So die FIAT Bank hat auch gezahlt. Kredit wurde 2010 abgelöst.
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Hört sich ja gut an, die Santander möchte nicht so recht, daher habe ich einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eingeschaltet, bin sehr zuversichtlich!
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Hättest du nicht gebraucht! Es gibt inzwischen genug BGH-Urteile zugunsten der Verbraucher, die ihre Gebühr zurück bekommen haben. Wenn du diese vorgelegt hättest, würdes du dein Geld auch zurück bekommen. Ich hoffe du hast ne Rechtsschutzversicherung und musst die Anwaltkosten nicht tragen.
LG
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Sorry, aber Du scheinst nicht richtig informiert zu sein, es gibt keine entsprechenden BGH-Urteile, das haben die verklagten Banken bisher erfolgreich umschiffen können, da sie die letzte Instanz (zurecht) scheuen.
Ich bin sicher, die Anwaltskosten wird die Santander zahlen!
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Richtig Santander macht noch Probleme werde wieder berichten.
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@ Import-Velo
Wollte auf deine PN Antworten hast du aber leider gesperrt. -
PN-Fach ist wieder offen!
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Jetzt überlege ich aber auch ob ich mal die Santander anschreiben soll .
Habe aber keine Lust erst einen Anwalt einzuschalten .
Obwohl , wozu hat man eine Rechtsschutzvers. .
G.Andy1
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Schreib die mal an kannst dir sparen dann kannst auch den Brief von mir bekommen geh gleich zum Fachanwalt Spart Zeit und ärger.
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Zitat
Original von Veloster-Newbie
Diese Bearbeitungsgebühr ist unzulässig!
Quelle: http://wirtschaft.t-online.de/…rennepp/id_58982970/indexAlso Leute, vorheriges Zitat aufgrund benannter nicht repräsentativer Quelle ist absolut falsch, zumal die Hintergründe nicht erläutert werden, sondern von den Journalisten-Fuzzis pauschale (Falsch-)Aussagen getroffen werden.
Ja - richtig ist, dass verschiedene Kreditinstitute vor verschiedenen Gerichten (AG, LG, OLG) entsprechende Einzelfall-Entscheidungen erhielten, die zu ihren Ungunsten ausfielen, so dass in den bezeichneten Einzelfällen die Bearbeitungskosten erstattet werden mussten.
Ursache für die jeweiligen richterlichen Einzelentscheidungen waren i.d.R. Klauseln in den jeweiligen AGB in Verbindung mit Angaben im jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis der betroffenen Banken und Sparkassen, die für unwirksam erklärt wurden, weshalb die Banken/Sparkassen die Bearbeitungskosten erstatten mussten. Ich meine mich zu erinnern, dass in einem Fall sogar eine Sparkasse Bearbeitungskosten in Rechnungs gestellt hat, obwohl der Kreditinteressent von dem erstellten Kreditangebot überhaupt keinen Gebrauch gemacht hat.
Aber diese Urteile haben nur für den jeweils behandelten Fall der jeweils betroffenen Bank Gültigkeit. Da die Praxisabläufe in der betroffenen Bank i.d.R. identisch sind und dieselben AGB und Preis-Leistungsverzeichnisse gelten, können also die jeweiligen Kunden der betroffenen Banken/Sparkassen von Rückzahlungen ausgehen.Nein - falsch ist, dass Bearbeitungskosten für Kredite unzulässig sind. Darüber gibt es sogar ein BGH-Urteil, das dies mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit begründet (muss ich mal raussuchen).
Ebenso falsch ist, dass entsprechende Urteile ein Recht für die Allgemeinheit verbriefen. Dem ist nicht so. Es handelt sich jeweils um Einzelurteile gegen die beklagten Institute in jeweils einzelnen besonderen Sachverhalten aufgrund UNZULÄSSIGER Vertragsklauseln.
Zumal einige der betroffenen Urteile nach meinem Kenntnisstand noch gar nicht rechtskräftig sind.Damit ein gesprochenes Urteil nicht nur einzelfallbezogen gilt, sondern allgemeingültige rechtsweisende Wirkung erhält, muss es ein BGH-Grundsatz-Urteil sein. Dann könnten alle betroffenen Kreditnehmer bankunabhängig die Bearbeitungskosten zurückfordern mit hoher Aussicht auf Erfolg.
Mit hoher Aussicht deshalb, weil aufgrund eines rechtsweisenden Grundsatzurteils die Wahrscheinlichkeit der Verweigerung eines Kreditinstitutes sinkt.
Im Streitfalle könnte ein Amtsrichter auch entgegen eines Grundsatzurteils entscheiden, da er nur dem Gesetz und seinem Gewissen verpflichtet ist und deshalb auch anders (aufgrund vielleicht einer besonderen Sachlage des bestrittenen Einzelfalls) als der BGH zuvor entscheiden darf.Leider stellen nicht alle Verbraucherschutzorganisationen und Medien die Sachverhalte korrekt dar, so dass daraus ein vermeintlich allgemeingültiges Recht entsstanden ist.
