auch diverse Autos von anderen Herstellern ausprobiere.
Irgendwie muss ich es ja schaffen meine subjektive Meinung in objektive, belastbare Fakten zu wandeln.
Und warum dieser ganze nervige Aufwand? Weil ich keinen besseren/einfacheren Weg kenne.