Beiträge von Fred

    Sorry, also ich klinke mich hier mal mit meinen Erfahrungen ein:


    i 30 cw, 1,4 l Benziner, alles Basis, 600km 2Wochen alt


    Motor : klein aber oho. Erstaunlich leise, im Stand und bis 60 km/ fluesterleise, wird aber ab 110 km/h brummig. Gute Beschleunigung in Stadt und auf Landsstrasse.


    Innenraum; luftig, viel Knieraum hinten, ebene Ladeflaeche bei umgeklappten Ruecksitzen,Ruecksitzbank nicht umklappbar


    Komfort : innen : von aussen dringen wenig Geraesche ein, Fenster vorne bleiben im Sommer immer eine halbe Handbreit auf, kein Rauschen, kein Ziehen bis 80 km/h. Farbe Weiss haelt den Innenraum kuehl, brauch kaum dieKlima.
    Sitze, Instrumente Ok. ,Radio fehlt ein wenig der Bass, kann ich aber mit leben.
    Anmutung der Polster etwas rustikal, Kunsstoffe fuehlen und sehen sich nicht billig an, fast schon wertig.
    Komfort : fahren : Schwachstelle : federt hart, fast schon ruppig, Lenkung ab 80km /h sehr direkt. Aber das wusste ich schon bei der Probefahrt.
    Image:kaum vorhanden, Mutter weint altem Mercedes nach, Nachbarn fragen, ob ich einen neuen Japaner habe und Sohn (20) sagt, er kriegt die Kraetze,wenn er das Auto von aussen anschaue. aber die sind ja nur neidisch.
    Ausstattung/ Preis : Doppelplus bestes Preis/ Leistungsverhaeltnis
    Maengel: bisher keine


    Fazit: Ich bin sehr zufrieden. Punkt

    Hallo Ceed,


    Dich mal freundlich begruess. :winke:
    Jostor hat mir schon einen langen und kenntnisreichen Brief geschrieben.


    Jetzt sind wir ja schon zu dritt. Das ist doch schoen.


    Das Thema ist halt ein diffiziles und viele wollen verstaendlicher Weise da nicht mitschreiben. Bei Threads wie Lackprobleme haben viele ihre eigenen Erfahrungen und schreiben fleissig mit. Und das ist auch gut so. Aber immerhin bald 200 Hits in einer Woche beii einem Spezialistenthema ist nicht ganz schlecht.


    Einen schoenen Gruss an dich


    Fred

    Nun jetzt nochmal zu AGBG:
    EIne Formulierung in den AGBs muss hinreichend eindeutig sein.Das heisst, man sollte sie nicht auf mehrere Weisen interpretieren koennen.
    Zitat : " Alle Garantieansprueche verjaehren 2 Monate nach Feststellung des Fehlers"
    Es ist zu fragen :Wer stellt den Fehler fest? Der Kunde? Der Haendler/HMD?
    Das ist gar.nicht eindeutig. Ab dann laeuft naemlich die Frist und der Kunde, der das falsch (?) interpretiert, verliert, ohne dass er das weiss, seinen Anspruch


    Man kann jetzt noch weiter daran herumdroeseln und weiter die Eindeutigkeit der Formulierung hinterfragen, wie z.B.
    Was bedeutet " Feststellung des Fehlers " ?
    Ist damit die Mangelvermutung gemeint, also die Symptome/Zeichen, an denen sich der Fehler zeigt?
    Oder laeuft die Frist erst ab der "positiven Kenntnis" von dem Fehler, also wenn der Kunde sicher weiss, dass es sich um einen Fehler handelt.
    Aber das ist Juristensprech und geht zu sehr ins Detail.


    Was sind die Folgen?


    Ich fuerchte, HMD hat mit dieser Formulierung den Beteiligten ein ziemliches Ei ins Nest gesetzt, und zwar Kunden UND Haendlern.


    Fall 1 : Alle sind uninformiert und lieb zueinander:
    Dann passiert. nichts. Alles OK.


    Fall 2:Informierter Haendler trifft auf uninformierten Kunden
    Dann kann der Haendler sein Wissen ausspielen. Ist der Kunde ihm angenehm, wird er leisten. Ist der Kunde ihm unangenehm, wird er nicht leisten.


    Fall3 : Informierter Kunde trifft auf uninformierten Haendler
    Dann wird sich der Haendler sehr wundern. Kurz vor Ablauf der Frist, wird der Kunde verlangen, dass der Haendler " auf die Einrede der Verjaehrung verzichtet" . Der Haendler versteht die Welt nicht mehr. Er will doch reparieren, muss nur noch auf die Zustimmung von HMD warten.Wenn er nicht zustimmt, hat er ein gerichtliches Verfahren am Hals. Und das ist gar nicht gut fuer das Haendler/ Kundenverhaeltnis.


