Hallo Leute,
wie in einem thread schon besprochen gibt es die sogenannten mietwagen mit 3 jahren garantie und die frage ob es dann durch zulassung auf privatperson dann wieder 5 jahre sind abzüglich der zeit als mietwagen.
genau so ein fahrzeug haben wir uns diese woche gekauft.
i40cw 1,7crdi 5 star edition EZ 28.12.2012 mit knapp 24000km.
Nun warten wir noch bis Papiere vollständig sind und dann durch zulassungsservice das gute stück auf mich zugelassen wird(wird wohl ende des jetzigen monats soweit sein)
Nun es war hier die rede von 1mal im jahr tüv für mietwagen/taxis.
Das komische ist unserer hat noch tüv bis 12/2015 und laut aussage des verkäufers endet die garantiezeit 12/2017!
Also warum wurde unser als mietwagen in dem verbindlichen bestellformular für gebrauchtwagen beschrieben undganz unten der zusatz "laufende werksgarantie bis 2017 eingetragen?
Müsste dieser nicht schon 28.12.2013 tüv fällig gewesen sein?Weil er hat allerdings scheinbar doch 3 jahre tüv also 28.12.2012-28.12.2015
Ist es kein Mietwagen oder wie muss ich das nun verstehen?
wäre euch echt dankbar für hilfe!
Gruß Lars