Hiho
Ich war heute nach der Arbeit mal bei einem anderem Hyundaihändler und habe dem mein Problem geschildert. Die Antwort war eigentlich die gleiche.
Er zeige mir sogar die Hyundai-Garantiebedingungen, und da stand:
Folgende Teile sind von der Garantie ausgeschlossen:
Bremsbeläge, Wischergummis, Keil- und Rippenriemen, KUPPLUNGSTEILE, Schläuche etc. (ich glaube das war unter Punkt 7)
Der dortige Meister sagte, es gäbe Ausnahmen, z.B. Wenn die Kupplung nach sehr kurzer Zeit wieder defekt ist (Montagefehler, Materialfehler), oder wenn durch einen Garantieschaden (z.B. Getriebe) die Kupplung einen Folgeschaden erlitten hat.
Ansonsten könnte ich nur Versuchen nachzuweisen, das die Kupplung beim Kauf des Fahrzeugs fehlerhaft war (ab dem 7.Monat liegt die Beweislast bei mir). Ob das überhaupt möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
Ich habe nun also 2 Aussagen gegen einen Tausch als Garantiefall....