Hallo zusammen.
Befinde mich gerade in einer mittelschweren Krise bezgl. meiner Bestellung eines i30 cw. Folgendes ist bisher geschehen:
Nachdem ich mich Anfang Mai zum Kauf eines i30 cw 1.4 Europe (Reimport Österreich) entschieden hatte, wollte ich natürlich sicher gehen, das mein Freundlicher vor Ort auch keine Probleme bei einem Reimport bezgl. Garantie machen würde. Er machte mir daraufhin das Angebot, den Reimport-Wagen über Ihn zu beziehen. Waren zwar ein paar 100 Eur mehr als mein bisheriges Angebot, das Geld war es mir aber Wert, da ich ja so auf seinen Service bauen kann...so dachte ich.
Jetzt kommt wohl mein Fehler bei der ganzen Angelegenheit:
Vor Ort beim Händler haben wir dann alle Einzelheiten besprochen, der Verkäufer legte mir anschließend den Kaufvertrag zur Unterschrift vor, ich unterschrieb.
Mir viel zwar auf, dass es eine "verbindliche Bestellung für gebrauchte Kraftfahrzeuge" war, aber da er unter dem Punkt Erstzulassung "neu" eingetragen hatte, machte ich mir keine Sorgen. Der Verkäufter sagte mir auch, dass würden Sie bei Reimport imnmer so machen
Alle weiteren Bedingungen in dem Vertrag beziehen sich auf einen Gebrauchtwagen...ich weiß, da habe ich voll gepennt, bitte jetzt keine Belehrungen. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, jetzt muss es wieder raus ;). Ich war total hibbelig bei dem Gespräch, nervlich ziemlich am Ende, geht ja um ne Menge Geld..alles keine Entschuldigung, ich weiß .
Die Lieferung verschiebt sich nun schon seit 4 Wochen, mein alter Wagen ist seit Samstag verkauft, der Händler war aber so freundlich und hat mir für die Übergangszeit einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung gestellt. Mein Neuer soll Anfang nächster Woche abholbereit sein. Als ich den Leihwagen abholte sprach ich den Verkäufer auf einen neuen Vertrag über den Kauf eines Neuwagens an, denn den hatte ich ja schließlich bestellt...er will aber keinen neuen Vertrag ausstellen, ich solle mir keine Sorgen machen, mit der Garantie ginge alles in Ordnung. Nachdem ich Ihn auf die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ansprach sagte er mir, ich würde ja eine Rechnung bekommen, dass würde als Beleg genügen...
Was haltet Ihr von dem Fall, wie würdet Ihr vorgehen? Soll ich mich mal an den Chef des Hauses wenden? Welche Gründe kann er für diese Vorgehensweise haben? Letzten Endes kann doch auf dem Papier stehen was will, solange ein Neuwagen gelieferrt wird kann ich das im Zweifel ja duch die Erstzulassung glaubhaft nachweisen, oder???
Mache mir gerade echt Gedanken deshalb und hoffe auf Eure Unterstützung! Hat jemand etwas Ähnliches erlebt?
Gruß
Tobias