Beiträge von 1220 Moppi

    Nope, keine elektrischen Sitze. :)


    Eines haben hier alle vergessen. Die Kupplung ist ein großes Problem. Auch wenn das Auto 65.000 runter hat, die solltest Du prüfen. Je nachdem wie das Einsatzgebiet war, kann es sein, dass die schon runter ist. Selbst am 2 Liter hab ich es in 60.000 geschafft sie im Stadtverkehr runterzuwürgen. Ein Bekannter brauchte nur 40.000 km. Im V6 ist das Problem durch das höhere Drehmoment noch sehr viel größer.


    Zitat

    14ltr/100km sind leicht zu schaffen.


    Naja, wollen wir mal nicht übertreiben. 12 sind locker drin, aber für 14 muss man schon die Stadt als Rennstrecke betrachten.

    Mmh, wenn sie wirklich für Bj. 2000 sind, können sie nicht für Deinen sein. Am besten Du fragst mal bei denen an, ob sie für ein RD oder GK-Coupe sind. Eigentlich schlecht, dass sie es nicht dazuschreiben.

    Ob die Felgen eingetragen werden müssen und welche Reifengrößen Du darauf fahren darfst, steht im zugehörigen Gutachten. Solange es sich nicht um Serienfelgen handelt, müssen sie in der Regel aber abgenommen werden. Mit Festigkeitsgutachten wird es eine Einzelabnahme, die etwas teurer ist. Hast Du ein fahrzeugspezifisches Gutachten, geht eine normale Abnahme für unter 40 €.


    Hier das Gutachten.

    Also wenn Du jetzt schon so viel Geld da reinsteckst, dann mach es vollends legal. Die 250 € sollten dann eigentlich nicht mehr ins Gewicht fallen. Hol Dir einen mit E-Zeichen und gut ist. Alles andere ist doch dann nur wieder halbherzig. ;)


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    hab mal was gelesen das man die trotzdem eintragen muss...


    Richtig, aber ohne E-Zeichen kannste das komplett vergessen.


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    oder gar kein und mein Kat leer machen:-)hahaha...ne neee...hat mir ein Arbeitskollege ins Ohr geflüstert


    Lass bloß Deinen Originalkat ganz. Der kostet so viel, dass Du heulst, falls Du Dir mal einen neuen für den TüV kaufen mußt. Zerstöre niemals einen Originalkat. ;)

    So isses. Und das ist auch das schöne an diesem Treffen. Es ist lange ein rätselraten wo es denn nun stattfindet und jeder hat es mal irgendwann in seiner Nähe. :D Letztes Jahr hatte ich auch 450km einfachen Weg, aber gelohnt hat sich das allemal. Bei 800 oder 900 für nen einfachen Weg würde ich allerdings auch anfangen zu überlegen, ob ich das auf mich nehme.^^

    Klar ist die nötig. Ohne Abnahme keine Legalität. Aber 53 € ist ordentlich. Normal kostet das unter 40 €. Und 321 € für ein bißchen Federn einbauen ist sehr sportlich.^^ Da würd ich nochmal woanders nachfragen.

    Also auch die Bastuck ist am Genesis ein verdammt fieses Stück auf Autobahnfahrten. Es gab sogar schon Leute, die im 2.0T Kopfschmerzen auf dem Weg zur Arbeit bekommen haben, daher sollte man immer den Vorschalldämpfer mitbestellen. Nur ESDs gibts es für den Genesis gar, es sind ausschließlich Catback-Anlagen verfügbar.


    Meine Injen kommt ja auch aus den USA. Die ist absolut alltagstauglich. Kein dröhnen oder irgendwas, aber nach 400 km Autobahn fährt man freiweillig schonmal nen Gang tiefer, weil es bei 120 im 6. Gang kaum noch auszuhalten ist. Jeder kleine Gasstoß hüllt den ganzen Innenraum in ein einziges, heftiges brummen. Je höher die Drehzahl, desto leiser wird das Ganze. Daher ist das normale Autobahn fahren ab 150 absolut ein Genuss. Nur langsamer darf man dann nicht mehr werden. :D


    Dann gibt es natürlich noch die wirklich schlimmen Vertreter, allen voran ARK. Sowas kann man wirklich nicht fahren, oder nur auf Kurzstrecken. Davon abgesehen, dass die für den deutschen TüV absolut viel zu laut sind.


    So weit ich weiß, gibt es für Veloster derzeit nichts anderes als Bastuck, wenn man ne ABE möchte, oder?

