... ja, ich hatte gerade ein gutes Gespräch mit einem KÜS- Mitarbeiter.
Es sind nicht 30 Tage sondern ein "Monat". Heißt z.B. am 05.02. HU, Nachprüfung spätestens am 05.03. erledigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob da ein Feiertag oder Wochenende ist. Fällt der 05.03. zufällig auf einen Sonntag oder Feiertag, zahlt man am Montag die volle Hütte; nix Nachprüfung...
Das andere gefragte Thema bezog sich auf nicht zugelassene Fahrzeuge. Hier gilt blöder Weise die gleiche Regel ohne Ausnahme