Man(n) sollte hier ggf. noch der Vollständigkeit erwähnen, dass es eben den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie gibt!
Finde ich persönlich eigentlich nicht ganz uninteressant, insbesondere vor dem Hintergrund des Hinweises bzgl. der "innovativen" Kennzeichenbefestigung durch den verkaufenden Händler! Hier könnte man m.E. ggf. einen Anspruch gegen den Händler geltend machen, da nämlich ein Aufkleben eines Kennzeichens auf ein Fahrzeug durchaus nicht eine Befestigung eines Kennzeichens gemäß dem Stand der Technik darstellen dürfte und im Falle eines Kennzeichenwechsels (Umzug, Verkauf o.ä.) zu einem Problem werden könnte. Da der Kauf des Fahrzeuges bei diesem Händler noch nicht sechs Monate her ist, wird hier dann also ein Gewährleistungsfall gem. BGB relativ einfach zu begründen sein. Nach den sechs Monaten würde eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verbrauchers greifen!!
HMD würde sich in einem solchen Fall sicherlich nichts annehmen, da das o.g. Handeln des Händlers auf dessen Mist gewachsen ist und somit kein Garantiefall ist, welcher HMD zu verantworten hat!
Anders selbstverständlich im Falle der Lenkung Eures Hyundais ...
Dies stellt hier keine Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder!