Beiträge von Diesel-Dussel

    Ja, genau. Grundsätzlich gilt immer genau die Garantie die es in dem Land gibt, für dessen Markt der Wagen vorgesehen war. Sollte der Hersteller / Importeur dort andere Garantien als hier haben, gilt diese andere. Die Bedingungen können dabei durchaus auch mal besser als hier sein: Unser i20 muss gemäß Serviceheft zum Erhalt der Garantie nur alle zwei Jahre und nicht jährlich zur Inspektion wie das beim deutschen Modell der Fall ist.


    Die Garantie die es im jeweiligen Land gibt kann von Hyundai innerhalb Eurpoas nicht verweigert werden, das wäre ein klarer Rechtsbruch. Deshalb haben sich die schlauen Köpfe bei Hyundai eine Klausel ausgedacht um quasi am geltenden Recht vorbei den EU-Fahrzeugen doch die Garantie zu entziehen: Die Garantie gilt nur dann, wenn der Kunde auf den der Wagen zuerst zugelassen wird das Auto selber beim Vertragshändler gekauft hat. Gab es vor der ersten Zulassung noch einen Zwischenhändler, gilt die Garantie nicht. Das mit dem Zwischenhändler ist aber der typische Fall beim Kauf eines Autos bei einem EU-Händler.


    Die EU-Händler haben aber auch eine Möglichkeit die Klausel von Hyundai zu umgehen: DIe Autos werden vor dem Verkauf zugelassen. Die Garantie gilt dann weil der erste eingetragene Halter das Auto beim Vertragshändler gekauft hat (bei Zulassung auf den Zwischen-/EU-Händler) oder sogar selber der Vertragshändler ist (bei Zulassung auf den Hyundai-Händler im Land XY).


    Hyundais wird man in den nächsten Jahren vermutlich kaum noch als "normale" EU-Fahrzeuge bekommen, sondern nur noch als ausländische Tages- oder Kurzzulassungen. Steht das Auto z. B. ein halbes Jahr auf dem Hof des Händlers ist dann halt schon ein halbes Jahr Garantie abgelaufen, aber die Garantie gilt ansonsten ganz normal. Ganz genau so, wie man es von inländischen Tages- oder Kurzzulassungen kennt.


    Um endlich mal wieder zum Topic zurück zu kommen: Der Wagen den der TE gekauft hat war wie er schreibt im April schon 18 Tage auf eine deutsche Firma zugelassen. Wenn - was wahrscheinlich ist - diese Firma den Wagen beim Tschechischen Vertragshändler gekauft haben sollte gilt für den Wagen seit April die Garantie wie sie in Tschechien üblich ist. Und das bedeutet 5 Jahre Garantie.


    Gruß Michael

    Zu solchen Fragen gibt es entsprechende Musterurteile. Alles, was vom Hersteller/Importeur beworben wird braucht nicht nochmals im Kaufvertrag zu stehen, das gilt auch so als zugesicherte Eigenschaft. Das gilt für die Garantie, den Verbrauch, die Ausstattung u. ä. m..


    Schwierig wird die Geschichte wenn aktuell ein EU-Importeur über einen Hyundai behauptet, dass die 5-Jahres-Garantie uneingeschränkt gelten würde. Da ist der im Falle eines Falles zu verklagende Vertragspartner der EU-Importeur. Da hat der Käufer dann ganz schnell das klassische Problem: Steht das mit der Garantie nicht im Kaufvertrag und der Händler bestreitet das zugesagt zu haben, dann ist das die bekannte Geschichte: Vor Gericht und auf hoher See... Da hängt ein Rattenschwanz an Ärger und offenen Fragen dran.


    Deshalb würde und werde ich aktuell keinen Hyundai mehr kaufen. Allerdings gar keinen, auch keinen für den deutschen Markt vorgesehenen. Denn egal wie groß und mächtig ein Weltkonzern wie Hyundai auch sein mag, es kann nicht sein dass Hyundai mal eben für sich den europäischen Binnenmarkt abschafft, weil Hyundai meint Gesetze nicht einhalten zu müssen oder mit juristischen Tricks umgehen zu können.


