Probleme mit Garantie nach Ölwechsel?

  • Hallo zusammen,


    ich muss mich derzeit mit einer ziemlich blöden Angelegenheit rumärgern und weiß nicht so recht, wie ich damit weiter vorgehen soll.

    Daher dachte ich, ich schreibe einfach hier mal einen Beitrag und frage nach Rat - evtl. kennt sich ja jemand damit aus oder war schon einmal in einer ähnlichen Lage...


    Ich besitze einen i30 Fastback N Facelift (Erstzulassung 05/21), habe demnach noch 3 Jahre Herstellergarantie und muss (wie im Serviceheft aufgeführt), jedes Jahr (oder alle 10 tkm) für einen Ölwechsel zu einem Hyundai-Händler und auch alle anfallenden Inspektionen müssen logischerweise bei einem anerkannten Hyundai-Händler erledigt werden.


    Am 25.04. hatte ich dann meinen 2. Ölwechsel (weil 2 Jahre alt) bei rund 13.000km in einem Autohaus, das seit Jahren ein Hyundai-Händler war - Autohaus xxx in xxx (edit Ceed). Ich erwähne den Namen des Autohauses an dieser Stelle bewusst, um andere Hyundai-Fahrer davor zu warnen und dieses Autohaus nicht weiter aufzusuchen! Zu diesem Zeitpunkt wusste ich aber nicht, dass das besagte Autohaus bereits seit 01.01. diesen Jahres kein Hyundai-Händler mehr ist und wurde auch nicht darauf hingewiesen!


    Ich hatte bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung erwähnt, dass der Ölwechsel aufgrund des jährlichen Intervalls zum Erhalt der Garantie notwendig ist und auch vor Ort nochmal erwähnt, dass bitte alle, zum Erhalt der Herstellergarantie benötigten Arbeiten erledigt werden sollen. Das wurde dann auch gemacht und mir in Rechnung gestellt - die Rechnung wies allerdings auch bereits diverse Fehler auf z.B. stand ein völlig falsches Fahrzeugmodell (i30cw N-Line Mild Hybrid) auf der Rechnung...


    Gestern hatte ich dann einen Brief von Hyundai Motors Deutschland im Briefkasten in dem stand, dass mein Auto von einer Rückrufaktion betroffen sei und ich umgehend einen Termin bei einem Hyundai-Partner zur Aktualisierung des Getriebe-Steuergerätes vereinbaren soll. Also wendete ich mich wieder an das besagte Autohaus und dort erklärte man mir dann, dass das Autohaus seit Beginn diesen Jahres kein Hyundai-Partner mehr sei und deshalb diese Art von Arbeiten nicht übernehmen könne.


    Daher jetzt meine Frage - Gilt das besagte Autohaus dann überhaupt für den Garantieanspruch, den ich durch den durchgeführten Ölwechsel haben sollte, oder ist das dann so zu werten, wie wenn ich in einer normalen, freien Werkstatt gewesen wäre?


    Wie geht man in so einem Fall am besten vor?


    LG

  • Es ist ein Irrtum, dass Inspektionen oder Ölwechsel in einer Hyundai-Werkstatt gemacht werden müssen - es heißt lediglich "in einer meistergeführten Werkstatt nach Hyundai-Vorgaben". Ein reiner Ölwechsel kann auch zB. bei einer Öl-Kette (wie MacOil oä.) durchgeführt werden. Als ehemaliger Hyundai-Partner sind die Vorgaben sicherlich bekannt und auch entsprechend eingehalten.


    Deine Garantie ist also durch diese Inspektion nicht gefährdet.


    Richtig ist aber auch, dass die genannte Werkstatt die Serviceaktion nicht bearbeiten kann, da sicherlich die Software als auch die Möglichkeit der Abrechnung der Leistung Hyundai gegenüber fehlen. Hierfür ist halt eine authorisierte Werkstatt notwendig.

