@Ersttäter
Und das bedeutet in der Praxis dann tatsächlich, dass man als Kunde nach 6 Monaten nachweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. In der Praxis ohne Gutachter aussichtslos. Daher ist die Gewährleistung nach 6 Monaten eigentlich sinnlos für den Endkunden. Innerhalb der ersten 6 Monate muss dies der Händler nachweisen. Das ist die sog. Beweislastumkehr nach sechs Monaten
tom
Es ist wahr. Glaub mir. Habe beruflich damit zu tun. Und ja richtig. Wenn Hyundai die Garantie ausschließt, hast du tatsächlich nur die gesetzliche Gewährleistung, keinerlei Garantie. Und die Gewährleistung nur bei deinem EU Händler....