Hallo Andy,
vor einem halben Jahr hatte ich einen sehr ähnlichen Schaden. Ich stand an einer Einmündung, um ein anderes KFZ vorbeizulassen. Dabei fuhr mir hinten links einer drauf. Für mich sah das alles danach aus, als wäre ausschließlich der hintere Stoßfänger beschädigt worden. Dann hatte ich aber doch leichte Zweifel, ob vielleicht das Fahrgestell leicht gestaucht ist. Diese Zweifel kamen daher, dass ich beim vergleichen der Spaltmaße an den Türen ganz kleine Unterschiede festzustellen glaubte. Diese Zweifel waren für mich der einzige Anlaß, zu einem Gutachter zu gehen.
Der Gutachter erklärte mir, dass diese unterschiedlichen Spaltmaße als Fertigungstoleranzen anzusehen seien. Eigentlich wäre der Hersteller bemüht, die Tür ein klein wenig über die Karosserie herausstehen zu lassen. Das würde angeblich Windgeräuse vermeiden. Die Türen, die absolut plan mit der Karosserie sind, wären eigentlich eher der Ausrutscher. Auf jeden Fall war er der Meinung, dass hier nichts gestaucht worden wäre. Dann schrieb er mir aber die komplette Anhängevorrichtung zur Erneuerung ins Gutachten, stellte noch eine merkantile Wertminderung von EUR 500,- fest und setzte in der Kalkulation ganz heftige Stundenlöhne des Hyundai-Fachbetriebes an. So kam er auf eine Schadenhöhe von knapp über EUR 3.000,-, was ich für hoffnungslos überzogen hielt. Ich bin mir zu 100% sicher, dass die Anhängevorrichtung keinerlei Kontakt mit dem gegenrischen KFZ hatte und absolut keine Beschädigung abbekommen hatte. Nebenbei bemerkt führt die Hyundai-Fachwerkstätte sowieso keine Lackierarbeiten aus. Die bestellen nur die rohe Stoßstange bei Hyundai, bringen sie zum Lackieren und eventuell übernehmen sie dann noch die Montage. Aber die wesentliche Arbeit macht der Lackierer.
Somit ging ich gleich selbst zum Lackierer. Der bezog den rohen Stoßfänger als Original-Hyundai-Ersatzteil von einem Hyundai-Händler. Er lackierte und montierte sie. Und zwar zu deutlich günstigeren Stundensätzen, als im Gutachten kalkuliert. Die ganze Reparatur kostete inkl. Mwst. EUR 668,-. Als die Stoßstange demontiert war (ich war selbst dabei), stellten wir fest, dass die darunterliegenden Plastikpuffer eigentlich noch ersetzt werden sollten. Die wurden aber nicht mitbestellt und standen uns somit nicht zur Verfügung. Um die Reparatur schnell abschließen zu können, verzichtete ich auf den Austausch dieser Puffer.
Mit der gegnerischen Versicherung machte ich eine fiktive Abrechnung lt. Gutachten, erhielt noch einen Tag pauschale Nutzungsausfall-Entschädigung und natürlich die vom Gutachter festgesetzte Wertminderung. Die Rechnung des Gutachters ging direkt an die Versicherung - die Kosten dafür musste ich somit gar nicht auslegen. Und für die Teilreparatur (Stoßfänger) reichte ich noch die Rechnung des Lackierers an die Versicherung ein und erhielt somit aus diesem Teilbetrag auch noch die Mehrwertsteuer erstattet.
Zum Schluß hatte ich ein Auto, das optisch zu 100% neuwertig war. Es hat zwar unter dem Stoßfänger einen Puffer, der nicht ganz OK ist und vielleicht gibt es sonst noch irgendwo eine kleine Schramme im Unterbodenschutz, die wir übersehen haben. Wenn ich den Wagen irgendwann mal verkaufe, muß ich natürlich dem Käufer sagen, dass der mal einen leichten Heckschaden hatte, bei dem der komplette Stoßfänger erneuert wurde. Vielleicht lege ich dem Käufer auch das Gutachten vor, dann kann er es selbst beurteilen. Mein Abwicklungsaufwand war nicht ganz unerheblich. Aber dafür blieb mir ein Betrag in Höhe von EUR 2.700,- übrig. Dafür bin ich gerne bereit, die paar kleinen Nachteile und einen etwas geringeren Verkaufserlös hinzunehmen. Wäre ich zur Hyundai-Vertragswerkstätte gegangen und hätte ich die Sache über den Anwalt abwickeln lassen, dann hätte ich selbst kaum einen Abwicklungsaufwand gehabt. Dafür hätten die beiden dann den kompletten Gewinn eingestrichen.
Viele Grüße
Walter