Gutachten für original Speichenfelgen KBA 48196 gesucht (Brock 7Jx17 ET43)

  • Liebes Forum, ich hoffe ich darf hier fragen, ob jemand vielleicht in Besitz des Gutachtens für die originalen H1 Travel Speichenfelgen von Brock ist. Die KBA Nr. ist die 48196.


    Bevor jetzt jemand schimpft: ich werde auch Brock mal eine Mail schreiben, bin aber skeptisch, ob die für ein 13 Jahre altes Modell, das seit Ewigkeiten nicht mehr verkauft wird, einen Finger rühren.

  • cowi-c5 VIELEN Dank dafür – ich habe letzte Woche per Google nichts gefunden, allerdings kam von Brock die Rückmeldung dass die Räder von der Firma Reifen Gundlach / Car4Wheels produziert worden seien. Keine Ahnung, wo ich auf die Falschinfo Brock gestoßen bin.


    Jetzt noch eine Frage: kann ich denn irgendwo herausfinden, wie lange die Radbolzen bei den oben genannten Alufelgen sein müssen?

    7J x 17, ET43 ist das Format. Aktuell haben wir ganz normale Stahlfelgen mit Radkappen. Ich vermute mal, dass wir da neue, längere Radbolzen brauchen werden.

  • Wie Bernd schon geschrieben hat, Hyundais haben Radbolzen. Diese, von Hyundai vertriebenen Felgen benötigen keine längeren Radbolzen. Allerdings brauchst Du andere Radmuttern (für Alufelgen) in der im Gutachten beschriebenen Größe:



    Die Teilenummer müsste für Dein Modell (ohne Gewähr) 52950M1000 sein. Zudem ist es eine verchromte und geschlossene Radmutter, was auf Alufelgen deutlich besser aussieht.

  • Auf 7" Felgen können sowohl 215er als auch 235er Reifen gefahren werden.

    Hier fehlen noch die Reifenqerschnitte und Durchmesser, 215/65-16 z. B. Die breiteren Reifen brauchen einen kleineren Querschnitt um den gleichen Abrollumfang zu haben, z.B. 235/65-17.

    Steht doch allees im Gutachten.


    Nenne doch mal ein paar vollständige, konkrete Maße, Reifenbezeichnungen, ohne wird das nix.


    Gruß Bernd

  • Laut Gutachten kannst du sowohl 215er als auch 235er fahren mit jeweils anderen Auflagen. Das kannst du ja anhand der gelisteten Auflagen auseinander dröseln.


    Erstens mal schauen, welchen H1 du hast laut Schein und Typengenehmigung. Und dann hängst das ja noch mit den Achslasten zusammen, usw.

  • Leider muss ich euch doch nochmal belästigen. Ich habe ja das Gutachten zu den Felgen mit den passenden Reifen für mein Modell, einen Travel 2010 / 170 PS.

    ABER in den COC Papieren steht nur die 16er Größe, ebenso wie im Fahrzeugschein. Dieser wurde scheinbar irgendwann mal erneuert und mit Fehlern versehen. Bei den zugelassenen Radgrößen stehen nur zwei 16er Größen, dafür steht unten bei den Bemerkungen, man könne auch die 17er mit 100V Bereifung fahren – was aber laut Traglast nur auf der VA möglich wäre. Da hat mal einer in der Zulassungsstelle geschludert.


    Wie sieht das bei euch aus?


    Mit dem TÜV GUtachten bin ich doch hoffentlich auf der sicheren Seite, oder? Diese Felgen mit 215/60 0R17 108T Reifen sind laut diesem Gutachten generell für die ganze Modellreihe freigegeben. Könnte ein TÜV-Prüfer nur den Fahrzeugschein und die COC Papiere als Nachweis ansehen und mir da Probleme machen?

  • Das gibt kein Problem, weil die falsche Traglastangabe geringer ist als die einzutragenden Reifen. Ist nur eine Mindestwert, besser darf man immer. Du bekommst ein Änderungsgutachten beim TÜV ausgehändigt mit der Aufforderung "bei nächster Beschäftigung mit den Fahrzeugpapieren" beim Straßenverkehrsamt die Papiere ändern zu lassen. Eine gute Gelegenheit den Fehler beheben zu lassen.


    Gruß Bernd

  • D.h. ich kann entweder warten bis zum nächsten TÜV-Termin und so lange mit den Rädern und dem Gutachten schon unterwegs sein oder auch direkt mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle fahren und den Schein erneuern lassen (inkl. Fehlerkorrektur)?


    Auf jeden Fall beruhigt mich das schonmal, danke :)  Neko

  • Nicht mit dem Gutachten der Felgen sondern mit dem Schrieb der Änderungsabnahme vom TÜV zum Straßenverkehrsamt. Wenn Du die Änderungsabnahme vom TÜV hast, kannst Du Dir Zeit lassen. Wie gesagt, ich halte die fälschliche Eintragung der kleineren Traglast für unproblematisch, es sind ja Räder/Reifen mit höherer Traglast montiert.


    Gruß Bernd

  • Neko

    Also du meinst erst mit dem Gutachten zum TÜV für eine Einzelabnahme, dann die Eintragung / Umtragung bei der Zulassungsstelle? Ich hoffe ich verstehe dich jetzt richtig ;) Ich dachte ich kann mit der ABE direkt zur Zulassungsstelle und das umtragen lassen.

  • Nicht Einzelabnahme sondern Änderungsabnahme, das sind unterschiedliche Vorgänge.

    Einzelabnahme darf nicht jeder TÜV Mitarbeiter und ist teurer wie die Änderungsabnahme.

    Was steht denn auf der dem Gutachten zu den Felgen genau drauf ?

    Wenn da Allgemeine Betriebserlaubnis ABE steht kann man die Felgen fahren ohne Änderung der Papiere, solange Reifengrößen montiert sind welche schon eingetragen sind.

    Ist hier aber nicht der Fall. Also ab zum TÜV zwecks Änderungsabnahme.

    Wenn da steht "GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE" wird es eine Änderungsabnahme.


    Steht doch alles in den Gutachten oder ABE, schau rein.


    Gruß Bernd

  • Da steht doch ganz fett gedruckt, "Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."

    Also fahren und fertig, Du mußt nichts machen. Wer lesen kann ist im Vorteil.


    Wenn Dich aber die falsche Traglastangabe in den Papieren stört, kannst Du natürlich zum Straßenverkehrsamt fahren und ändern lassen.


    Gruß Bernd

  • OK, ich bin zwar der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ;), war mir aber eben wegen des falschen Eintrags im Fahrzeugschein unsicher. Ich denke, ich werde es bei Gelegenheit korrigieren lassen, damit ich nicht doch mal Probleme bekomme. Danke für deine Hilfe!

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