Man kann als Kreditnehmer nur prüfen, ob im eigenen Fall die Situation der abgestraften AGB und/oder Preis-Leistungsverzeichnisse vorliegt. Wenn ja, dann wird die Bank i.d.R. die Kosten erstatten. Oder sie hat eine extrem schlechte Rechtsabteilung, deren Mitarbeiter den Sachverhalt selber nicht durchblicken (häufig Sparkassen..).
Anderenfalls wird die Bank die Bearbeitungskosten nicht erstatten.Dazu kommt noch die reguläre Verjährungsfrist von 3 Jahren, d.h. unter Umständen vor 3 Jahren abgeschlossene Kredite (die vielleicht auch heute noch laufen), deren Bearbeitungskosten zu Beginn abgerechnet wurden, können vermutlich gar nicht mehr reklamiert werden.
Ich kenne mehrere Institute, die Bearbeitungskosten berechnen ohne sich auf solche monierten Klauseln stützen, darunter ein international tätiger Bankkonzern. Diese Institute weisen die Musterbrief-Forderungen mit eben besagtem Hinweis auf die nicht gesetzgebenden Einzelfallentscheidungen sowie die nicht vorhandenen bemängelten AGB/PreisLeistungsVerzeichnis-Klauseln zurück - Inklusive Hinweis auf das BGH-Urteil zugunsten von Bearbeitungskosten.
Wer die Kohle zurückkriegt, soll und darf sich freuen.
Aber viele Kreditnehmer werden auch genauso leer ausgehen.
kann nur raten, wenn die Klauseln den Anschein der bemängelten Sachverhalte aufweisen, sofort Kohle einfordern.Gruß Jostor
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Typisch Jostor, 2 Wochen gar nichts sagen und dann mit `nem Roman kommen...
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realmaster:
Meine Zeit ist zur Zeit etwas eingeschränkt, muss für ein paar Wochen den Haushalt alleine schmeissen, meine Frau ist nicht da, da bleibt wenig Zeit.Aber das Thema bearbeitungskosten nervt mich berufsbedingt seit Wochen, sodass ich da einschlägige Erfahrungen habe. und ein wenig Detailwissen. dazu kommt mein manchmal etwas zwanghaft wirkender Klugscheißmodus mit Turboboost
das dumme ist dann aber regelmässig, dass ich nicht klugschei...e, sondern dass ich es wirklich besser weiss. -
@Joster
Hast recht und genau deshalb sollte jeder seine Unterlagen mal Überprüfen oder zum Anwalt ,hat ja keiner Geld zu verschenken.
Auch wenn es dich oder andere berufsbedingt nervt. -
Zitat
Original von Import-Velo
Hört sich ja gut an, die Santander möchte nicht so recht, daher habe ich einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eingeschaltet, bin sehr zuversichtlich!Im Januar2013 wird voraussichtlich der Gerichtstermin sein!
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Jetzt ist es Januar und gibts was Neues auf dem Gebiet?
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Ich habe ein Schreiben meiner Anwaltskanzlei mit u.a. folgendem Inhalt erhalten:
Zitat
...Die Gegenseite hat die Rückzahlung Ihrer Darlehensbearbeitungsgebühren abgelehnt. Wir werden die Bank nicht erneut mahnen, da wir das als aussichtslos ansehen. Es bleiben folgende Möglichkeiten:1.) Die Klage wird eingereicht, allerdings würden wir bei nicht rechtschutzversicherten Mandanten bis Juli oder August warten. Wir haben zum Ende letzten Jahres ein Vielzahl von Klagen in Fällen eingereicht, bei denen die Verjährung drohte, deren Ausgang würden wir zunächst abwarten und dann ungefragt wieder auf Sie zukommen. Wenn Sie möchten, klagen wir natürlich auch sofort.
2.) Falls Ihnen das Risiko zu hoch ist, vermitteln wir Ihnen einen Investor, der Ihre Forderung gegen einmalige Abfindungszahlung am 30.9.2013 in Höhe von 25 % der Bearbeitungsgebühr abkauft, falls Sie ansonsten den Anspruch verfallen lassen würden.
3.) Von einem weiteren Verfolgen der Ansprüche wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen ( die Kostenpauschale von 25 € wird erhoben)...
Ich habe mich für Option 1 entschieden, da ich keinen Rechtschutz habe, warte ich bis Juli/August auf die bis dahin erstrittenen Urteile der Rechtsanwaltskanzlei.
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Nein nichts Neues an der Front
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Ehe sich da wirklich was tut wird denk ich noch eine gewisse Zeit vergehen. Das dauert doch immer alles recht lange
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Klage wurde am 22.02. eingereicht.
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