Sicher?
... Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
- ...
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
...
Also für mich liest sich das so, als ob es jedenfalls Probleme hiermit geben könnte. Und wie hanebüchen Versicherungen "argumentieren", um leistungsfrei zu bleiben ist ja auch hinlänglich bekannt...