    Bei den Abgasen regen sich - zu Recht! - alle über die Dreistigkeit der Konzerne auf, bei der Garantie wird dagegen über Geschenke palavert als ob die Garantie eine kostenlose Scheibe Wurst für das kleine Kind beim Metzger wäre. Nein, eine Garantie hat für den Käufer einen hohen wirtschaftlichen Wert und das wissen Händler und Käufer und berücksichtigen das natürlich bei den Preisverhandlungen.


    Gruß Michael

    Ich werde Eure Kommentare nicht werten oder weiter kommentieren, aber für alle anderen möchte ich beschreiben, was ich gerade gemacht habe: Ich habe die Worte "Garantie" und "einklagbar" bei Google eingegeben. Schon das erste Ergebnis ist interessant: https://www.deutsche-anwaltsho…vilrecht/garantieleistung Da sind anders als hier Fachleute für den Inhalt verantwortlich. Und was lesen wir da? "Wird eine Garantie versprochen, so ist diese (unabhängig von der Gewährleistung) auch einzuhalten. Der Kunde kann die Garantieleistungen auch einklagen."



    Gruß Michael

    Nanu? Da fehlt ein Posting von mir. Also nochmals: Was J-2 Coupé im Posting #23 schreibt ist dreist, frech und vor allem falsch, denn ich habe nie behauptet es würde niemals Dieselfahrverbote in Deutschland geben. Ich bin wie vielfach geschrieben gegen diese Fahrverbote, die weder gerechtfertigt sind noch den Nutzen haben, der sie angeblich notwendig macht - das ist aber etwas ganz anderes. Wir können sicher sein, es werden in vielen Städten noch diese Fahrverbote kommen.


    Gruß Michael


    P.S.: Natürlich ist das in diesem Thread OT, aber J-2 Coupés Märchen im Posting #23 ist es ja auch. Außerdem ist sein Posting beleidigend, also muss ich das auch richtigstellen können.

    Du meinst die Sachmängelhaftung, die bei Neuwaren 24 Monate und bei gebrauchten Waren mindestens 12 Monate beträgt. Die muss der gewerbliche Verkäufer dem Endkunden gegenüber gewähren.


    Gruß Michael

    Dann ist es auch nur freiwillig dass Dein Auto Alufelgen statt Stahlfelgen hat, wenn Du einen Kaufvertrag über ein Auto mit Alufelgen gemacht hast? Leute, was habt Ihr für Ideen?


    Man kauft ein Auto mit bestimmten zugesicherten Eigenschaften. Also mit Garantie und mit Alufelgen. Das macht rechtlich keinen Unterschied. So wie man die fehlenden Aluräder einklagen kann, kann man auch die Garantie einklagen, wenn sie entgegen der Garantiebedingungen verweigert wird.


    Es ist etwas ganz anderes, was in der Garantie steht. Da kann sich ein Hersteller oder Importeur alles mögliche ausdenken und festlegen. Keine Garantie? 3 Jahre Garantie aber nur auf den Motor? 10 Jahre Vollgarantie? Völlig egal. Aber diese Garantie wird sozusagen als virtuelles Ausstattungsmerkmal des Autos mit gekauft. Wie die Aluräder. Und ist dann natürlich auch einklagbar, wenn sie nicht erfüllt wird.


    Das Problem ist, dass Hyundai auf die Idee kam in die Garantiebedingungen reinzuschreiben dass die Garantie nur greift wenn das Auto nicht vor dem Verkauf an den Endkunden zunächst vom Vertragshändler irgendwo in Europa an einen anderen Händler verkauft wurde, der das Fahrzeug zum Weiterverkauf ohne Zulassung erworben hat.


    Unser i20 ist ein EU-Import, hat aber noch nicht diese Klausel in den Garantiebedingungen. Würde jetzt Hyundai eine Garantiereparatur verweigern, dann könnten wir ganz normal dagegen klagen. Weil in unserer Garantie steht: "Auto kaputt in Europa? Jeder Vertragshändler in Europa muss helfen. Für lau.".


    Bei den aktuellen EU-Fahrzeugen steht aber etwas anderes in den Garantiebedingungen. Sinngemäß: "Du nix gekauft von Vertragshändler? Du nix Reparatur für lau!". Wenn man diese Klausel in den Garantiebedingungen hat, dann ist das auch so. Nix Reparatur für lau. Hat schließlich Hyundai auch nicht versprochen.


