Hallo
Verbindliche Einführung ab 2011
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, hat die Europäische Kommission nun beschlossen, die Ausrüstung aller neuen Kraftfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ab 2011 zur Pflicht zu machen. Eine Ausrüstungspflicht für Fahrzeuge, für die vor 2011 die europäische Typzulassung (Homologation) durchgeführt wurde, auch wenn sie nach dem Stichtag hergestellt werden, ist in der Richtlinie nicht vorgesehen. Damit wird eine langjährige Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) umgesetzt. Ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Pkw- und Transportertypen und 18 Monate später, also ab August 2012, alle neuen Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Der für Unternehmens- und Industriepolitik zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen sagt dazu: „Tagfahrlicht macht Pkw, Lkw und Busse besser erkennbar und verbessert damit die Sicherheit im Straßenverkehr. Es trägt dazu bei, die Zahl der Verkehrstoten in Europa zu senken, und lässt den Kraftstoffverbrauch weniger ansteigen als das Abblendlicht.“
Meine Frage ????
Warum hat mein Neues-Fahrzeug EZ 12,12,2012 kein Tagesfahrlicht.
Gruß Manfred