Beiträge von Hase

    Der Vertrieb erfolgt offensichtlich aber allein über die eigene Website?


    Tante Google wirft nämlich bei Eingabe der jeweiligen Bestellnummer allein deren Webshop aus ....

    Wenn ich nun als Kunde nach erfolgter Reparatur eine Veränderung im Fahrverhalten / Geradeauslauf / Lenkradstellung bei Geradeausfahrt / auffälligen Reifenverschleiß feststelle komme ich um eine Fahrwerksvermessung und ggf. -Einstellung nicht herum (wahrscheinlich auf eigene Kosten).

    Nun glücklicher Weise ist dies derzeit bei dem betreffenden i40 (Premium, 17 " Reifen), an dem die genannte Garantiearbeit vorgenommen wurde, nicht notwendig, da alles so wie vorher ist und er satt auf der Straße liegt und der Geradeauslauf unauffällig ist.


    Im Gegensatz dazu ist jedoch unser anderer i40 (i-catcher, 18" Reifen) im Alltag, wie ich nun vor Kurzem selbst feststellen musste, sehr leicht aus der der Spur zu bringen und jede Unebenheit der Fahrbahn bringt ihn vom Geradeauskurs ab. Die Inspektion im März ergab keine Auffälligkeiten nach Aussage unseres Freundlichen.
    Könnte also eine Fahrwerksvermessung ggf. bei letzterem Fahrzeug angeraten sein?


    Nochmals zurück zu den Bremsen der HA bei Fremdwerkstätten: Wenn tatsächlich der hintere Querlenker aus- und eingebaut werden muss zwecks Wechsel der Bremsscheiben, welche Fremdwerkstatt sieht in der Praxis bei Angebotserstellung tatsächlich in die Reparaturleitfaden von HMD, wenn diese überhaupt zu Verfügung stehen? Wird damit nicht die Überlegung, tatsächlich bei einer Fremdwerkstatt ein Angebot einzuholen, ad absurdum geführt?


    Viele Grüße

    Hallo FranzJosef!


    Selten habe ich hier derart qualifizierte und ausführliche Antworten gesehen!
    Vielen Dank!
    :prost:


    Bzgl. der Achsvermessung bringst Du mich allerdings auf etwas:
    Vor kurzem wurde am selben i40 von uns ein(!) Achsschenkel (also nur auf einer Seite) auf Garantie erneuert, da "Geräusche" aus Richtung der HA insbesondere beim Bremsen kamen.
    Offensichtlich - wir sind noch in der Testphase - scheint das Problem damit tatsächlich behoben.


    Auf ausdrückliche Nachfrage meinerseits, ob denn bei dieser Reparatur nicht ggf. die Achsgeometrie verstellt werden würde und somit auf Garantie auch eine Achsvermessung durchgeführt werden müsse, verneinte dies der Servicemitarbeiter bzw. lehnte dies kategorisch ab.


    Ist dessen Aussage richtig?
    Gibt es hierzu ggf. auch Informationen, ggf. von HMD selbst in den Reparaturleitfäden?


    Zurück zum Bremsscheibentausch an der HA:
    Verstehe ich Dich also richtig, dass bedingt durch den Ausbau des hinteren Querlenkers es eigentlich angeraten erscheint, eine Achsvermessung mit in Auftrag zu geben?


    Falls ja:
    Gibt es bei der Angebotsanfrage der Dienstleistung "Achsvermessung" etwas von meiner Seite zu beachten oder zu berücksichtigen? In welcher Preisregion bewegt man sich da?
    Oftmals gibt es ja auch "Sonderangebote" von Werkstattketten zum Beispiel ... Allerdings bin ich eigentlich kein Freund von denen.
    Oder sollte das auf jeden Fall die Werkstatt direkt mitmachen, die auch die Bremsen an der HA macht? Wäre sicherlich von der Praxis her, denke ich, zweckmäßig, wird aber ggf. nicht preislich unbedingt mit einem "Sonderangebot" mithalten können, oder?

    Hallo FranzJosef!