    Fall 4: beide sind informiert.
    Das duerfte wohl funktionieren.

    Hallo,
    Diese Folien gibt es, z.B neu von Tesa. Die muss aber zuschneiden.
    Das Problem scheint mir aber zu sein, die Folie sauber unter den Griff zubekommen.
    Bin in 14 Tagen sowieso beim Folierer und werde ihn mal fragen.
    Gruss


    Fred

    Mein Beispiel 2 : Getriebeschaden
    Jostar schreibt, dass mit der Getriebebestellung schon der Akt der Schadensbehebung eingeleitet sei. Das stimmt. Das muss der Kunde aber auch beweisen koennen. Sonst gilt das Getriebe fuer das Lager gekauft.
    Und natuerlich darf der Kunde nicht durch Verjaehrung bestraft werden, wemm HMD keine Ersatzteile liefert.
    Das Problem ist : DerPassus aus Garantiebedingungen schuetzt den Kunden nicht. Wenn ein Haendler dem uninformierten Kunden nach 10 Wochen den Passus unter die Nase haelt, zieht der frustriert nach Hause ab.
    Deshalb muss man die Frage stellen : Wird hier der Kunde unangemessen benachteiligt?


    Zu meinem Beispiel 3 : Koppelstangen
    Ich folge hier Jostars Kommentar und gebe ihm vollumfaenglich Recht.

    Hallo Roland,
    Natuerlich hast du Recht. Ein Hundert EURO kommen schon hinzu.
    Das war eine gamz persoenliche Rechnung. Die Versicherung kostet wirklich nur 280 € / Jahr incl. Volllasko ( SF 25) .
    Tuning kommt mir nicht an mein Schaetzchen, allerdings Steinschlag / Kratzerschutz- Folierung fuer schlappe 200 € .
    Verschleiss habe ich schon mit 300 € / J. eingestellt. Da darf aber nix Grosses wie die Kupplung dazwischen kommen. Kostenlose Wartung und Garantie sichern den Rest ab.
    Und Strafzettel? O:-) Ich bin doch immer lieb. ;-)
    Lb. Gruss


    Fred


    P.S..Nicht beruecksichtigt habe ich die unterlassene Verzinsung des eingesetzten Kapitals

    von Fred


    Hallo Jostor und Gemeinde,
    Danke fuer deine ausfuehrlichen und sachkundigen Ausfuehrumgen.
    In grossen Teilen stimme ich deinem Kommemtar zu.
    In einer fairen Haendler/ Kundenbeziehung ( deine Moeglichkeiten 1 und 2) sollte es kein Problem sein, miteinander vernuenftig umzugehen.
    Aber es kann ja auch anders laufen. Und dazu sind Vertragsbedingungen gemacht.


    Ich will also eine Lanze brechen fuer die User, die sich wenig in vertragsrechtlichen und technischen Dingen auskennen, vielleicht sogar fuer die, die mal in der Kfz- Annahme laut werden, nicht wei sie psycho sondern einfach nur hilflos sind.
    Den Kunden, der mit seinem Mangel zum Haendler kommt. von diesem vertroestet wird, nach10 Wochen wieder kommt, den Kunden gibt es. Wenn der Kunde hoert " Da kann man auf Garantie leider nix mehr machen" , versteht der die Welt nicht mehr.
    Und dem Haendler kann man nicht einmal boeswilligkeit unterstellen. Er nutzt nur einfach diese seltsame Hyundai - Garantiebedingung. Zum Wohle seines Betriebes - und ganz legal.



    Zu Jostars Moeglichkeit 3 :
    Der Haendler weiss von den Garantiebedingungen und der Kunde hat keine Ahnung.
    Hier ist die Frist zu kurz und vor allem ohne kundenschuetzende Einschraenkungen formuliert.


    Das ist moeglicherweise auch ein Fall fuer eine Ueberpruefung nach dem AGBG(alt), jetzt BGB §§ 305 - 310.
    Fuer alle anderen sinngemaess und in Kurzform: Ein Kunde darf bei formelhaften Vertraegen(z.B.Garantiebedingungen) nicht ueberrascht, also ausgetrickst werden. Umd die Formulierung muss eindeutig sein. Hierbei wird von dem Gericht die weitreichemdste und fuer den Kunden unguenstigste Auswirkung, die aber noch vernuenftig ist, konstruiert. Wenn diese Auswirkung fuer den Kumden unzumutbar waere ("unangemessene Benachteiligung "), dann wird die gesamte Formulierung vom Gericht kassiert. Soweit die Kurzform.


