Hallo Hans,
vielen Dank für Deine Antwort!
(Danke auch an KamiKatze und Elantra.)
Genau DAS war nämlich der Knackpunkt: ABE + Auflage A02 aus dem TÜV-Gutachten. Darüber bin ich gestolpert und bin mir nicht sicher gewesen, was zu tun ist. Auch der Reifenhändler meinte, eine Eintragung wäre notwendig... aber über die ABE haben wir nie gesprochen, die habe ich mir ja erst zuhause angesehen. Ich denke mal, daß das einfach eine Pauschalaussage aufgrund von Nichtkenntnis aller Fakten vom Reifenhändler war.
Um die Sache aber auch abzuschließen, waren wir gestern noch spontan beim TÜV (mit allen Unterlagen). Der TÜVler hat sich sehr viel Zeit genommen (obwohl wir eigentlich keinen Termin hatten und er ausgebucht war) und ist die kompletten Unterlagen durchgegangen. Er hat uns dann auch gesagt, daß eine Eintragung aufgrund der ABE nicht notwendig ist. Er könne die Eintragung natürlich vornehmen, wenn wir das unbedingt wollten, aber vom rechtlichen her geht´s auch ohne und ist vollkommen in Ordnung!
TÜV-Gutachten + ABE liegen nun im Handschuhfach und wir freuen uns über unser schickes Auto!
Ich hätte nie gedacht, was ein paar besondere Felgen doch ausmachen!
Vielen Dank nochmal an alle und weiterhin gute Fahrt!
Sese