    Vielen Dank für die qualifizierte, ausführliche und freundliche Antwort!


    Bin schon in Versuchung zu fragen, wo Dein Standort ist und wann Du Zeit hast .... :blume:


    Ja, vor allem die hinteren Bremsscheiben sollen getauscht werden, da diese nicht nur schlimm aussehen, sondern nach meinem Gefühl beim Bremsen einen "pulsierenden" Eindruck hinterlassen, was dann meinen Puls wiederum beschleunigt .... Ich muss mal nachschauen, ob der Vorbesitzer des Wagens OE Teile hat einbauen lassen und wann das war.


    Bzgl. des passenden und notwendigen Diagnosetesters, hab ich mir das schon gedacht.
    Wie sieht das Geschäftsmodell denn bei den Herstellern dafür aus?
    Muss das "Paket Hyundai" bei denen von den Werkstätten extra und getrennt erworben / freigeschaltet werden?

    Hallo zusammen!


    In der nächsten Zeit sind wohl mal die Bremsen auf der HA fällig.
    Nun hat ja der i40 die wunderbare elektr. Handbremse, die es angeblich notwendig macht, bei Arbeiten die Zangen zurück fahren zu lassen über die OBD.


    Welche Werkstätten -außer den Freundlichen mit ihren freundlichen Preisen- können das?
    Welche Werkstatt OBD Software muss vorhanden sein, dass diese Funktion ansteuerbar ist?
    So könnte man Werkstatt xyz anrufen und fragen, ob sie über die Software bzw. das System abc verfügen ...


    Wäre nett, wenn Ihr hier mal Eure Erfahrungen beschreibt.

    Hallo zusammen!


    Man sieht ja "überall" die Werbung für Sonderangebote der Werkstätten zur Durchführung des Klimaservice, so natürlich auch bei unserem Freundlichen.
    Bekanntlich ist ja die Wartung und Prüfung der Klimaanlage nicht Inhalt einer turnusmäßigen Inspektion, weshalb es also auf die Initiative des Halters eines KFZ ankommt.


    Ich habe bereits ein breites Spektrum an Meinungen zu hören bekommen:
    Das ging von "Auf jeden Fall machen lassen, da bei einer Gas leeren Anlage die Gefahr besteht, dass der Kompressor wegen mangelhafter Schmierung festgeht." bis "Alles Abzocke. Es reicht zur Werkstatt zu fahren, wenn die Klimaanlage nicht mehr auf Leistung kommt. Ansonsten: Pollenfilter wechseln, das reicht. "


    Was ist eigentlich technisch gesehen tatsächlich sinnvoll in dieser Hinsicht durchführen zu lassen?
    Was meint Ihr dazu?
    Welche konkrete Leistung der Werkstatt sollte bei einem "Klimaservice" auf jeden Fall enthalten sein?

    Nun sollen ja bekanntlich die berüchtigten Umweltzonen um die sog. Blaue Plakette noch in diesem Jahr erweitert werden, wobei die Politik und Umweltverbände davon ausgehen, dass Umrüstlösungen für Dieselfahrzeuge, die nicht bereits in Euro 6 eingestuft sind, seitens der Autohersteller angeboten werden.


    Gibt es seitens HMD dazu eigentlich bereits irgendeine offizielle Stellungnahme?
    Die Masse der Dieselfahrzeuge von HMD dürfte auf den Straßen ja doch allenfalls mit Euro 5 unterwegs sein, so dass die ausgestoßene Stickoxidmenge noch nicht die für die Blaue Plakette benötigten Grenzwerte einhalten wird.

    Meine Erfahrung beim Premium mit großem LCD Display zwischen den beiden Rundinstrumenten:
    Das System meldet sich relativ zügig nach wenigen hundert Metern



    Was passieren?
    Nun, kommt auf den dann vorherrschen Reifendruck an: Eben nicht soviel rauslassen, dass die Reifen seitlich brechen ...

    Ohne die Angabe der Ausstattungslinie wird es m.E. schwer, Dir eine vernünftige Antwort zu geben.


