Zitat
Original von trajet
So wie ich nachlesen konnte, hast Du ein EU-Fahrzeug, somit kostenoptimiert und möchtest nun den vollen Hyundaiservice. Wenn das mal gut kommt... Ich wünsche es Dir.
Ich kann es langsam nicht mehr hören.
Klar muss jeder versuchen sein Auto so günstig wie möglich zu kaufen ohne dafür irgendwelchen repressalien von Werkstätten ausgesetzt zu sein. Ich kenne jedenfalls keinen der so viel Geld hat, dass es ihm egal ist ob sein Neuer 3000-4000€ teurer ist als nötig.
Schließlich wird jedes Fahrzeug bei Hyundai gebaut, oder etwa nicht? Wenn ich aufrgrund geltendem Steuerrecht innerhalb Europas günstiger an ein Fahrzeug komme hat es mit dem Herstellungskosten nichts zu tun , einzig allein mit der Preisspanne der Händler oder der Besteuerung durch den Staat. Also was soll es irgendwelche Hyundaiwerkstätten kümmern wo mein Auto herkommt. Die sollten doch dankbar sein wenn man überhaupt zu ihnen kommt, schließlich verdienen sie doch auch an den Inspektionen. Müssen muß ich jedenfalls nach neuem EU Recht überhaupt nicht in eine Vertragswerkstatt !!!!!
Abgesehen davon würde mich mal interessiern wo die Mitarbeiter von Hyundai ihre Autos kaufen würden, wenn sie nicht einen internen Mitarbeiterrabatt erhalten würden?
Ich bin ganz normal zu einem ansässigen Hyundaihändler gegangen und habe mein Fahrzeug dort vorgestellt. Serviceheft und KFZ,-Schein vorgelegt , damit war mein Fahrzeug für zukünftige Inspektionen und evtl. Garantiefälle angemeldet. No Problem!
Selbst HMD hat damit kein Problem, da ich auf meine Frage vor dem besuch bei meiner neuen Hyundaiwerkstatt diesbezgl. eine Anfrage gestellt hatte. Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxx,
besten Dank für Ihre Anfrage vom 10. Mai 2012. Dass Sie sich für einen Hyundai i30 entschieden haben, freut uns.
Ihre Fragen können wir wie folgt beantworten:
• Damit an Ihrem Hyundai i30 ein Garantieabgleich erfolgen kann, bitten wir Sie uns eine Kopie der Garantieurkunde aus Ihrem Garantie- und Serviceheft sowie eine Kopie Ihres Kraftfahrzeugscheins zu senden.
Außerdem benötigen wir noch den Namen des betreuenden Hyundai Vertragspartners Ihrer Wahl.
• Die erste Wartung nach 30.000 km oder nach 1. Jahr, gerechnet ab Datum der Erstauslieferung bzw. der Erstzulassung durchzuführen ist.
Alle folgenden Wartungen sind nach 30.000 km oder 1 Jahr nach der vorangegangenen Wartung, je nachdem was zuerst eintritt, durchzuführen.
• Da die Hyundai Motor Deutschland GmbH aus vertragsrechtlichen Gründen keine Direktverkäufe an Endverbraucher tätigt, können wir Ihnen leider keine Bedienungsanleitung zur Verfügung stellen.
• Eine deutsche Bedienungsanleitung für Ihren Hyundai i30 können Sie ausschließlich bei einem Hyundai Vertragspartner gegen Berechnung bestellen. Gerne senden wir Ihnen eine Auflistung deutscher Hyundai Vertragspartner als Datei.
• Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich die Bedienungsanleitung für den Hyundai i30 im Rückstand befinden. Der genaue Zeitpunkt, ab wann die Bedienungsanleitungen ausgeliefert werden, steht noch nicht fest. Sobald wir Informationen bezüglich der Auslieferungstermine haben, melden wir uns bei Ihnen.
Gerne gaben wir Ihnen Auskunft
Mit freundlichen Grüßen
Hyundai Motor Deutschland GmbH
Nirgends kann ich lesen, dass mir Hyundai schreibt: "Du böser Bube hast dein Auto nicht in Deutschland bei einem ansässigen Händler gekauft , nun seh mal zu wie du klar kommst".
Auch die Frage nach der dtsch. Betriebsanleitung ist zu meiner Zufriedenheit beantwortet und gleichzeitig dadurch die Aussage meiner neuen Hyundaiwerkstatt bestätigt worden, denn das gleiche sagte die mir auch.
Also Schluß mit bangemachen der User bzgl. der EU Fahrzeuge, ist doch alles quatsch!