Hallo Hornochse,
da fehlen sicherlich noch die Reifendruck-Sensoren?!?
Die Felgen kommen mit einer ABE: "Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich." Also nur ABE mitführen.
So lange es bei den genannten 225/45R17 Reifen bleibt, kann diese Kombi direkt gefahren werden.