    Falls es ein Fahrzeug von HMD ist:
    Da kann man nur versuchen, über die Ausstattungsmerkmale sich zu nähern:
    Meines Wissens hatte - abgesehen von den Sonderserien des i40 - nur die Premium Variante die RDKS Sensoren verbaut.
    Andersherum ausgedrückt: Sollte es sich bei Deinem i40 sich nicht um eine Sonderserie handeln, so könnte man spekulieren, dass eine Lederausstattung auf eine Premium Version hindeutet, die wiederum mit dem RDKS System ausgerüstet ist.


    Umkehrschluss:
    Kein Leder = kein Premium = kein RDKS!



    Wäre meine erste Lösung.
    Aber es gibt hier bestimmt Leute, die mehr dazu sagen können.



    Und nochmal:
    Hinterlege doch bitte Dein Fahrzeug in Deinem Userprofil!

    Acides


    Nun, hilfreich wäre für uns von Dir zu erfahren, um welchen i40 es sich bei Deinem genau handelt:
    Also:
    Vor-Facelift oder Facelift, welche Ausstattungslinie usw.


    Nur ein Tipp:
    Dies kann man übrigens auch in seinem Userprofil hinterlegen, so dass bei den nächsten Fragen, die man hier stellt, man auch ggf. direkt die gesuchte Antwort erhält ....
    :winke:

    Will hier auch mal kurz unsere Zahlen bzgl. Inspektion eines unserer i40 bei unserem Freundlichen posten:


    3. Jahreswartung Anfang 2015:
    Arbeitszeit: 18 AW a 8,30€ netto
    Kraftstofffilter 48,07€ netto
    Ölfilter 17,49€ netto
    5,3 Liter 5W30 TOTAL a 15,46€ netto
    Pollenfilter von uns angeliefert


    Summe brutto: 355,-€


    4. Jahreswartung Anfang 2016:
    Arbeitszeit: 22,5 AW a 6,95€ netto
    Kraftstofffilter 48,07€ netto
    Ölfilter 13,20€ netto
    5,3 Liter 5W30 TOTAL a 15,46€ netto
    Luftfilter 31,13€ netto
    Bremsflüssigkeit DOT 4 11,93€ netto
    Pollenfilter von uns angeliefert


    Summe brutto: 410,-€


    Bei beiden Inspektionen sind keine Kosten für einen Werkstattwagen enthalten, da von uns auch nicht angefragt / benötigt. Auf Nachfrage reservierbar und kostenpflichtig. Zwecks besserer Vergleichbarkeit, sind oben die Einzelkosten netto ausgewiesen, so wie dies auch bei den Euch vorliegenden Rechnungen Eurer Werkstätten meist üblich ist.


    Ich würde mir wünschen, auch von anderen Usern mal "die ausführlichen Zahlen" hier zu lesen.... :blume:

    realmaster
    Siehst Du Thomas, das ist exakt das, was ich gemeint habe: Den anderen Forenteilnehmer ansch ...., in dem man ihm ein Halbwissen unterstellt bzw. vorwirft, an Stelle, dass man -auch wenn man anderer Meinung ist- auf der Sachebene bleibt! Genau diese Gelegenheit hättest Du gehabt, Dich jedoch leider anders entschieden!


    Genau dies meinte ich, wie ich schrieb, dass ich den Eindruck habe, "in letzter Zeit hier im Forum eine gewisse Spannung bzw. Aggressivität" zu spüren.


    Und bitte: Denke bitte noch einmal darüber nach, bevor Du ggf. den nächsten Angriff startest (oder Dich besser dagegen entschließt)! Die Sachebene sollte in einem solchen Forum bestimmend bleiben, wo hingegen persönliche Angriffe m.E. hier nicht hingehören und keinen Platz haben. Einige Foren sind nämlich daran in der Vergangenheit bereits gestorben, weil es nämlich Forenteilnehmer gibt, die zu dieser Diskussionsebene keine Lust haben.


    @ J-2 Coupe
    Ein durchaus berechtigter Einwand!