    Also: Man kann alles einklagen, was einem Kauf zugesichert wurde. Egal ob Garantie oder Alufelgen.



    Gruß Michael

    Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, und kann nicht gerichtlich eingeklagt werden

    Blödsinn. Natürlich kann eine Garantie eingeklagt werden. Sie ist Vertragsbestandteil beim Kauf. Und sie kann auch übertragen werden, so wie das Eigentum am Fahrzeug übertragen werden kann.


    Die Garantie ändert sich aber nicht wenn das Fahrzeug in einem anderen Land als vorgesehen verkauft wird! Nur weil das tschechische Auto jetzt in Deutschland zugelassen ist gelten nicht die Garantiebedingungen von Hyundai Motor Deutschland GmbH sondern weiterhin die von Hyundai Motor Czech s. r. o.. Stehen in den Bedingungen irgendwelche Klauseln zum Vertriebsweg, dann gelten diese so wie sie in den Garantiebedingungen stehen(*).


    Durch die Zulassung auf den Händler vor dem Verkauf greift die Anti-Binnenmarktsklausel aber nicht, womit der Wagen die normale 5-Jahres-Garantie ab Erstzulassung April haben sollte. Sollte, weil auch andere Details die Garantie aushebeln könnte. Aber das fällt alles unter die Garantiebedingungen! Das ist exakt genauso wie wenn die vorgesehenen Inspektionen nicht gemacht werden. Auch da gilt die Garantie, nur greift sie nicht. Steht halt so in den Garantiebedingungen: Nix Inspektion => nix kostenlose Reparatur wenn putt!


    Gruß Michael


    (*) Sie gelten erst einmal wie jede andere beliebige Vertragsvereinbarung. Allerdings sollen die Klauseln nach Meinung einiger Fachleute gegen geltendes EU-Verbraucherschutzrecht verstoßen. Für den normalen Verbraucher ist das aber eine Taube auf dem Dach, die dort noch sehr lange sitzenbleiben dürfte... Also nix mit Taubenbraten...

    Das mit den 18 Tagen spricht eher für die ganz normale Garantie. Der Grund ist, dass nach den neuen Hyundai-Garantien das Auto nicht vor der Zulassung über einen weiteren Händler verkauft worden sein darf. Dann, aber nur dann entfällt die Garantie. Wenn der Wagen aber vom Erstkäufer zugelassen und wieder abgemeldet wird, dann gilt die Garantie und die geht natürlich beim Verkauf auf den nächsten Käufer - in diesem Falle Dich - über.


    Was geklärt werden muss ist die Frage des Service-Heftes. Wenn es das in Papierform gab, wird es sich sicher anfinden. Sollte es dagegen wie schon in den Niederlanden ein digitales Service-Heft geben, dann lässt sich das genauso klären. Um es den deutschen Vertragshändlern im Falle eines Garantiefalles leichter zu machen solltest Du alle Inspektionsrechnungen aufheben und Kopien davon dem Händler vorlegen der ganz altmodisch Papierbelege möchte.



    Gruß Michael

    Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen! Fakt ist, es gilt die Garantie so wie sie in dem Land gilt für die der Wagen vorgesehen war. Für Dein Auto gelten also die Bedingungen wie in CZ. Das Serviceheft ist übrigens ein Dokument das zum Fahrzeug gehört. Ein Fahrzeug, ein Serviceheft. Sofern in CZ die Servicehefte wie in Deutschland noch in Papier ausgegeben werden, wird Dir Dein Händler das Servieheft vermutlich tatsächlich besorgen können. Er muss dafür halt den Händler aus CZ ansprechen und sich das Serviceheft nachliefern lassen. Das das verspätet nachgeliefert wird ist nicht ungewöhnlich. Sollte in CZ wie in den Niederlanden schon auf das digitale Serviceheft umgestellt worden sein, dann sind die Daten bei Hyundai CZ erfasst. Alles halb so wild. Aber jetzt wird es kompliziert:


