Hallo zusammen,
dass man mittlerweile im Rahmen der Wartung die Werkstatt frei wählen kann, ist klar. Ich frage mich allerdings, ob dies auch im Schadensfall zutrifft, der unter die Herstellergarantie fällt.
Fallbeispiel: Motor geht kaputt, ADAC schleppt zur nächsten freien Werkstatt. Müsste ich das Auto nun zur Vertragswerkstatt überführen lassen oder könnte die freie Werkstatt die Reparatur durchführen und die Kosten würden übernommen werden?
Grüße
Oli