Jetzt ist die Garantie ja bei 5 Jahren..
Frage 1: Kann man Garantieansprüche nur beim verkaufenden Händler geltend machen oder bei jeder Hyundai Werkstatt /Händler?
KAnn mir jemand sagen wie das 2012 war mit der länge der Garantie??
Und was brauche ich um die Garantie in Anspruch zu nehmen?
Ich frage weil mein i10 2 Vorbesitzer hat bzw der Wagen von EZ 1/2012 ist.
Reihenfolge: Autohaus (kurz), Besitzer 2, Besitzer 3 (nur für 3 monate), Ich
Nun habe ich leider kein Scheckheft und keine Rechnung für ursprünglichen NeuKauf mehr, allerdings natürlich Fahrzeugschein, und Brief, der ja die EZ dokumentiert.
Könnte ich trotzdem noch Garantie geltend machen? (Habe im Moment noch keine Probleme nur falls was sein sollte.)