Hallo an alle!
Meistens bin ich nur stiller und interessierter Mitleser in diesem Forum. Aber jetzt komme ich wirklich mal nicht weiter, ohne zu fragen.
Ich fahre einen schwarzen i30 1.6 CRDI (85KW) / Team ´08.
Bisher liefen noch die 15 Zoll Stahlfelgen, die werksseitig drauf waren.
Heute habe ich auf Sommerreifen gewechselt und mir dabei auch neue Felgen + Reifen gegönnt.
Felge: Rial Lugano 7.5x17 ET47 LK5x114,3 (glanz-schwarz-poliert): Felge
Der Reifen dazu ist von Vredestein: Sportrac 3 FSL (205/50 R17 89V)
Reifen + Felgen habe ich bei einem ortsansässigen Reifenhändler gekauft, mit dem ich diese Zusammenstellung auch anhand des TÜV-Gutachtens abgesprochen habe. Es war immer die Rede davon, daß das von den Maßen her alles passt, aber halt trotzdem noch vom TÜV in den Fahrzeugschein eingetragen werden muß, da diese Reifengröße noch nicht drin steht (auch nicht in der CoC oder dem Fahrzeugbrief).
Ist ja auch nicht weiter wild, denn laut TÜV-Gutachten gibt es für den Reifen oder alles andere keine besonderen Auflagen: TÜV-Gutachten
Um mit den vollständigen Unterlagen beim TÜV aufzuschlagen, habe ich mir eben noch die ABE ausgedruckt und bin stutzig geworden. Dort steht nämlich, daß ich keinen Nachtrag in den Fahrzeugpapieren veranlassen muß. ABE
Offengestanden bin ich jetzt verwirrt. Was denn nun? Oder verstehe ich da etwas falsch?
Ich will mich ja gar nicht mit allen Mitteln um eine Eintragung drücken, ich möchte die Sache nur verstehen. Ich hätte natürlich auch nichts dagegen, einfach nur die ABE + Gutachten in mein Handschuhfach zu packen und meinen letzten Urlaubstag morgen nicht in einem Warteraum beim TÜV zu verbringen und stattdessen dieses "neue" Auto ein bißchen spazierenzufahren.
Ich weiß, das war jetzt viel Text, aber ich wollte Euch nichts vorenthalten.
Würde mich jedenfalls sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!
Vielen Dank schonmal.
Sese