Beiträge von 1220 Moppi

    Wieviel die Genesis-Limo in D ohne Begrenzung bringt, weiß wahrscheinlich niemand. Das Modell gibt es offiziell ja hier gar nicht. Die Modelle, die bei Mobile drin stehen sind Importe. Da müßteste eher ein US-Forum befragen.


    Ich glaube allerdings nicht, dass er die 300 reißt. Aber ich schließe mich den anderen mal an. Warum muss er unbedingt 300 fahren? :watt:

    Wie wärs denn, wenn Du erstmal abklärst was nun wirklich kaputt ist? Was kaputt ist, kannst Du doch relativ leicht identifizieren. Kommt das Geräusch unterm Motor raus und klingt leicht bis schwer kratzig, ist es sehr wahrscheinlich das Flexrohr. Das haste mit ein paar Euro erledigt. Kommt es eher vorn aus dem Motorraum unter eben dem Hitzschutzblech, dürfte es wohl der Krümmer sein. Mußt nur genau hinhören.


    Dass der Krümmer beim GK gern reißt, wäre mir allerdings neu. ;)


    Wie lange war denn das CAI-System überhaupt drin?

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    Ich verstehe die ganze Diskussion nicht, es ist nicht erlaubt, basta und aus!


    So einfach kann man das natürlich abtun. :D Es ist auf diese Art und Weise nicht erlaubt. Richtig, darüber sind wir uns einig und dagegen sage ich auch gar nichts. Diese Diskussion entstand einfach, weil immer wieder aus Unkenntnis Dinge verbreitet werden, die so nicht richtig sind. Mein Bestreben ist es einfach nur mal darzulegen wie die Situation im Schadenfall aussieht. Ich denke, das habe ich jetzt hinreichend getan. ;) Ich will niemanden ermutigen illegal Xenon an seinem Auto zu verbauen.


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    Es geht mir ja nicht um einen Vorsatz des Unfalls, sondern um den Vorsatz des Einbaus falscher Leuchtmittel und der damit vorsätzlichen inkaufnahme eines erlöschen der Betriebserlaubnis.


    Wenn ich richtig informiert bin handelt es sich um einen Tatbestand, der mit 80 € und 3 Punkten geahndet werden kann.


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    Wenn mir zB der Füherschein abgenommen werden würde, und ich trotzdem weiter fahre, würde mir man dann nicht auch Vorsatz unterstellen, und bei einem Unfall bei dem ich keine Schuld hätte würde ich wohl min. auch eine Teilschuld bekommen, oder nicht?


    Nein, löse Dich mal bitte von dem Wort Vorsatz. ;) Du bekommst nicht per sé eine Teilschuld weil Du keinen Führerschein hattest. Allerdings ist fahren ohne Führerschein ein schwerer Tatbestand und wir gleiten damit völlig vom Thema ab. Du bekommst ein Strafverfahren wegen fahrens ohne Führerschein, ob Du an dem Unfall schuld bist oder nicht. Grundlegende Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein gültiger Führerschein. Ein Versicherer wird Dich dafür in Regress nehmen, sofern Du den Unfall verursacht hast. Das ist mal klar. Aber Du bekommst keine Teilschuld.


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    Oder wenn ich im Winter ohne Winterreifen unterwegs bin und mir jemand die Vorfahrt nimmt, kann ich doch auch eine Teilschuld bekommen oder nicht?


    Ebenfalls ein Ammenmärchen. In den Versicherungsbedingungen steht nichts von Winterrädern, lediglich geeignete Bereifung wird erwähnt. Wer natürlich bei Eisglätte mit Sommerreifen losfährt, der kann Probleme mit dem Kaskoschutz bekommen. Ich habe schon immer Winterräder und kann dies auch nur jedem schon allein der eigenen Sicherheit wegen empfehlen. Das sollte eigentlich der Hauptgrund sein, weswegen man Winterräder fährt.


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    und schreibt doch nun mehr oder weniger hat das keine Konsequenzen


    Nein, das hab ich nicht geschrieben. Es ist noch immer nicht legal und kann von Behörden geahndet werden. 3 Punkte finde ich jetzt auch nicht so ohne. Es ging mir rein darum, dass nicht generell der Versicherungsschutz in solchen Fällen weg ist. Und dass die Polizei das nicht erkennt, stimmt nicht.


    Gerade eben fuhr neben mir eine Celica älteren Baujahres. Da waren vorne augenscheinlich 6000 K verbaut. Das sieht jeder Laie und Polizisten sind dahingehend geschult. Irgendwann wird man ihm das wahrscheinlich quittieren. Wenn nicht, hat er Glück.


