Notebook bei Autounfall versichert?

  • Ist ein Notebook mitversichert, wenn es bei einem Autounfall schaden nimmt?
    Hab gerade mal gesucht und nichts darüber gefunden.


    Eigentlich geröhrt ja ein Notebook bzw. Laptop nicht mit zu einem Fahrzeug, ist also nicht versichert. Da ich aber im IT Bereich tätig bin, gehört ein Notebook / Laptop bei mir quasi mit zur "Grundausstattung".


    Hat da jemand Infos?


    Ansonsten frag ich gleich meinen Anwalt bzw. die Versicherung und berichte mal wie sich das in dem Fall verhält.


    Gruß


    Axel

  • ist es beim Unfall kaputt gegangen? Also wenns im Auto lag und dann durch die Erschütterung kaputt gegangen ist, würd ich sagen, dass es mit versichert ist. Frag aber lieber deinen Anwalt, bzw Versicherung.

  • hey,


    Das mit dem Notebook ist ja nun geklärt.
    Aber wie sieht es mit anderen wertvollen Gegenständen aus?


    Muss soetwas vorher gemeldet werden?


    Liebe Grüße Larissa

  • Als Laie läßt sich da natürlich nur spekulieren. Ich vermute mal, es wird auch eine Rolle spielen, ob man den Gegenstand mitnehmen musste (Arbeitsgerät, etc) oer ob der noch von irgendwann im Fzg. rumlag und vergessen wurde rauszunehmen.
    Aber das wird dir letztlich nur ein Fachmann exakt beantworten können, ob und unter welchen Voraussetzungen Gegenstände ersetzt werden.

  • In der Regel sind alle Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt eines Unfalls im Auto befanden, mit versichert. Es geht die Versicherung auch nix an, wann, warum und wie häufig du die Sachen im Auto transportierst.
    Einzig bei Personenschäden, die explizit durch diese Gegenstände verursacht wurden, z.B. weil die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert war und die Sachen durch die Gegend geflogen sind, könnte es zu Diskussionen mit der Versicherung und möglicherweise zum Ausschluss der Sachen kommen.


    Wenn ich z.B. meine Waffen nebst Zielfernrohr und die übrige Ausrüstung im Auto transportiere und es kommt zu einem Unfall, sind diese von der Versicherung (sowohl von der Vollkasko, als auch von der Haftpflicht des Unfallgegners) mit gedeckt.


    Bei Diebstahl aus dem Fahrzeug verhält es sich hingegen unter Umständen wieder anders. Weil es gut sein kann, dass die Versicherung nachweisen kann, dass der Versicherungsnehmer seiner Sorgfaltspflicht, die auch den Schutz wertvoller Gegenstände vor Diebstahl mit einschließt, nicht nachgekommen ist.
    Wenn man also seinen teuren Laptop, seine DigiCam und ähnliche, leicht ortsveränderliche wertvolle Gegenstände offen und für jedermann sichtbar im Auto liegen lässt und die Sachen werden aus dem Fahrzeig gestohlen, ist die Versicherung nicht zwingend verpflichtet, für den Schaden aufzukommen.
    Auch bei aufwändigen Car-HiFi-Einbauten kann die Versicherung eine kostenpflichtige Erweiterung des Versicherungsvertrages unter Nachweis per Wertgutachten verlangen. Wobei in den meisten Versicherungsverträgen exakt beziffert ist, bis zu welchem Wert Autoradios, Navisysteme etc im Basistarif mit versichert sind und was explizit ausgeschlossen wird.

    "Der Kabel da ist überflüssig, dem kann raus"
    "Das ist das Massekabel."
    "Masse? Brauch ich nicht. Dem Ding wiegt eh schon so viel. Also raus damit..."

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