Beiträge von dummytest

    Wie früher schon geschrieben, haben viele ausländische EU-Vertriebseinheiten einen Passus in ihren Garantiebedingungen, dass die jeweiligen Garantien nur bei Zulassung im Ursprungsland und auf dortige Einwohner gelten, natürlich europaweit im Falle der Fälle.

    Hast du da mal ein Beispiel dieser ausländischen Garantiebedingungen?


    Würde ich gerne selber mal nachlesen, EU-Fahrzeug-Besitzer sollten die doch haben mit dem Fahrzeug.

    manchmal wundere ich mich etwas, wie "kompliziert" ihr beim Thema EU-Import denkt.
    Dreht das doch einfach mal um und


    - kauft selber bei einem deutschen Händler einen Hyundai, nach dem deutschen Angebot ...
    --- da ist drin das Auto, Unterlagen für die Zulassung (EU Conform.Bescheinigung oder so...), und ... ganz wichtig ...
    --- eine Garantie wie im Prospekt beschrieben (5 Jahre, kann bei jedem Hyundai Händler in der EU geltend gemacht werden...)
    - jetzt meldet ihr den Wagen nicht an sondern verkauft ihn gleich an einen Holländer weiter, transportiert ihn nach NL und übergebt ihn
    --- für den Holländer gelten jetzt natürlich die 5 Jahre Garantie (nach deutschem Prospekt) und gut ist ....
    Das ist alles zulässig und kann von Hyundai auch nicht verhindert werden ....


    Jetzt muss man nur noch in diesem Bespiel deutsch durch niederländisch ersetzen und umgekehrt und dann läuft das genau so in die andere Richtung :) .

    Man muss also einfach nur wissen, zu welchen Bedingungen der Hyundai im Ausland angeboten wird, wenn man die Sprache kennt .. sehr hilfreich, wenn nicht .... hilft einem ein Dienstleister (EU-Händler) . Natürlich braucht man ein Lieferland, in dem auch die 5 Jahre Garantie angeboten werden (sonst bringt das ja Nachteile...), keine Ahnung, ob das manchmal der Fall ist. Etwas Vertrauen zu dem EU Importeur benötige ich als Kunde schon, aber das ist ja in jedem geschäftlichen Vorgang egal wo der Fall :) .


    Jedenfalls gibt es keine Verpflichtung für den Hersteller, in jedem EU Land die gleichen Garantiebedingungen aufzulegen, ist aber oft der Fall. Nur die muss dann auch Hyundai EU-weit einhalten.
    Eine Erstanmeldung ist für die Garantie auch nicht notwendig, da reicht der Nachweis über den Erwerb (Rechnung). Das ist nur ein Hilfsmittel für Hyundai um das in deren Systemen zu hinterlegen.

    meine 2. Insp. (nach 2 Jahren) war auch dran. Da ich mich nicht mehr über meinen ursprünglichen Händler "ärgern" wollte (Ölpreis + einige andere kommunikative Kleinigkeiten) habe ich dann vor Ort beim KIA ( + Toyota) Fachhändler angefragt,
    bin bestens zufrieden, alles nach Werksvorgaben durchgeführt und bestätigt, Gesamtpreis incl. Öl, FIlter, Pollenfilter, Bremsflüssigkeit ... 248,-€ incl. MWST. :thumbup:
    Das finde ich absolut in Ordnung und angemessen, meine Hinweis auf die möglicherweise zu hohe Vorgabe beim Öl von 4,5L wurde auch aufgenommen und mehr als 4l mussten auch nicht rein. In seinem Computer standen in der "Datenbank für Fremdfabrikate" auch noch die 4,5L drin.

    selbst richtige oder angebliche Geländewagen (auch mit dieser Wat-Tiefe) würde ich nicht so tief eintunken. Irgendwie dringt da doch immer der Schlamm zwischen die Dichtungen.
    Wer´s mag ... bitte, ich vermeide das tunlichst, so gerne putze ich auch kein Auto. Heiße Bremsscheiben (Traktionskontrolle!!!) reagieren manchmal auch nicht wirklich gut auf so eine plötzliche Abkühlung und bekommen schnell mal einen Schlag.

