Jetzt geht es richig zur Sache. Und das ist gut so, denn es geht um die Sache.
Auch wenn ich Kritik einstecken muss, ist das der Sache dienlich, wenn sie sachlich bleibt. Und das war in den Beitraegen von Jostor und polterkarre u.a. ja der Fall.
Zu Jostors Beitrag :
Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass ich in den ersten 6 Monaten der Gewaehrleistung den Sachmangel nicht beweisen muss. Dies trifft nur auf sog. ungwoehnliche Verschleissschaeden zu ( z.BKupplungsschaden nach 30000 km zu. In allen amderen Faellen muss ich nur eine ausreichende Mangelvermutung vortragen. Entscheidend wird letztendlich ein vom Gericht bestelltes Gutachten sein. Aber die Beweislast bleibt am Haendler haengen.
Wann liegt ein Sachmangel vor? Ein Sachmangel liegt dann vor, wennn eine Sache nicht " die Eignung zur gewoehnlichen Verwendung " besitzt.
Verglichen wird mit Fahrzeugklasse, hier wohl untere Mittelklasse. Und es wird der Stand der Technik, und zwar der heutigen Technik angewendet. Wenn eine Duese imGolf usw. funktioniert und im Hundi. nicht, liegt ein Sachmangel vor.Das kann aber jeder selbst mal ueberpruefen. Ich werde das auch mal tun.
2Beispiele fuer Sachmaengel bei Neuwagen :
Vibrationen in der Sitzlehne bei 600 U /min
hohe Windgeraeusche der Antenne.
Wie man sieht, koennen auch kleine Dinge ein Sachmangel sein
Im Fall der Scheibenwaschduesen kommt erschwerend das Problem der Sicherheit hinzu.
ich strebe keine Rueckgabe an. Mein Hundi gefaellt mir. Das Schuldrecht laesst auch andere Loesungen zu.
Bei den Loesungen hat mich Jostar jetzt ueberholt.
Auch das finde ich gut. Es sind sehr praxisnahe Loesungen und sie zeigen, dass so etwas auch bei Hyundai funktionieren kann. Meine Loesungen gehen im Wesentlichen in aehnliche Richtung.Ich stelle sie spaeter noch vor.
In einer Hinsicht bin ich anderer Meinung : Ich werde nicht selbst an meinem neuen Auto herumbasteln. Dann wuerde ich meine Ansprueche verlieren.
Gruss
Fred