    Hatte Dein Auto beim Kauf schon eine Erstzulassung in CZ oder bist Du in Europa der erste Halter? War das Auto in CZ zugelassen, dann hast Du einen normalen Gebrauchtwagen gekauft, der mit 99 % Sicherheit auch 5 Jahre Garantie ab Erstzulassung hat. Die geht aus dem Serviceheft hervor. War das Auto neu und Dein Händler war nur Vermittler hast Du 5 Jahre Garantie als Käufer beim CZ-Händler. Letzte Möglichkeit: Das Auto war neu, Du bist erster Halter, aber der CZ-Händler hat den Wagen an den EU-Händler verkauft, von dem Du das Auto gekauft hast. Dann ist die Garantie im Eimer weil Hyundai das inzwischen in ganz Europa in den Garantiebedingungen so vorsieht. Die Klausel widerspricht zwar nach Meinung vieler Fachleute europäischem Recht, aber bis das auf dem Klageweg durchgefochten ist ist ein evtl. defekter Hyundai schon durchgerostet... Mit anderen Worten: Keine Garantie. Punkt.


    Die Sachmängelhaftung kannst Du bei Deinem Händler beanspruchen, sie gilt 24 Monate, davon ist der Händler (Deiner! Mit Hyundai hat das nichts zu tun!) die ersten sechs Monate beweispflichtig, danach Du. Im Klartext bedeutet das, dass Du sechs Monate ziemlich sicher sein kannst bei evtl. Mängeln kostenlos Ersatz zu bekommen (Ausnahme: Der Händler macht nächsten Monat pleite, dann ist schon nächste Monat Schluß mit der Sachmängelhaftung). Nach den sechs Monaten kann sich der Händler bei jedem Mangel dumm stellen und Dir vorwerfen irgendwas falsch gemacht zu haben. Auch da kannst Du dann klagen bis zum Sanktnimmerleinstag... Stichwort Beweislast. Du mußt beweisen, dass der Fehler bei Übergabe schon bestand oder angelegt war. Kannst Du aber nicht, das kann meist auch kein Sachverständiger. Also hast Du vor Gericht keine echte Chance. Die 18 Monate nach den ersten sechs Monaten besteht die Sachmängelhaftung nur auf dem Papier. Ein reiner - zahnloser! - Papiertiger.


    Meine Empfehlung: Keine Hyundai-Neuwagen kaufen! Es gibt die jeweiligen Parallelmodelle von Kia in identischer Qualität zu vergleichbaren Preisen, aber mit 7 Jahren Garantie. 7 Jahre oder ein halbes Jahr. Für mich wäre die Entscheidung klar.


    Ich will Dich nicht kritisieren, aber wenn man einen Neuwagen kauft klärt man doch auch solche Sachen wie die Garantie. War der so extrem günstig, dass Du unbedingt sofort kaufen wolltest oder wie kam es zu dem Kauf?



    Gruß Michael

    NotHelpless: Für oder gegen den Diesel geschrieben ist Mumpitz, mehr nicht. Man kann eine Meinung zum Diesel haben, kann das Konzept mögen oder nicht, kann den Kauf oder Verkauf für klug oder dumm halten - das gibt es so viele Meinugen wie Menschen. Du hast keine Meinung, zumindest äußerst Du keine, auch nach mehrfacher Aufforderung nicht. Du pöbelst bloß blöde rum. Der Diesel ist nicht tot im Sinne von hätte keine Marktbedeutung mehr und auch sonst ist er nicht tot.


    Außer Rudolf Diesel, der ist wie scrabb völlig richtig festgestellt hat tatsächlich tot. Übrigens sind seine Todesumstände nie ganz geklärt worden. Er ist bekanntlich vor etwa 105 Jahren im Ärmelkanal ertrunken. Es wird vermutet, dass er sich umgebracht haben könnte, weil er es nicht mehr ertrug, dass alle Welt seinen Motor ablehnte. Heute würde man wohl sagen, sie hielten den Dieselmotor für tot. Allerdings nur so lange bis Rudolf Diesel nicht mehr lebte. Plötzlich war der Dieselmotor alles andere als tot. Nun konnten andere kräftig dran verdienen. Genau die, die ihn lange für tot erklärten.


    Der Diesel ist tot. Schon seit mehr als 100 Jahren.



    Gruß Michael

    Weil du sie nicht zu interpretieren vermagst, soll ich sie dir jetzt erklären?