    Winterräder kannst du gut nehmen im Gelände, die haben jedenfalls mehr Grip als Sommerreifen. Das habe ich früher auch immer so gemacht (auch im Sommer) als ich noch keine Offroad-Reifen hatte.
    Auf spitzen Steinen schnippelst du dir zwar schnell ein paar Schrammen ins Profil, aber das dürfte bei Sommerreifen auch passieren.
    Auf Tief-Sand dürften gute Winterräder sogar echten ATs bzw. MTs überlegen sein, die packen dann nämlich zu gut und fangen an sich einzugraben.


    Zu deinem Punkt 2, fahre einfach langsam genug und nicht mehr weiter vorwärts wenn es knirscht ... Tape dürfte da gar nicht helfen.


    Ergänzung: nimm auf keinen Fall die 245er, die Reifenflanke ist viel zu "kurz", die 215er sind da mit Sicherheit besser .... Schont deine Felgen ...

    bzgl. der Mobilitäts Garantie ist das sicherlich eine typische Formulierung vieler Hersteller, wenn man das (und anderer...) so liest, dann kann man fast auf den Gedanken kommen nur noch Werkstätten anzufahren (aber nur bis kurz vor dem Tor, sonst ist es ja keine Panne ....) die weiter als 50km von zu Hause entfernt sind :rolleyes: .


    Hört sich ziemlich "dämlich" an, aber wurde mir schon vor Jahren mal von einem VAG Händler (eher wohl im Scherz) so geraten. Auch da ging es um einen Ersatzwagen bzw. die Kosten dafür.


    Mit dem möglicherweise mitgebrachten Öl hat das zum Glück gar nichts zu tun (auch nicht die Garantie), auch wenn das einige hier wohl gerne hören würden :D .... Der Garantiefall wurde ja schon anerkannt. Die genannte Begründung für die Ablehnung wird man wohl akzeptieren müssen (ob die Kulanz sonst gilt kann auch niemand hier belegen, oder gibt es das schriftlich von Hyundai?), ein Rechtsanspruch besteht nicht.


    Jetzt bleibt einem möglicherweise nur noch eine Schadensersatzforderung, weil Hyundai keine ausreichende (da gibt es meiner Meinung nach sogar Regeln ..) Ersatzteilversorgung aufrecht erhält in Europa. Ob das zeitlich noch akzeptabel ist müssen vermutlich Gerichte entscheiden, eine klare Regelung (Zeitbedarf) dazu kenne ich nicht.

    dann machen die bei MacOil ja alles richtig mit ihrer Grube und möglicherweise geringer qualifizierten (billigeren) Mechanikern ....
    und die Händler was falsch, wenn sie für einfache Tätigkeiten wie den Ölwechsel teure Hebebühnen und hoch ausgebildete Mechatroniker einsetzen. 8)


    ... der Wettbewerb ist also "hart", oK, aber so ganz sehe ich auch nicht ein, für eine wirklich vergleichbare Leistung (Öl) viel mehr zu zahlen nur um in der Werkstatt andere Arbeitsplätze zu subventionieren, damit deren Mischkalkulation wieder passt.


    Es zahlt ja auch keiner (oK, wenige...) freiwillig mehr Gebühren für das Onlinebanking an die Bank, nur damit die noch ihre Filialen aufrecht erhalten können, die dann wieder für "Oma" die Überweisungen ausfüllen.... :D


    Im Endeffekt wird MacOil irgendwann einfach direkt neben dem Hyundai-Händler platziert und übernimmt dann als Subunternehmer die einfache Tätigkeit des Ölwechsels (kann die Werkstatt ja nicht kostengünstig leisten dem Anschein nach) und die Reparaturen und Kontrollen machen dann weiter die Fachleute. Das gibt es ja auch schon in anderen Bereichen bei vielen Werkstätten (Reifen, Aufbereitung,..) ohne dass der Kunde es merkt.

    kann ich bestätigen, ziemlich genau 4,5 L eingefüllt (nach der Restmenge in meinem mitgebrachtem Ölkanister) und es steht über MAX .. muss ich auch endlich mal absaugen lassen .... :|

    irgendeiner wird den Wagen ja das erste Mal verkauft haben, das dürfte ursprünglich Hyundai Deutschland (.... oder Belgien oder was weiß ich ....) sein. Bereits bei diesem Verkauf sind die Garantien Bestandteil geworden.
    Diese Person oder Händler verkauft weiter und damit auch die Garantie mit den Bedingungen aus dem ersten Vertrag.