    [quote='realmaster','index.php?page=Thread&postID=336434#post336434']"Front" ist so ein bedeutungsschwerer Begriff...
    Mich hat die Sache interessiert, ... /quote]


    Nun, Interesse haben wir wohl alle, sonst würden wir uns hier nicht tummeln.


    Nur empfinde ich in letzter Zeit hier im Forum eine gewisse Spannung bzw. Aggressivität, daher auch meine Befürchtung, zwischen die Fronten zu geraten. M.E. kann jeder seine gute begründete Meinung schreiben und auch vertreten, nur sollte dies geschehen, ohne den anderen Forenteilnehmer auf Grund dessen anderer, abweichender Meinung in irgendeiner Weise anzugehen.


    Man kann durchaus miteinander angeregte Diskussionen führen, sollte jedoch immer schön den Ball flach halten und mal über die Meinung anderer -zumindest einen Moment- nachdenken. Jeder hat eben in seiner Vergangenheit andere Erfahrungen machen dürfen / müssen, genauso wie hier unterschiedliche Berufe der Forenteilnehmer aufeinander treffen. Dass es so eben zu unterschiedlichen Meinungsbildern kommt ist klar.
    :prost:



    Zum Thema zurück:
    oliwei
    Du schreibst: "da es sich in meinen Augen um einen internen Prozess handelt."


    Nein, nicht ganz!
    Das betreffenden KFZ steht im Eigentum des Kunden. Der Kunde hat zunächst einmal keinerlei Vertragsbeziehung mit dem Fahrzeughersteller, sondern allein mit dem Verkäufer des Fahrzeugs.


    Exkurs: Daher auch eine etwas schwierige juristische Konstellation aktuell für VW Kunden anlässlich des derzeitigen Abgasskandals. Exkurs Ende.


    Wenn also nun der Händler / die Werkstatt eine Handlung (auf wessen Weisung auch immer) am KFZ des Kunden vornimmt, so handelt es sich hierbei rein formal um einen Eingriff an fremdem Eigentum. Wie soll denn bewiesen werden, dass nach dem Eingriff durch die Werkstatt evtl. Schäden hieraus resultieren, wenn dies nicht gerichtsfest schriftlich durch den Kunden nachgewiesen werden kann? Mündl. Aussagen werden dann ggf. als "Hörensagen" gewertet oder es kann sich Keiner der Beteiligten mehr an bestimmte Sachverhalte erinnern ... Alles schon da gewesen.


    Fazit:
    Insofern handelt es sich bei dem Sachverhalt m.E. also keinesfalls nur um einen "internen Prozess" zwischen Werkstatt und Hersteller!

    Auf die Gefahr hin, nun zwischen die Fronten zu geraten, möchte ich meine Meinung zu dem Thema hier posten:


    Man muss m.E. das Thema von unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten:
    Da ist zum Einen die Position des Endkunden, der für einen Gegenstand (KFZ) und / oder eine Dienstleistung (nämlich die (Hersteller-) Garantie über Arbeiten zzgl. das hierfür benötigte Material) durch Zahlung eines Kaufpreises einen Anspruch erworben hat. Warum eine Dokumentation der in der Vergangenheit oder bei einem aktuell ausgeführten Werkstattbesuch durchgeführten Arbeiten dem Endkunden nun nicht vollständig zu Verfügung gestellt werden soll bzw. wird, entzieht sich meiner Einsicht. Schließlich handelt es sich bei jedem Werkstattaufenthalt um einen Eingriff eines Dritten (Werkstatt) in das Vermögen des Endkunden.


    Welche Verträge und Absprachen die Werkstatt mit dem Hersteller getroffen hat, steht auf einem anderen Blatt. M.E. wäre dies durchaus ein Fall für die Vorlage bei Gericht, um abschließend zu klären, welches Rechtsgut stärker wiegt: Die vertragliche Beziehung zwischen Hersteller und Werkstatt bzgl. Geheimhaltungspflicht der am Fahrzeug des Endkunden durchgeführten Garantiearbeiten oder aber der Informationsanspruch des Endkunden über das von ihm erworbene Produkt und letztlich sein Vermögen.