  • Der Ölwechsel beeinträchtigt die Garantie nicht! Allerdings hättest du doch am Stempel im Serviceheft erkennen können, daß das kein Hyundai-Händler mehr ist. Oder wurde der alte - und damit ungültige - Hyundai-Vertragshändler Stempel verwendet? Dann würde ich HMD darüber informieren.


    Und wie Ceed schon schrieb, können Rückrufe oder Garantie- und Serviceaktionen ausschließlich bei Hyundai-Vertragshändlern durchgeführt werden!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Nochmal ein kleiner Nachtrag zu der geschilderten Misere: Mittlerweile ist das Softwareupdate des Getriebesteuergerätes bei einem Hyundai Händler durchgeführt worden und die Rückrufaktion somit abgeschlossen. Dort hatte ich den Vorfall mit dem Ölwechsel nochmal geschildert und als ich den Namen des Autohauses (wo ich den Ölwechsel durchführen lies) nannte, wurde man hellhörig. "Wir haben einige ehemalige Kunden von denen bei uns und da ist öfter mal sowas vorgefallen" war die Aussage.


    Beim Überprüfen des Serviceheftes kam dann auch schon der erste Patzer ans Licht. Anstatt des Ölwechsels, hätte (aufgrund des Fahrzeughalters von 2 Jahren) der erste Service durchgeführt werden müssen. Mir selbst war das leider auch durch die Lappen gegangen, da die Überschrift "30.000km Wartung" lautet und mein N zu dem Zeitpunkt weniger als die Hälfte an Kilometern hatte. Außerdem hatte ich erwartet, dass das (ehemalige Hyundai-Autohaus) die Intervalle kennt und ich mich da nicht selbst drum kümmern muss. Und als wäre das noch nicht genug gewesen, hat sich auch noch herausgestellt, dass ein falsches Öl (5W 30) anstatt 0W 30 eingefüllt wurde. Ich hatte nachdem ich die fehlerhafte Rechnung gesehen habe, extra nochmal angerufen und gefragt, ob denn jetzt auch sicher das korrekte Öl im Auto ist. Daraufhin meinte die Serviceassistentin "Wir haben einen Werkstattmeister, der weiß schon was er macht"...


    Immerhin haben sie den Fehler (nachdem ich sie darauf hingewiesen habe) direkt zugegeben und wechseln mir heute das korrekte Öl kostenlos. Da werde ich aber neben dran stehen und dem "Werkstattmeister" genau auf die Finger schauen.


    Was ich damit sagen will: Augen auf beim Eierkauf! Am liebsten würde ich auch das besagte Autohaus beim Namen nennen, einfach um andere Hyundai Fahrer aus der Gegend zu warnen. Ceed ist das möglich oder verstößt das gegen die Forumsrichtlinien?


    Genervte Grüße

  • Wenn das Serviceheft abgestempelt ist, sehe ich da kein Problem. Wie erkennt man denn an einem Stempel, ob es ein "nur Ölwechsel" war, oder eine Inspektion? Selbst wenn jemand "Ölwechsel" dazugeschrieben hat, soll er das eben um "+ Inspektion" erweitern.

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  • Naja für die Inspektion ist halt ein eigener Bereich im Serviceheft vorgesehen.


    Prinzipiell ging es mir auch eher darum, dass das besagte Autohaus anstatt der fälligen Inspektion einfach nur einen Ölwechsel durchgeführt hat und dabei auch noch das falsche Öl in die Mühle kippt. Und das alles vor dem Hintergrund, dass sie jahrelang Hyundai Händler waren und mein i30 N bestimmt nicht der erste in ihrer Werkstatt war...


    Einfach unfassbar, wie man so arbeiten kann.

  • Dann sag der Werkstatt, daß sie wohl versehentlich den Stempel bei Ölwechsel statt Inspektion gemacht hat, und das ganze bitte ändern soll. Und solange kein Garantiefall eintritt, ist das sowieso egal.:flöt:

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