lass ihn den 90er Service machen.
Im wesentlichen Unterscheidet er sich nicht vom 30er Service.
Du sparst dir die Aufregung und der Händler hat recht.
Unterm Strich, wenn du Hyundai fragen würdest, bekäme der Händler eh recht, da die "Pflicht" die Wartungen durchzuführen ab Auslieferung beginnt. Und die Ist wenn ich es richtig deute, eben schon ein Jahr vor deinem Kauf gewesen.
Pflicht im Sinne von Garantieerhalt. Du musst im Grunde selbstverständlich gar nix, aber dann geht auch die Garantie flöten.
Obendrein...
Ein deutscher Händler kennt sich mit Glück mit den für deutsche FAhrzeuge geltenden Regularien aus.
Ja, auf dem Papier gilt, was im Bestimmungsland verordnet ist, in deinem Fall also für Frankreich 24/30.000km etc.
Aber muss jeder Händler alle Bestimmungen für alle erdenklichen Länder aus dem FF kennen?
Ich sage, nein.
Du kannst mit ihm in Ruhe das Gespräch suchen, du kannst auch Hyundai kontaktieren, aber unter dem Strich ist das von oben geschriebene der einfachere Weg...
Mit Pech findet der Händler bei der Inspektion etwas, was normalerweise die Garantie abdecken würde, und Hyundai verweigert die Abwicklung, weil du 12 Monate zu spät zum Service kommst. Da ist dann ein freundlich gestimmter Händler Gold wert.
vb