Servus,
habe heute meinen Wagen endlich in Bratislava warten lassen und war hoch erfreut, wie seriös dort alles abgelaufen ist. Die Begrüssung, das Absprechen des Serviceintervalls, Probleme etc und am Ende die Verabschiedung, wo mir nochmal alles gezeigt wurde.
Nun denn, in Österreich bekam ich endlich eine Facebook Nachricht des Hyundai Österreich Teams, welches mir meine Frage bzgl. Garantie und Mobilitätsgarantie bei Wartung im Ausland beantwortet hat.
"Hallo XXX, die Antwort von unseren Spezialisten intern lautet: Herstellergarantie JA, Mobilitätsgarantie NEIN. Viele Grüße Dein Hyundai Social Media Team"
Nun denn, im Wartungsbuch bekam ich über die Bedingungen einen kleinen Einblick in das Ganze und habe mir erlaubt, mal eine fette Mail an Hyundai Europe und Österreich zu senden, siehe anbei:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
heute wende ich mich mit einem grösseren Anliegen an Sie.
Ich besitze einen Hyundai i20 GB EZ 08/15 1.2L 84PS, der in Österreich gekauft und zugelassen wurde. Dieser Wagen bewegt sich öfters im Grenzgebiet, sodass ich teilweise gezwungen bin, meine Wartungen in Bratislava zu erledigen. Ich habe
mich im Vorfeld dahingehend erkundigt, ob seitens Hyundai Österreich bestimmte Einwände gegen das Warten des Fahrzeugs in der Slovakei bzgl. der Garantie bestehen würden, welches nach langem Hick Hack beantwortet wurde.
Mir wurde geschrieben, dass die Herstellergarantie bei ordnungsgemässer Wartung bei der Hyundai Niederlassung Autopolis s.r.o. in Bratislava weiter bestehen bleibt, nur würde die Mobilitätsgarantie entfallen. Auf meine tel. Nachfrage wurde mir kein Grund gesagt, sondern nur mitgeteilt, dass das alles in dem Wartungsheft stehen würde.
Dort habe ich folgende Auszüge bezüglich der Mobilitätsgarantie gefunden:
Seite 28 aus dem Wartungsheft: "Die kostenlose HYUNDAI- Mobilitätsgarantie wird im AUftrag von HYUNDAI durch das Assist Notfallservice, eine der europaweit führenden Organisationen ihrer Art, betrieben und verwaltet, und erstreckt sich auf den Zeitraum von bis zu 5 Jahren ab dem Datum der Erstauslieferung, bei EInhaltung der vorgeschriebenen Wartunsdienste und deren Durchführung durch einen Hyundai Vertragspartner."
Seite 29 aus dem Wartungsheft: "Vertraglich geschütztes Fahrzeug ist jedes neue, durch die Hyundai Import Ges.m.b.H. nach Österreich importiertes und von einem Hyundai Vertragspartner verkauftes Hyundai Fahrzeug, welches in Österreich oder in seinen angrenzenden Nachbarländern zugelassen ist, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschliesslich 3,5 Tonnen."
(....) Dauer des Schutzes
Bis zu 5 Jahre ab Datum der Erstauslieferung des Hyundai Fahrzeuges (ohne KM Begrenzung). Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsdienste und deren Durchführung durch einen Hyundai Vertragspartner."
Meiner Interpretation zu Folge ist die Auslegung der genannten Ausschnitte so zu verstehen, dass solange man den Hyundai bei einem Hyundai Vertragspartner warten lässt, auch die Mobilitätsgarantie verlängert wird bis zu max. 5 Jahre. Mein Auto wurde 2015 von der Hyundai Austria gekauft und in Österreich zugelassen.
Wenn die Wartung nun im EU Ausland (angrenzende Nachbarländer) bei einer Hyundai Niederlassung/ Vertragswerkstatt durchgeführt wird, müsste die Mobilitätsgarantie demzufolge auch weiterhin gelten. Meiner Meinung nach würde ein Abweichen hiervon gegen geltendes EU Recht verstossen. Auch ist im Wartungsheft kein Bezug darauf genommen worden, dass die Wartung ausschliesslich in Österreich erfolgen muss, um die Mobiltätsgarantie zu erneuern.
Ich erwarte mit Spannung Ihre Ausführung bzgl. meines Anliegens.
MfG CXXXX"
Man darf gespannt sein, wie Hyundai reagieren wird
lg