    Grundsätzlich bin ich der Meinung jeder muss für sein Handeln die Konsequenzen tragen. Wer gegen geltendes Recht verstößt, soll dafür bestraft werden. Und wenn es der Sache angemessen ist, muss er auch die Konsequenzen tragen, die ihm vom Versicherer auferlegt werden.

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    Na ja eine Tieferlegung bekomme ich ja auch eigetragen, aber eben ein Xenon ohne Leuchtweitenregulierung nie. Nun ist die Frage kann man hier eben Vorsatz zu Grunde legen, da eben bekannt usw.


    Das ist völlig uninteressant. Nicht eingetragen ist nicht eingetragen. Da wird kein Unterschied gemacht. Außerdem bringst Du da was durcheinander. Du willst Vorsatz unterstellen. Um den Versicherungsschutz abzulehnen muss der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden sein. Sowas machen aber nur Selbstmörder, Idioten und Versicherungsbetrüger. :) Mit dem Einbau des Xenon-Kits ist doch aber nicht der Vorsatz da einen Unfall zu verursachen. Somit kann man den Vorsatz nicht unterstellen.


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    Als nächstes kann man die Sache doch auch so sehen, ein Autofahrer 1 nimmt Autofahrer 2 (der einen Xenonkit hat) die Vorfahrt und es kommt zu Kolision. Nun hat Autofahrer 1 mindestens wohl eine OWI begangen, welche wohl auch von der Polizei die den Unfall aufnimmt mit einem Bußgeld belegt wird.


    Das ist vollkommen uninteressant weil für den Unfall nicht relevant. Es fehlt der kausale Zusammenhang zwischen dem Xenon und dem Unfall.


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    Nun kommt aber raus das Autofahrer 2 einen illegalen Xenonkit installiert hat. In der KBA steht nun die Betriebserlaubnis erlischt bei solchen Veränderungen. Also hat der Autofahrer 2 den Autofahrer 1 im öffentlichen Straßenverkehr geschädigt mit einem Fahrzeug welches garnicht am Straßenverkehr teilnehmen hätte dürfen.


    Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist ein Verwaltungsakt und auch nicht gleichzusetzen mit einer Betriebsuntersagung. Das zum Einen. ;) Der Versicherungsschutz ist nicht abhängig von diesem Verwaltungsakt. Natürlich ist das schwer zu pauschalisieren. Jeder Unfall ist recht individuell und daher kann es natürlich im Einzelfall auch mal dazu kommen, dass ein Versicherer den Versicherungsschutz ablehnt. Hierzu muss aber wieder der kausale Zusammenhang bestehen. Du merkst daran vielleicht, dass die Sache nicht so einfach ist wie sie erscheint.


    Sehr viel schwieriger wird es bei Leistungssteigerungen. Hier kann man davon ausgehen, dass es Probleme geben wird. Wenn nach dem Unfall festgestellt wird, dass die Leistung gesteigert und dies nicht vorgeführt wurde, kann man demjenigen unterstellen, dass die Leistungssteigerung zumindest eine Mitschuld begründet und vor allem vor allem zu wenig Versicherungsprämie gezahlt wurde. Das fällt dann in den Bereich Obliegenheitsverletzungen vor oder während der Vertragslaufzeit. Dadurch kann es sehr wohl zu Forderungen seitens des Versicherers kommen und er ist im Zweifel sogar berechtigt die Regulierung abzulehnen. Das sollte man also tunlichst vermeiden.


    Edit. Eins sei aber noch angemerkt. Den Nachweis der nicht vorhandenen Kausalität muss nicht der Versicherer führen. Dieser Nachweis ist vom Versicherungsnehmer zu führen. Ausschlaggebend ist §26 VVG. Hier wird alles notwendige dazu gesagt.

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    Gratulation du fährst ohne Verischerung rum


    Das ist nicht ganz richtig Martin.


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    Da ja die Betriebserlaubnis erlischt, müsste der Fahrer des mit Xenonkit nachgerüsteten Fahrzeuges bei einem Unfall in jedem Fall immer die volle Schuld bekommen.


    Das wär ja schlimm. :) Nach Deiner Aussage müßte jedem der Versicherungsschutz versagt werden, der auch nur die kleinste nicht abgenommene Veränderung an seinem Fahrzeug durchführt. Mal angenommen, Du läßt Dir eine Tieferlegung einbauen, hast sie aber noch nicht abnehmen lassen, weil Du es erst noch vor hattest. Der Termin beim TüV ist aber noch nicht gemacht. In dieser Situation nimmst Du jemandem die Vohrfahrt. Ist es dann richtig keinen Versicherungsschutz für diesen Fall zu haben?