    Wieso erklären? Keines der Bilder hat irgendwas mit angeblich toten Dieseln zu tun. Das linke Bild ist eines wie man es aus der Politik kennt: "Wen würden Sie wählen wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre?" Typisch für diese Umfragen ist, dass sie niemals auch nur Ähnlichkeit mit dem tatsächlichen Wahlverhalten haben. Die Aussagekraft geht gegen Null. Dass sich zur Zeit wie immer wieder mal der Markt etwas verschiebt ist nicht neu und dass das angesichts der Verunsicherung der Verbraucher zur Zeit etwas stärker zum Nachteil der Diesel-Pkw geschieht ist nicht neu, das ist normal und das gibt es seit Jahrzehnten mal in diese und mal in die andere Richtung. Da ist nix mit tot.


    Das rechte Bild hat viel mit der Doppelzüngigkeit des Handels zu tun. Einerseits behauptet jeder Händler beim Ankauf von Dieseln dass diese ja viel weniger wert seien, verkauft sie aber nach wie vor mit dem schon immer üblichen Aufschlag für den Dieselantrieb. Ja, Diesel stehen einige Tage mehr bei den Händlern bis sie verkauft werden, aber dafür ist die Marge im Schnitt höher - so hoch wie lange Zeit nicht.


    Man hört und liest dazu gegenteilige Angaben. Es gibt Händler die faseln von unverkäuflichen Diselen und Gewineinbrüchen, andere berichten das genaue Gegenteil: Zur Zeit kann man sich an gebrauchten Dieseln nicht nur dumm, sondern dumm und dämlich verdienen. Was stimmt denn nun? Nun, ich denke da sollte man sich anschauen, wer was mit welchem Interesse erzählt und 1 und 1 zusammen zählen. Das Bildchen rechts sagt also in Sachen angeblich totem Diesel rein gar nichts aus. Wenn ich als Händler die Diesel mit locker 20 bis 30 % höherer Marge als beim Benziner noch nach nur 10 bis 20 % längerer Standzeit loswerden kann könnte ich nicht rechnen wenn ich sie mit geringerer Marge schneller abgeben würde.


    NotHelpless: Das nennt man argumentieren. Das ist das, was Du nicht kannst. Ob mangels geistiger Beweglichkeit oder nur mangels vernünftiger Argumente kann und will ich nicht beurteilen.



    Gruß Michael

    NotHelpless zu Deinem Posting #1 213:
    Hast Du eigentlich noch eine andere kaputte Schallplatte? Und zur Abwechslung mal so etwas wie Fakten? Dein dämlicher Dauerspruch entbehrt jeder Grundlage, sogar bei Dir selbst, Du hast an keiner Stelle auch nur ein Wort der Begründung zu Deiner unsinnigen und falschen Schlußfolgerung dass der Diesel tot sei geschrieben.


    Da könnte man genausogut hier dutzende immer gleiche Postings schreiben: "Der NotHelpless hat den IQ einer Tomate!" Ohne Begründung. Einfach so. Obwohl, das ist ein schlechter Vergleich, denn zu der These dass Du den IQ einer Tomate hast könnte man evtl. tatsächlich Argumente finden... Aber zum toten Diesel? Ist ein Antrieb tot, der evtl. von zuletzt um die 15 Millionen Pkw in Deutschland binnen weniger Jahre auf einen Anteil von 12 oder 13 Millionen sinkt? Eher nicht. Hinzu kommen noch die ganzen Nutzfahrzeuge, bei denen sich abgesehen vom statistischen Rauschen schlicht gar nichts ändert, da ist und bleibt der Diesel noch sehr lange nahezu alternativlos.


    Also spar Dir mal Deine dämliche inhaltsleere Monotonie und liefer zur Abwechslung eine BEGRÜNDUNG für Deine faktisch falsche Behauptung. Die zugegeben auch nicht ganz falsch ist, denn natürlich lebt weder ein Motor noch ein Fahrzeug noch eine Antriebstechnik. Die noch lange Zeit unverzichtbar ist. So, und jetzt Du! Aber bitte erstmals mit Inhalt, mit einem Argument. Ich glaube nicht, dass da etwas kommen wird, aber nun bist Du dran! Die Bühne ist frei, Du darfst nun begründen, warum der Diesel für Dich tot ist! Ich bin gespannt!



