ZitatOriginal von ckm
Na Garantie hat er doch, also sollte es die Werkstatt ohne Kosten für ihn beheben. Aber in 3 Wochen kann er den Wagen evtl. doch zurückgeben.
Inspektion wird er wohl machen lassen haben, sonst wäre dies ja ein Problem bei der Wandlung, würde ich denken.
...die Werksgarantie von drei Jahren hat man doch nur wenn alle Inspektionen nach Herrstellervorschriften durchgeführt wurden.......
Ist das der Fall???