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    Er dürfte ja mit dem Fahrzeug ja gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen somit wäre bei eine nicht Teilnahme am Straßenverkehr der Unfall gar nicht entstanden, da er ja mit seinem Auto nicht da wäre.


    Das ist um zu viele Ecken gedacht. Ein hätte, wäre oder wenn gibt es nicht.


    Die Aussage, dass man keinen Versicherungsschutz hat, ist ein Aberglaube, der sich hartnäckig hält. Für die Versagung des Versicherungsschutzes ist schon mehr notwendig. Eben ein vorsätzliches herbeiführen des Unfalles oder die Ursache muss der illegale Umbau sein. Verursacht er einen Auffahrunfall ist nicht das Licht schuld sondern der zu geringe Sicherheitsabstand. Und dagegen ist er versichert.


    Ich glaube, dass diese rigorosen Meinungen in diesem Beitrag einfach nur aufgrund des Themas Xenon entstehen. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass ein illegales Frontlicht im Verkehr nichts zu suchen hat. Man kann Xenon aber legal nachrüsten, dafür muss man kein Facelift kaufen. Entsprechende Versuche sind gerade im Gange. :)

    Mit der Tanabe Medallion hast Du auf jeden Fall einen tollen Exoten am Start. Am 2l Genesis klingt sie absolut super. Aber Dir fehlt halt der TÜV. Und wenn sie ähnlich laut ist wie die am Genesis, dann rechne ich mit Problemen den zu bekommen.


    Mit Fox oder Bastuck brauchst Du Dir darüber zumindest keine Sorgen machen. ;)

    Könnte vielleicht daran liegen, dass der Veloster Turbo die Modellpalette erweitert und das Genesis FL das PreFL als Modell komplett ablöst? Das PreFL wird ja nicht mehr vertrieben, und das FL ist noch nicht erschienen, auch wenn nun die ersten Modelle bei Mobile auftauchen und das erste sogar schon in privater Hand rumfährt.


    Es ist übrigens schon seit September verschwunden. :D

    Tja, ich hätte jetzt eigentlich gern noch weiter geglänzt, aber einen Realmaster kann man einfach nicht über, der Name sagt es ja schon. Daher lasse ich das einfach. Ich bin hier noch gar nicht so lange angemeldet, in einem anderen großen H-Forum allerdings seit vielen Jahren. Dort konnte ich doch tatsächlich mit meinem Halbwissen schon helfen. Wenn das hier nicht gewünscht ist, lassen wir das eben.


    Meine Aussagen waren alle korrekt, wenn Sie in Dein Weltbild nicht passen, tut es mir Leid. Das sind einfach meine Erfahrungen und mein Wissen aus meinem täglichen Berufsleben.

    @ Fred


    Klar doch.


    Zu Satz 2


    Wenn man in eine Fachwerkstatt geht, liegen die Stundenverrechnungssätze natürlich immer deutlich über denen einer freien Werkstatt. Den ortsüblichen Stundenverrechnungssatz legen Gutachter nicht willkürlich, er stellt vielmehr einen Mix aus den Sätzen der Fachwerkstätten und freien Werkstätten dar und liegt damit zumeist irgendwo dazwischen. Da der TE geschrieben hat, dass er in eine Fachwerkstatt gegangen ist, kann man eben von dem zuvor beschriebenen ausgehen. Damit zu


    Satz 3.


    Ich gebe zu, dass ich das etwas seltsam beschrieben habe. Es steht ja fest, dass der TE sein Fahrzeug nicht in der Werkstatt hat reparieren lassen, sondern sich an eine andere Werkstatt gewandt hat. Damit sind die Verrechnungssätze nicht angefallen sondern können fiktiv betrachtet werden, eben in der Form der ortsüblichen Sätze.


    Um die ortsüblichen Verrechnungssätze in Erfahrung zu bringen, braucht man nur google bemühen:


    Dekra hilft weiter


    Ist es jetzt klarer geworden?