    Nehmen wir mein Beispiel 1 : Abblaetterungen im Lack
    Variante : im Innenraum blaettert Softlack ab
    Wo soll hier das besondere Interesse von HMD liegen, dass schnell repariert wird? Wo soll HMD einen besonderen Schaden durch eine Verzoegerung von 10 Wochen erleiden? Der Kunde aber haette den Schaden, dass er auf seinem Mangel sitze bleibt. Hier koennte er unangemessen benachteiligt werden.


    (wird fortgesetzt )

    Ich wag mal ne Prognose und rechne vor :
    i 30 cw FIFA, 1,4 l Basisausst, 15000km / J, 4 Jahre Haltezeit


    neu gekauft : 13500€ Wert nach 4 J. : 6000 € nach DAT
    sind 7500€ : 4 = € 1875 / J.
    Sprit; 15000 km x 1,50€ x 7,3 l : 100
    = € 1642/ J
    Steuer ca. € 200
    Versicherung (bin auf 30%) ca € 300
    Wartung ( Wartungspaket) € 0
    Reparaturen € 300
    Macht zusammen € 4317 : 15000


    = € 0,29 / km

    Hallo allerseits,
    Ich fahre einen neuen i 30 cw FIFA WM mit 5 Jahren Garamtie und Wartungskosten.
    Ich habe jetzt einmal die Jahreskostem verglichen und Erfreuliches festgestellt.


    Rechenbasis : 1,4 l Benziner, 15.000 km / Jahr, Haltedauer 4 Jahre.


    Durchschnittliche Kosten der unteren Mittelklasse : 0,48 €/km
    (Quelle : ADAC motorwelt 8/2011, S. 10 )
    i 30 cw 1,4 Benziner : ca. 0,40 €/km
    http://www.adac.de/autokosten


    Nicht schlecht., oder?


    Es wuerde mich mal eure persoenliche Rechnung interessieren. Aber nicht selbst besch...en! :dudu:


    Gruss


    Fred

    Hallo,
    Jetzt zur kundenunfreundlichem Sichtweise des Passus (Ziffer 6 s. o.) :


    Ist es richtig dass man die folgenden Ausfuehrungen so sehen kann? :


    Zu einer Ueberprufung des Passus nach AGB - Gesetz komme ich spaeter.


    Zunaechst 3 Beispiele, die zeigen. wie sich der Passus gegen den Kunden wenden kann


    Beispiel 1 :
    Der Kunde reklamiert 9 Monate nach Erstzulassung im Lack 2 Stellen mit Abblaetterungen. Der Haendler /HMD stellt den Mangel fest ( Ab jetzt beginnt die Verjaehrungsfrist von 2 Monaten)
    Der Haendler bittet den Kunden, die Stellen weiter zu beobachten. Nach 10.Wochen hat der Kunde keine Veraenderungen im Lack festgestellt. Er bittet zu reparieren. Aber : Der Anspruch waere verjaehrt.
    Variante : Der Haendler sagt, das koenne man ja auch bei der Inspektion in 10 Wochen entscheiden. Gleiches Ergebnis.


    Beispiel 2 :
    25 Monate nach Erstzulassung ruegt der Kunde ein defektes Schaltgetriebe. Der Mangel wird vom Haendler festgestellt. Das Getriebe ist wegen Streiks nicht lieferbar und wird erst 3Monate spaeter angeliefert. Der Anspruch waere verjaehrt.


    Beispiel 3 :
    Die Koppelstange vorn rechts ist 13 Monate nach Erstzulassung defekt. Sie wird ausgetauscht. Nach weiteren 10 Monaten tritt genau der gleiche Defekt auf. HMD koennte sich darauf berufen, dass es sich um denselben Fehler handelt, dass dieser ja repariert wurde und deshalb Verjaehrung eingetreten sei.


    ( Hier greift wohl noch die HMD Ersatzteilgarantie. Diese uebernimmt aber keine Arbeitskosten)

    Hallo nochmal,
    Wenn ich es recht bedenke, kann man die Sache von zwei Seiten sehen.
    Ich beginne mal mit der positiven, kundenfreundlichen Variante.
    HMD hat ein Interesse daran, dass ein Mangel zeitnah gemeldet wird. Denn aus einem kleinen Schaden kann ein grosser werden
    Ausserdem will HMD, dass das Auto nach Feststellung des Mangels bald repariert wird damit die Sache abgeschlossen ist.
    Die kundenunfreundliche Sichtweise ist etwas komplexer.
    Ich denk mal darueber nach und meld mich wieder
    Bis dann viel Spass in HB