    Das kann durchaus sein. Inkl. Versand, Zoll und Steuer liegst Du mit der Korea-Felge aber auch nicht mehr sehr weit darunter.


    Ist die Felge so schlimm beschädigt, dass sie nicht repariert werden kann? Das ist deutlich billiger. Sollte pro Felge nicht mehr als 100 € kosten.

    Naja, kommt immer darauf an was man möchte. Dem einen reicht die Serienanlage, der andere möchte etwas mehr wumms. Für mich als Motorsoundenthusiasten gibt es doch nichts schöneres als den tollen Sound des V6 mit Hilfe einer Aftermarket-Anlage nochmal deutlich hervorzuheben. Die Serienanlage ist ok, mehr aber auch nicht. Wenn sie richtig schön warm gefahren ist, hört sie sich toll an, aber auch nur dann. Ansonsten ist sie sehr leise. Ich hab die von Injen drunter hängen und bin schwerstens begeistert. Du kannst sie Dir in Cuxhaven dann live anhören und natürlich die anderen wie Magnaflow, Remus, Bosi, Sterlin und Bastuck auch. Vielleicht weißt Du dann was ich meine. ;)

    Biete sie hier an und ich bin sicher, dass Du sie los wirst. Es suchen ständig Leute nach der Anlage. Tauschen wird aber niemand. Höchstens gegen die Originalanlage und den Fehler wirst Du ja wohl nicht machen. :D


    Der Sound ist absolut super. Alternativ versuchst Du einfach einen Prüfer zu finden, der Dir das Teil abnimmt. Dann ist sie auch legal. ;) Ich weiß nicht wie schwer das in der Schweiz ist.

    Moin Sven. Also erstmal die kommt aus den USA und heißt Magnaflow. :D


    So, und ja, es gibt mindestens einen, der eine Abnahme dafür hat, allerdings in Deutschland, nicht in der Schweiz und für das PreFL. Mehrere sind aber auch schon gescheitert. Die Abnahme ist teuer, da eine Geräuschmessung gemacht werden muss. Als Alternativen mit Genehmigung solltest Du Dir evtl. die Bastuck, Injen, Remus oder Bosi anschauen. Wenn Du allerdings in Richtung Magnaflow willst kannst Du Bosi gleich außen vor lassen. Alle drei anderen Anlagen bieten sehr indivduelle Klangbilder und viel Spaß.

    1. ist meine Hose sauber. Keine Angst. :D
    2. ist es mir geflissentlich egal, ob Deine Werkstatt mit dem Gerät umgehen kann oder nicht, denn
    3. kommt mir der Kaffee hoch wenn Leute hier angefeindet werden wegen falscher Lichtsachen und ich dann sowas lese und sich keiner derjenigen, die hier sonst jedem Tod und Teufel an den Hals wünschen sich hierzu äußert. Wahrscheinlich machen sie es selbst so. Und damit haben sie sich selbst disqualifiziert.


    Fakt ist. Man kann nicht im Hinterhof sein Licht einstellen wie es einem passt. Das ist ebenso verkehrsgefährdend wie nachgerüstetes Xenon. Und das kann man nicht schön reden.


    Ich bitte einfach mal um eine klare Ansage durch ckm in gewohnt direkter Art und vielleicht auch direkt eine Meldung des Beitrags an einen Admin, da hier illegale Tips gegeben werden. ;)


    Zitat

    Also nimm dir ein Bier und beruhig dich doch mal.


    Um diese Zeit trinke ich keinen Alkohol. ;) Aber danke, ich bin auch so vollkommen ruhig. Du möchtest nicht erleben, wenn ich unruhig werde.

    Sauber, das freut mich sehr für Dich.


    Wegen dem 200-Zeller-Kat kann ich Dir empfehlen mal bei Quantumautosport anzurufen. Die können Dir ziemlich sicher behilflich sein einen mit E-Zeichen zu finden oder Dir eine gute Alternative, wie z.B. einen 400-Zeller, aufzeigen.

    Also hier muss ich mich doch schwer wundern, dass sich keiner aufregt. Hier wird gewettert gegen die angeblichen Xenon-Nachrüst-Blender und dann stellen sich die Leute hier ihr Licht im Hinterhof ein und werden sogar von der Werkstatt darauf hingewiesen, dass es zu hoch ist. Jetzt fehlen mir echt die Worte.