    Du willst also Kosten vermeiden indem Du höhere Kosten verursachst. Das klingt sehr einleuchtend. ;) Einen Anwalt nimmst Du Dir doch auch nur, um mehr zu bekommen, nicht um weniger zubekommen. Am Ende sähe Deine Rechnung in diesem Fall also so aus:


    Regulierungshöhe nicht befriedigend -> RA aufgrund Unkenntnis und Empfehlung aus Forum eingeschaltet -> nicht mehr bekommen -> Kosten für die Allgemeinheit gespart


    Irgendwas stimmt an der Rechnung da nicht. Merkste vielleicht selbst.


    Und es stimmt nicht, dass man grundsätzlich von den meisten Versicherungen abgezockt wird und jedes Mal gleich Betrug befürchten muss. Möchte man aber evtl. mehr raus haben, als einem zusteht, kann man sich natürlich auch ganz schnell mal ungerecht behandelt fühlen. Ich stimme Dir zu, dass es den einen oder anderen Versicherer gibt, dem man genauer auf die Hände sehen muss. Aber das sind zum Glück die Ausnahmen.


    Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Ich arbeite für keine Versicherung, habe aber mit solchen Dingen beruflich zu tun.

    @ Marsupilami


    Ist nicht das erste Mal, dass so etwas passiert. Kenne einen Fall aus Deutschland, das wurde über Garantie gemacht.


    @ TE


    Das schwarz ist leider sehr empfindlich. Hab meine Erfahrungen am GK-Coupe gemacht. Jeder Waschanlagenbesuch hat neue Kratzer verursacht und Vogelkot war ganz schlimm. Also immer schön pflegen.

    So, da ist ja wieder ne Menge Halbwissen unterwegs.


    Soso J2 Coupe, gleich mal nen Anwalt nehmen, das macht dann jeder und nächstes Jahr stöhnen alle weil die Kfz-Versicherung wieder teurer wird, da Hinz und Kunz wegen jedem Schaden nen Anwalt einschalten, den die Gegenseite bezahlen muss. Völliger Unsinn. Ein Anwalt macht Sinn, wenn es wirklich Streitigkeiten gibt. Ansonsten kostet das nur unnötig Geld.


    Die Kürzung des Kostenvoranschlages ist rechtens. Ein Gutachten hätte hier nämlich die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze genommen, was weniger gewesen wäre. Und da diese im Voranschlag gerechneten Verrechnungssätze faktisch nicht angefallen sind und wahrscheinlich höher, darf der Versicherer die ortsüblichen Sätze nehmen. Wie Du richtig sagst, ist es ja eine fiktive Abrechnung. Auch Verbringungskosten sind nicht angefallen, werden daher nicht bezahlt. Weise alles nach und Du bekommst das Geld. Ganz einfach.


    Kurze Frage, hast Du Miese gemacht?


    Grüße Moppi

    Freitags ist ein Treff in Allermöhe? Ich wohne quasi dort. Ich glaub, ich hab Dich in Bergedorf schonmal fahren sehen und ich glaub, Du hast mich letztens auf der A25 überholt. Ich hatte bisher ein schwarzes FL2, jetzt ein Genesis. Ein paar Hyundaifahrer in Hamburg wären schon interessant. ;)


    Von Squadron North hab ich im Hyundaiforum schon lange nichts mehr gelesen. Existiert die Truppe noch? Den Accent X3 mit den Flügeltüren hab ich in Duisburg aufm Treffen gesehen, aber der fährt ja schon längst nicht mehr in HH. Also was geht hier noch? :D

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    Original von J-2 Coupe
    In Norddeutschland sieht man wirklich weniger Hyundais als im Süden der Republik! Und auch viel weniger Fiat. Aber wer interessiert sich hier für Fiat :gaehn:


    sign, obwohl unsere Barchetta damals viel Spaß gemacht hat.

    Es kann doch nicht sein, dass in der schönsten Stadt der Welt nur zwei Genesis rumfahren, dabei brauchen wir hier nicht mal sone stinkende grüne Plakette. Mindestens zwei außer meinem hab ich schon gesehen. :D Ein roter kam mal von hinten aus Richtung Geesthacht an, ein grauer an der Alster und ein GT, der aber schwer nach Vorführwagen aussah.


    Ach so, ich:


    32 Jahre alt
    Genesis 3,8 Handschalter in bleu


    Ich würde es ja super finden, wenn man hier oben etwas Gesellschaft hätte. Die gesamte Hyundai-Community ist recht schwach vertreten hier oben. So könnte man zum Beispiel zusammen im September nach Geesthacht eiern. ;) In diesem Thread konnte ich bisher nur Korea-Mike in Hamburg und C_M in Lüneburg ausmachen. Immerhin schonmal was. :D


    Grüße Der Moppi