    Fred

    Hallo,
    bin erst seit 10 Tagen Hundifahrer und kann nur zu Beratung und Uebergabe etwas sagen.
    Beratung Ok. Ich wusste aber schon vorher, was ich wollte
    Probefahrt prima. Nach zwei Tagen war genau mein Autotyp zur Probefahrt herangedchafft.
    Uebergabe :miserabel. Ich sollte gleich am Anfang ein Blatt unterschreiben, auf dem ich - ganz klein geschrieben - bestaetigt haette, dass der Wagen mamgelfrei uebergeben worden sei.Dabei hatten wir den Wagen noch nicht einma angeschaut. Gaaanz grobes Foul.
    Nun begegne ich dem Haendler mit freundlicher Vorsicht.
    Aber immer positiv denken.
    Fred

    Betr.: Garantiebedingungen von Hyundai Motor Deutschland(HMD)
    Stand 9.8.11
    hier : Garantieverfall 2 Monate nach Feststellung des Fehlers


    Hallo zusammen,
    vor einer Woche habe ich einen Neuwagen erhaltem und bekam auch das Garantieheft von HMD ausgehaendigt.
    Ich sehe unter den Garantiebedingungen (u.a. Fahrzeuggarantie) folgenden Passus :


    Ziffer 6 : "Alle Garantieansprueche verjaehren innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung des Fehlers. Eine Hemmung der Verjaehrung durch Reparatur oder Pruefung des Mangels ist ausgeschlossen "


    Ich war zunaechst baff. 2 Monate nach Feststellung des Mangels soll der Kunde seine Ansprueche verlieren? Ohne Einschraenkungen? Also immer?
    Was meint der sachkundige Leser dazu? Wuerde mich interessieren.
    Bis bald
    Fred


    (wird fortgesetzt )

    Guten Morgen
    Ich lass meinen Neuen folieren. Auftrag schon erteilt an hiesigen Fachbetrieb.ganze Motorhaube,Ladekante und entlang der senkrechten Tuerkanten. Alles fuer 200€ .
    Tipp vom Folierer : Stossstange vorn waere zu teuer da sehr zerklueftet.Steinschlag auf Kunststoff ist nicht so problematisch, da er nachgibt und nicht rostet
    Folie auf Farbe Weiss etwas problematisch,da Folie mit der Zeit leicht milchig wird und das bei Weiss etwas sichtbar wird.
    Viel Spass mit dem Hundi
    wuenscht
    Juergen

    Fortsetzung:
    Gute Karten hast du bei der gesetzlichen Gewaehrleistung in dem ersten 6 Monaten. Der Verkaeufer /Haendler muss diese gewaehren. Funktioniert schlecht bei EU Fahrzeugen, , wenn der Haendler im Ausland sitzt und der deutsche Partner nur ein Vermittler wat
    Zurueck jetzt zum Kauf beim deutschen Haendler : Er muss also Gewaehrleistung fuer zwei Jahre geben. Und in den ersten 6 Monaten musss er beweisen, dass di bei der Bedienung des Fahrzeuges / bei der Behandlung des Lacks einen Fehler gemacht hast. Das wird ihm kaum gelingen und deshalb sind die ersten 6 Monate fuer dich so wichtig. Also nix verschieben und sich nicht vertroesten lassen.
    Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

    Hallo zusammen. Ich will mich hier nicht zur technischen Problematik aeussern sondern zu den rechtlichen Konsequenzen daraus.
    Wenn du einen Mangel vermutest, reagiert der Freundliche oft so:
    1. Dasi ist ( noch ) kein Mangel
    2.Den haben Sie selbst verursacht.
    Wie sollman darauf reagieren?
    Zu 1. : du hast Anspruch auf eine mittlere Qualitaet des Lacks. Das kann aber nur ein Gutachter feststellen. Droh dem Haendler ein sog. selbstaendiges Beweisverfahren an und warte wie er reagiert
    zu 2. In den Garantiebedingen sind gewisse Dinge von der Garantie ausgeschlossen. Z. B. Vogelkot. Das heisst aber noch nicht dass du leer ausgehst. Wenn der Lack besonders empfindlicj auf Vogelkot reagiert, muss er dennochreparieren. Das mussz du aber glaubhaft machen koennen. Hier ist der Thread nuetzlich. Finde andere mit den gleichen Problemen, die fuer dich aussagen. . Ansonsten eben selbstaendiges Beweisverfahren.
    ....wird fortgesetzt........

    Fuer mich ist AUTO BILD eine Informationsquelle untet anderen. Aber sie ist eine Informationsquelle.
    Natuerlich gibt es die Einstiegsmodelle auch bei deuschen Markenhaendlern. Aber sie werden ni ht gerne gezeigt. Verzichten muss man dabei immer.
    Ich bleibe dabei :EU importe mit ueber 30 % Rabatt und deutsche Modelle ueber autohaus24 und andere mit ueber20 % Rabatt beleben den Wettbewerb und sind gut fuer die Kunden. Am Schluss muss der Kunde waehlen.
    Ich habe den Haendler am Ort gewaehlt,weil er mir ein Angebot machte, das ich nicht ablehnen konnte