Hallo zusammen,
ich muss mich derzeit mit einer ziemlich blöden Angelegenheit rumärgern und weiß nicht so recht, wie ich damit weiter vorgehen soll.
Daher dachte ich, ich schreibe einfach hier mal einen Beitrag und frage nach Rat - evtl. kennt sich ja jemand damit aus oder war schon einmal in einer ähnlichen Lage...
Ich besitze einen i30 Fastback N Facelift (Erstzulassung 05/21), habe demnach noch 3 Jahre Herstellergarantie und muss (wie im Serviceheft aufgeführt), jedes Jahr (oder alle 10 tkm) für einen Ölwechsel zu einem Hyundai-Händler und auch alle anfallenden Inspektionen müssen logischerweise bei einem anerkannten Hyundai-Händler erledigt werden.
Am 25.04. hatte ich dann meinen 2. Ölwechsel (weil 2 Jahre alt) bei rund 13.000km in einem Autohaus, das seit Jahren ein Hyundai-Händler war - Autohaus xxx in xxx (edit Ceed). Ich erwähne den Namen des Autohauses an dieser Stelle bewusst, um andere Hyundai-Fahrer davor zu warnen und dieses Autohaus nicht weiter aufzusuchen! Zu diesem Zeitpunkt wusste ich aber nicht, dass das besagte Autohaus bereits seit 01.01. diesen Jahres kein Hyundai-Händler mehr ist und wurde auch nicht darauf hingewiesen!
Ich hatte bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung erwähnt, dass der Ölwechsel aufgrund des jährlichen Intervalls zum Erhalt der Garantie notwendig ist und auch vor Ort nochmal erwähnt, dass bitte alle, zum Erhalt der Herstellergarantie benötigten Arbeiten erledigt werden sollen. Das wurde dann auch gemacht und mir in Rechnung gestellt - die Rechnung wies allerdings auch bereits diverse Fehler auf z.B. stand ein völlig falsches Fahrzeugmodell (i30cw N-Line Mild Hybrid) auf der Rechnung...
Gestern hatte ich dann einen Brief von Hyundai Motors Deutschland im Briefkasten in dem stand, dass mein Auto von einer Rückrufaktion betroffen sei und ich umgehend einen Termin bei einem Hyundai-Partner zur Aktualisierung des Getriebe-Steuergerätes vereinbaren soll. Also wendete ich mich wieder an das besagte Autohaus und dort erklärte man mir dann, dass das Autohaus seit Beginn diesen Jahres kein Hyundai-Partner mehr sei und deshalb diese Art von Arbeiten nicht übernehmen könne.
Daher jetzt meine Frage - Gilt das besagte Autohaus dann überhaupt für den Garantieanspruch, den ich durch den durchgeführten Ölwechsel haben sollte, oder ist das dann so zu werten, wie wenn ich in einer normalen, freien Werkstatt gewesen wäre?
Wie geht man in so einem Fall am besten vor?
LG