    Ihr könnt doch nicht einfach nach Gutdünken die Scheinwerfer an Eurer Wand einstellen. Das ist mindestens genauso schlimm wie nachgerüstetes Xenon. Und dass sich bisher kein Entgegenkommender beschwert hat, wird Dir jeder Xenon-Nachrüstfahrer auch erzählen. Die fehlende weite Ausleuchtung war schon immer ein Problem bei Hyundai. Das kenne ich gar nicht anders. Lebt damit oder kauft Euch was anderes, aber gebt bitte nicht solche Tips. :mauer:

    So, nun haben sie es endlich geschafft. Die Winterreifenpflicht wird konkretisiert. Nebenbei gibt es auch noch weitere Änderungen.


    Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die vor vier Jahren eingeführte Neufassung war juristisch umstritten und galt aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums aus formalen Gründen als nichtig. Mit der neuen Fassung soll nun wieder Rechtsklarheit und Rechtssicherheit herrschen.


    Unter anderem wird mit der neuen StVO die Winterreifenpflicht konkretisiert. „Bisher war im Verordnungstext nur davon die Rede, dass die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist und dass dazu insbesondere eine ‚geeignete Bereifung’ gehört“, so Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei Dekra. „Mit der Neufassung wird konkret festgeschrieben, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, die den in der geltenden EU-Richtlinie beschriebenen Eigenschaften für Winterreifen, also M+S-Reifen, entsprechen. Damit wird die Winterreifenpflicht endlich greifbar.“


    Eine weitere Neuregelung betrifft Krafträder: Wenn die Fahrzeuge mit Tagfahrlicht ausgestattet sind, können die Fahrer tagsüber selbst entscheiden, ob sie mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren. Bisher war durchgängig Abblendlicht vorgeschrieben. Während der Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.


    An Bahnübergängen gilt künftig ein Überholverbot zwischen dem entsprechenden Gefahrzeichen und dem Bahnübergang selbst. „Einem Bahnübergang darf sich der Straßenverkehr ohnehin nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, außerdem könnte das überholte Fahrzeug die Sicht auf die Schienen verdecken“, erklärt der Dekra-Experte die Neuregelung. Die Wartepflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für Lkw über 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhänger an der einstreifigen Bake wurde gestrichen.


    Neu geregelt wurde teilweise auch die Benutzung von Fahrstreifen: Wenn auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei durch Leitlinien markierte Fahrstreifen vorgesehen sind, dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen genutzt werden. Dasselbe gilt bei Fahrbahnen mit fünf markierten Fahrstreifen für beide Richtungen für die zwei linken und den mittleren Fahrstreifen. Nur wer nach links abbiegen möchte, darf sich in diesen Fällen auf dem mittleren Fahrstreifen einordnen. Bei drei oder mehr markierten Fahrstreifen für eine Richtung dürfen außerorts Lkw über 3,5 Tonnen und Kraftfahrzeuge mit Anhänger den linken Fahrstreifen ebenfalls nur zum Linksabbiegen benutzen.


    Von der Straßenverkehrsordnung sind nicht nur Kraftfahrer betroffen. Fahrradfahrer sehen auch eine neuen Regelung entgegen. Bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen von mindestens 16 Jahre alten Personen im Fahrradanhänger mitgenommen werden.
    Inline-Skater und Rollschuhfahrer fahren nicht mehr in der Grauzone: Die schon bestehende Rechtslage, wonach sie nicht als Fahrzeuge gelten, wird festgeschrieben. Demnach dürfen sie weder Fahrbahnen, noch Radwege benutzen, sondern müssen auf dem Gehweg fahren. Ausnahme: Radwege, Seitenstreifen oder Fahrbahn können durch ein Zusatzzeichen für Inline-Skater und Rollschuhfahrer freigegeben werden.


    Postfahrzeuge bekommen zum Leeren von Briefkästen Sonderrechte: Ihnen ist das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen auch außerhalb festgeschriebener Zeiten erlaubt. Je 10 Meter vor und hinter einem Briefkasten dürfen sie kurzfristig in zweiter Reihe parken.


    Insgesamt verfolgt die neu gefasste Straßenverkehrsordnung außerdem das Ziel, den „Schilderwald“ auszudünnen. Die Maßgabe lautet „Nur so viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenige wie möglich“. (ampnet/deg)

    Ich fahr auf 31%. Das hat schon lange nichts mehr zu sagen. Die SF-Klasse ist entscheidend und die individuellen Umstände.


    Ich tanke einen Mix aus E10 und E5, je nach Preislage. ;) SuperPlus ist unnötig.