irgendeiner wird den Wagen ja das erste Mal verkauft haben, das dürfte ursprünglich Hyundai Deutschland (.... oder Belgien oder was weiß ich ....) sein. Bereits bei diesem Verkauf sind die Garantien Bestandteil geworden.
Diese Person oder Händler verkauft weiter und damit auch die Garantie mit den Bedingungen aus dem ersten Vertrag.
Der Endverbraucher ist somit meistens bereits der zweite Eigentümer, wenn nicht müsste Hyundai ja direkt an ihn verkauft haben (hatte ich sogar ganz früher mal mit VW und der Händler war nur Vermittler).
Ist also im ersten Verkauf die Garantieleistung drin, dann bleibt die drin und Hyundai darf eben aufgrund der EU Gesetzgebung nicht unterscheiden, ob ein "Inländer" oder ein "Ausländer" das Fahrzeug im Endeffekt kauft. Damit würde das Paket Auto+Garantie ja wieder aufgeschnürt und das geht an sich den aller-ersten Eigentümer nichts mehr an da er ja auch nicht in dem zweiten Verkauf involviert wird.
Da den Automobilfirmen das nicht gefällt bzw. sie das verhindern möchten, da man vermutlich in D-Land höhere Preise durchsetzen kann, kann ich ja verstehen. Irgendwelchen kreativen Vertragsgestaltungen die das unterstützen hat die EU ja bereits länger einen Riegel vorgeschoben (und das mit Recht...).
Jetzt wird eben gerne der Endverbraucher verrückt gemacht mit der Schilderung von "Problemen", "fehlenden Unterlagen" u.s.w., bis er davon aus Angst absieht das Auto beim EU Händler zu kaufen. Dabei ist das Verhältnis doch recht einfach:
Hyundai "Zentrale" --> Händler im Ausland --> EU-Importeur --> Kunde des EU Importeurs, und ganz vorne wird die Garantie-Vereinbarung bereits geschlossen und gilt damit.
Das Verbot für den "Händler im Ausland" an einen "EU-Importeur im weiteren EU-Land" zu verkaufen bzw. die Garantie-Bedingungen für diese Verkäufe wieder zu ändern ist eben nicht zulässig.
Bleibt an sich nur übrig, mit den fremdsprachlichen Garantie-Bedingungen zu leben, und wenn dort drin steht, jeder Hyundai Service-Partner kann als Ansprechpartner genutzt werden in der ganzen EU dann passt das alles. Ob da jetzt ein Stempel in irgendeinem Service-Heft steht ist egal, das ist nur ein Hilfsmittel die Durchführung der verpflichtenden Wartungen zu dokumentieren.
Garantiegeber ist Hyundai, nicht der Händler, der hat nur per Gesetz Gewährleistung zu erbringen.
Wenn der allerdings den Garantieauftrag ablehnt und das regelmäßig vorkommt, dann müsste man mal überprüfen, ob vielleicht Hyundai nicht unzulässigerweise wieder "Anweisungen" an die Service-Geber rausgegeben hat, zwischen "Belgiern" und "Deutschen" als Käufer zu unterscheiden, das ist garantiert unzulässig.