Beiträge von DWHH

    Beantworte erst einmal meine Frage 1. Ohne ein klares "JA" kannst du dir deinen Rücktritt vom Kaufvertrag nämlich wohin stecken...

    Toll, und das bringt dir was? 1. ist die angegebene Lieferzeit als VERBINDLICH deklariert worden und 2. willst du vom Vertrag zurücktreten und dann woanders neu bestellen? Das ist ja so richtig sinnvoll zeitlich...

    Carplay gibt es nur bei den US-Modellen. Das Gerücht, dass dies auch in Europa kommt hält sich wacker...

    Man kann es auch anders herum sehen: Nur Blinker und Rückfahrscheinwerfer sind konventionell, der Rest ist LED. Ist wohl eine Sache von halb vollem und halb leerem Glas...

    Äääähm, nochmal: die SD-Karte wird in einem PC beschrieben. Ob das Navi hierbei ein- oder ausgeschaltet ist, sollte keine Rolle spielen. Die SD-Karte befindet sich nicht im Navi zu dieser Zeit...

    Zwischen 8,5 und 9 Liter im Schnitt in Hamburg, also relatives Flachland. 2/3 Stadtverkehr, 1/3 Autobahn. Bei längeren Autobahnstrecken (z.B. nach Berlin) und mit Tempomat auf 120km/h schaffe ich auch eher 7 bis 7,5 Liter. Ach ja, Vollausstattung und Automatik, 185PS. Ich wiege unter 100kg :D

    Was du da schreibst noby, ist diesmal natürlich Unsinn. Natürlich kommt es darauf an, ob es mit einem "Klick" 1,6 oder 2 km/h hoch oder runter geht. Je nachdem muss das nämlich auch angezeigt werden. Sind es 1,6 km/h, würde die Anzeige das erste Mal um 2 km/h nach oben gehen, beim zweiten "Klick" dann aber nur um 1 km/h. So könnte man ganz einfach herausfinden, ob es um 1,6 oder 2 km/h nach oben oder unten geht (Anzeige: +2, +2, +2, + 2, ... oder +2, +1, +2, +1, ...). Ganz einfach, oder?

    Dass das Radio während der Zeit anbleiben muss, wenn die SD-Karte in einem separaten PC beschrieben wird: hierfür würde ich gerne mal die Begründung hören :cheesy: Wird Hyundai womöglich die Computerwelt revolutionieren???

    Also wer aufmerksam lesen kann, ist klar im Vorteil: "Innerhalb von 24 Stunden liefern wir Ihrem Hyundai Vertragshändler jedes verfügbare Ersatzteil..." Das hat nicht mit "fälschlicherweise glauben lassen" zu tun, sondern mit aufmerksam lesen...

    Ich sehe das nicht so. Wenn jemand ein nicht für den Straßenverkehr zugelassenes Teil in seinem Fahrzeug verbaut, dann tut er dies nicht (grob) fahrlässig, sondern vorsätzlich. Es ist nicht glaubhaft, dass er das Teil verbaut hat und nicht wusste, dass damit ggf. die Betriebserlaubnis erlischt. Dies dürfte schwierig für ihn zu beweisen sein. Die Versicherung dürfte da gar nicht in der Beweispflicht sein...

    Und wie gesagt: Versicherungen sind dafür bekannt, auch noch so abwegige Begründungen zu finden, damit sie leistungsfrei bleiben können. Klar, die müssen erstmal dahinter kommen, dass das Leuchtmittel keine Zulassung für den Straßenverkehr hat. Aber wenn sie davon wissen, gibt es garantiert Probleme...