    Der Endverbraucher ist somit meistens bereits der zweite Eigentümer, wenn nicht müsste Hyundai ja direkt an ihn verkauft haben (hatte ich sogar ganz früher mal mit VW und der Händler war nur Vermittler).
    Ist also im ersten Verkauf die Garantieleistung drin, dann bleibt die drin und Hyundai darf eben aufgrund der EU Gesetzgebung nicht unterscheiden, ob ein "Inländer" oder ein "Ausländer" das Fahrzeug im Endeffekt kauft. Damit würde das Paket Auto+Garantie ja wieder aufgeschnürt und das geht an sich den aller-ersten Eigentümer nichts mehr an da er ja auch nicht in dem zweiten Verkauf involviert wird.


    Da den Automobilfirmen das nicht gefällt bzw. sie das verhindern möchten, da man vermutlich in D-Land höhere Preise durchsetzen kann, kann ich ja verstehen. Irgendwelchen kreativen Vertragsgestaltungen die das unterstützen hat die EU ja bereits länger einen Riegel vorgeschoben (und das mit Recht...).
    Jetzt wird eben gerne der Endverbraucher verrückt gemacht mit der Schilderung von "Problemen", "fehlenden Unterlagen" u.s.w., bis er davon aus Angst absieht das Auto beim EU Händler zu kaufen. Dabei ist das Verhältnis doch recht einfach:


    Hyundai "Zentrale" --> Händler im Ausland --> EU-Importeur --> Kunde des EU Importeurs, und ganz vorne wird die Garantie-Vereinbarung bereits geschlossen und gilt damit.
    Das Verbot für den "Händler im Ausland" an einen "EU-Importeur im weiteren EU-Land" zu verkaufen bzw. die Garantie-Bedingungen für diese Verkäufe wieder zu ändern ist eben nicht zulässig.
    Bleibt an sich nur übrig, mit den fremdsprachlichen Garantie-Bedingungen zu leben, und wenn dort drin steht, jeder Hyundai Service-Partner kann als Ansprechpartner genutzt werden in der ganzen EU dann passt das alles. Ob da jetzt ein Stempel in irgendeinem Service-Heft steht ist egal, das ist nur ein Hilfsmittel die Durchführung der verpflichtenden Wartungen zu dokumentieren.


    Garantiegeber ist Hyundai, nicht der Händler, der hat nur per Gesetz Gewährleistung zu erbringen.
    Wenn der allerdings den Garantieauftrag ablehnt und das regelmäßig vorkommt, dann müsste man mal überprüfen, ob vielleicht Hyundai nicht unzulässigerweise wieder "Anweisungen" an die Service-Geber rausgegeben hat, zwischen "Belgiern" und "Deutschen" als Käufer zu unterscheiden, das ist garantiert unzulässig.

    wenn Hyundai in Belgien (Beispiel) 5 Jahre Garantie anbietet, dazu noch den Käufern mitteilt, dass er diese Garantieleistung bei jeder Werkstatt in der EU einfordern kann, dann ist das so und bleibt dann so. Dabei ist es (und hier greift das EU Recht ein....) egal, welche Nationalität, Wohnsitz oder wo das Fahrzeug genutzt wird.


    Die EU hat bestimmt, dass Angebote in einem EU Land für alle EU Länder gültig sind und sich auch nicht mit Zusatz-Klauseln für "Ausländer" aushebeln lassen.


    Ob da nun ein Service-Checkheft beiliegt oder nicht ist nicht relevant, evtl. muss man damit leben, dass das nicht in Deutsch ist.


    .... meine Meinung, die ich notfalls auch gerichtlich vertreten würde, wäre ich betroffen ...

    die Dinger sind im Prinzip schon fast 100 Jahre alt, in der Grundfunktion relativ einfach aufgebaut und völlig ausgereift. Ich bin mir sicher, das der Schaltvorgang auf N wohl mehr Verschleiß im Getriebe erzeugt als das kurze oder längere Stehen.
    Da dreht sich nur etwas in die Runde und das andere "steht" im Ölbad.

    cradle6475
    klar, 2,-€ für 30 Tage (oder 1 Monat, denke ich schon...), nur wenn das Prepaid Guthaben alle ist, dann gibt es den Zugang nicht mehr automatisch ohne neue Aufladung, dann hilft der Trick über datapass.de ...
    dei 100MB gehen (bei mir) da niemals durch in 1 Monat, somit ist nach 1 Monat Schluss und es bedarf neuer 2€.
    ... und mehr als 100MB sind das nie, auch wenn was übrig ist aus dem Vormonat