(Typ IA) Kennzeichenbeleuchtung

  • Hallo ich suche LED kennzeichenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen für den neuen i10 .

  • Das ist so eine Sache mit der LED-Beleuchtung. Es heißt: Der Einsatz ist nicht erlaubt im Bereich der StVZO.


    Im Innenraum dagegen ist fast alles möglich, solange die Beleuchtung nicht den Straßenverkehr gefährden oder so. Aber der Außenbereich? Geht nur ohne Genehmigung. Oder du musst dir ein Fahrzeug mit zugelassenen LEDs kaufen. Aber du kannst ja mal bei: LED Kennzeichenbeleuchtung für Hyundai i10.


    Ach ja, herzlich Willkommen.


    Gruß vom Dirk

  • Das ist so eine Sache mit der LED-Beleuchtung. Es heißt: Der Einsatz ist nicht erlaubt im Bereich der StVZO.


    Einfacher Tausch der Lampen gegen LED ist in der Tat nicht erlaubt. Die Beleuchtungseinheit muss immer komplett getauscht werden (Lampen und Fassungen) und die neue Einheit muss dann natürlich auch über die ECE-Genehmigung oder das E-Prüfzeichen verfügen.


    Vielleicht passt ja sowas an den i10: https://www.conrad.de/de/kennz…led-universal-841111.html


    BTW: Ich habe jetzt bei der Probefahrt nicht darauf geachtet - aber wo liegt das Problem mit der originalen Beleuchtung? Die paar Watt Leistungseinsparung sind doch sicher nicht der Grund für den Tausch - oder?


    Maat et joot un bess demnähx
    Volker

    --
    Was nützt ein Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer sitzt?

  • Nein um die Ersparnis geht es mir nicht. Finde das weiße Licht einfach nur schöner. Ich weiß, dass die einfachen LED Sofitten nicht erlaubt sind, deswegen suche ich die komplette Kennzeichenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen, bin aber bis jetzt leider noch nicht fündig geworden.

  • So nach langem hin und her habe ich mir jetzt die led kennzeichenbeleuchtung für den i20 bestellt und siehe da sie passt . Kostenpunkt ca 20 Euro . Also wer eine haben möchte einfach die für den i20 bei ebay bestellen . Komplettes Modul keine sofitten.

  • Nach welchem Plattformkürzel muss man denn beim i20 suchen, damit es beim i10 IA passt?

    StGB § 328 Absatz 2. Nr.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

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