    Gruß Michael (der überzeugt ist, dass der Diesel für NotHelpless nur deshalb tot ist weil er sich wie ein Zwei- oder Dreijähriger seine Hände vors Gesicht hält)

    Was dieser NotHelpless hier treibt ist weder in irgendeiner Weise lustig, noch kann sein "Nänänänänäää..." die offenbar eh schon eingeschlafene Diskussion voran bringen. Fakten sind ihm vollkommen egal und wenn man andere ärgern kann...


    Fakt ist, der Marktanteil der Neuwagen mit Dieselmotor ist dabei deutlich zurückzugehen. Das war ohnehin überfällig, weil viele Verbraucher Diesel kauften obwohl diese für sie teurer waren, weil sich so ein Diesel halt auch sehr angenehm fährt. In den letzten 30, 40 oder 50 Jahren boomten die Diesel immer wieder und der Markt schrumpfte auch immer wieder mal. Wie es zur Zeit auch der Fall ist. Aber deshalb wird der Diesel in den nächsten Jahren nicht sterben und er ist schon gar nicht bereits "tot".


    Gruß Michael

    Wäre mal interessant zu erfahren welche Rückschläge im Leben (evtl. im Eheleben?) NotHelpless mit seinen inhaltslosen Provokationen kompensieren will. So penetrant wie er hier pöbelt muss der Frust bei ihm sehr tief sitzen.


    Gruß Michael

    Etwas, das bei der Benzin-/Diesel-Diskussion gerne übersehen wird ist der mögliche Kraftstoff. Wer mit den Ressourcen nachhaltiger umgehen will wird beim Benzin auf Ethanol setzen müssen. Im normalen Benzin mit dem Namen Super ist um die 5 % Ethanol enthalten, E10 hat 10 %, E 85 85 %. Die Herstellung bindet allerdings landwirtschaftliche Nutzflächen und ist umweltpolitisch kritisch zu sehen.


    Einen Diesel kann ich dagegen auch mit synthetischem Kraftstoff aus Abfällen fahren. Statt wie in Kölns Luxuskaminofen die Abfälle zu verbrennen (einer völlig überdimensionierten Müllverbrennungsanlage für deren Betrieb Müll hinzu GEKAUFT werden muss), kann man diese auch relativ einfach in einen motortauglichen Kraftstoff für Diesemotoren umwandeln.


    Ich bleibe dabei: Zur Zeit geht es nur um einen schnelleren Austausch der Fahrzeuge. Die Endkunden sollen mehr Neufahrzeuge kaufen. Es geht um die Wirtschaft, nicht um die Umwelt. Wer die Umwelt im Auge hat wird im Augenblick und wohl noch recht lange nicht auf den Dieselmotor verzichten können. Je nach Entwicklung des Weltmarktes für Öl ist ein neuer Dieselboom in einigen Jahren alles andere als unwahrscheinlich.



    Gruß Michael

    Was ich nicht verstehe ist nicht das Umgehen der gesetzlichen Vorgaben, was ich nicht verstehe ist das Wie und das Warum. Nach dem Regelwerk legale Abgasreinigungssysteme sind beim tatsächlichen Schadsoffausstoß teilweise deutlich schlechter als die von VW entwickelten Antriebe. Es wäre sicher auch für VW leicht machbar gewesen - wie es die meisten Hersteller machten - die legalen Lücken in Scheunentorgröße zu nutzen. Die bösen VWs sind im Vergleich zu vielen Mitbewerbern vergleichsweise gut.


    Dass besonders die Euro V ein Witz ist, eine reine Shownummer, wusste jeder mit geringsten Branchenkenntnissen und jeder, der zumindest ein mittelmäßiges Verständnis der Technik mitbrachte.


    VWs eigentliche Sünde ist die Überheblichkeit. Objektiv gesehen sind die Stickoxide kein Problem, zumindest kein gesundheitliches. Aber VWs Führung war wohl der Meinung dass so eine Lachnummer wie die Euro V nicht ernst genommen zu werden braucht. Was in Sachen Umweltbelastung sogar stimmte, aber in einer funktionierenden Demokratie darf es keine Konzerne geben, die frei entscheiden ob ein Gesetz sinnvoll ist und beachtet wird oder unsinnig und deshalb ignoriert werden darf. Da hat sich VW zu viel herausgenommen.



    Gruß Michael